Warum sollte ich nach meiner Scheidung eine Sorge­rechts­verfügung für mein Kind treffen?

Wer sorgt für mein Kind, wenn ich versterbe oder schwer erkranke?

Sie sorgen sich um Ihr Kind? Sie wissen nicht so richtig, wer sich um Ihren Nachwuchs kümmern soll, wenn Sie sich nach Ihrer Scheidung infolge Ihres Ablebens oder einer Erkrankung nicht mehr kümmern können? Wenn Sie alleinstehend sind und das alleinige Sorgerecht haben, müsste das Familiengericht einen geeigneten Vormund für Ihr Kind bestellen. Im ungünstigsten Fall wird das Sorgerecht einer völlig fremden Person oder einem missliebigen Verwanden oder gar Ihrem desinteressierten Ex-Gatten übertragen. Möchten Sie diese Szenarien vermeiden, sollten Sie eine Sorgerechtsverfügung treffen. Damit Sie damit ins Ziel treffen, erklären wir Ihnen, worauf Sie dabei achten müssen.

Kurze Zusammenfassung

  • Obliegt Ihnen nach Ihrer Scheidung das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind, muss das Amtsgericht einen Vormund bestellen, wenn Sie versterben. Dieser ist dann der gesetzliche Vertreter Ihres Nachwuchses.
  • In einer Sorgerechtsverfügung können Sie anordnen, welche Person Ihres Vertrauens bestellt werden soll oder welche nicht in Frage kommt.
  • Sie müssen den Text persönlich und handschriftlich zu Papier bringen, mit Ihrem Vornamen und Nachnamen unterschreiben und mit einem Datum versehen.

Praktische Tipps für Sie

Tipp 1: Kombinieren Sie Ihre Sorgerechtsvollmacht mit einer Sorgerechtsverfügung
Mit einer Sorgerechtsvollmacht wählen Sie eine Person Ihres Vertrauens aus, für den Fall, dass Sie aus physischen oder psychischen Gründen nicht mehr für Ihr Kind sorgen können. Sie sollten diese mit einer Sorgerechtsverfügung kombinieren. Sie können Ihre Verfügung jederzeit widerrufen oder Ihren Lebensverhältnissen anpassen.

Tipp 2: Verwahren Sie Ihre Verfügung sorgfältig
Die Sorgerechtsverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass sie im Notfall aufgefunden wird. Sie können diese dem darin benannten Vormund, einem Notar oder dem zuständigen Nachlassgericht geben.

Tipp 3: Das Kindeswohl steht im Fokus
Entscheiden Sie sich für eine Sorgerechtsverfügung, so sollten Sie stets vor Augen haben, dass es allein um das Wohl Ihres Kindes geht. Wählen Sie also eine Person Ihres Vertrauens aus, bei der Sie wissen, dass Ihr Kind gut aufgehoben ist.

Was ist mit dem Sorgerecht für mein Kind nach meiner Scheidung?

Das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern während der Ehe besteht auch nach der Scheidung fort. Anders ist es dann, wenn Ihnen das alleinige Sorgerecht übertragen wurde. Dann sind Sie alleine für Ihre Nachkommen verantwortlich. Sie üben das alleinige Sorgerecht auch rein faktisch aus, wenn Ihr Ehepartner nach der Trennung oder der Scheidung verstorben ist.

Was ist, wenn ich das Sorgerecht nicht mehr ausüben kann?

Sind Sie alleine sorgeberechtigt, kann die Situation eintreten, dass Sie versterben. Dann steht Ihr Kind ohne gesetzlichen Vertreter da. Das Familiengericht müsste in diesem Fall einen möglichen Vormund bestellen. Dieser übernimmt die Aufgabe des gesetzlichen Vertreters. Der gleiche Fall tritt ein, wenn Sie eine so schwere Krankheit erleiden, dass Sie sich nicht mehr um Ihren Nachkommen kümmern können. Ihr Kind, das von dem Vormund vertreten wird, ist das Mündel.

Gut zu wissen:

Immerhin sollen 1000 minderjährige Kinder in Deutschland jedes Jahr Vollwaise werden. Das Thema ist also sehr ernst zu nehmen. Ohne dass wir Schwarzmalerei betreiben wollen, sollten Sie für den Fall der Fälle Vorsorge treffen. Das dafür richtige Werkzeug ist die Sorgerechtsverfügung.

Was ist, wenn ich keine Vorsorge getroffen habe?

Wurde Ihnen das alleinige Sorgerecht übertragen, sind Sie alleine für Ihr Kind verantwortlich.

Wurde Ihnen das alleinige Sorgerecht übertragen, sind Sie alleine für Ihr Kind verantwortlich.

Versterben Sie oder sind Sie infolge einer Erkrankung handlungsunfähig, muss das Amtsgericht einen Vormund für Ihr Kind bestellen. Hatten Sie sich wegen dieser Problematik keine Gedanken gemacht, muss das Familiengericht von Amts wegen, nach Anhörung des Jugendamtes über einen Ersatz-Vormund entscheiden. In der Regel ist dies ein naher Verwandter, wie der andere Elternteil oder Ihre Eltern. Gibt es keine Verwandten, bleibt dem Gericht meist nichts anderes übrig, als einen Vertreter des Jugendamtes zu bestellen. Es versteht sich, dass eine derartige Regelung nicht unbedingt in Ihrem und erst recht nicht im Interesse Ihres Kindes liegen dürfte. Sie sollten also unbedingt vorsorgen.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

In einer Sorgerechtsverfügung treffen Sie Anordnungen für den Fall, dass Sie im Falle Ihres Todes nicht mehr in der Lage sind, das Sorgerecht für Ihr Kind auszuüben. Sie bestimmen eine Person Ihres Vertrauens und übertragen ihr die Aufgabe, das Sorgerecht auszuüben. Liegt eine solche Verfügung vor, muss das Gericht Ihre Wünsche bei der Auswahl berücksichtigen. Im Regelfall wird es die von Ihnen benannte Person benennen.

Eine Ausnahme besteht nur für den Fall, dass Ihre Vorgaben nicht dem Wohl des Kindes entsprechen. Dieser Fall kann eintreten, wenn Sie Ihre Eltern zum gewünschten Vormund bestellt haben, diese aber selbst inzwischen so gebrechlich oder krank sind, dass sie die Verantwortung nicht übernehmen können. So sieht die gesetzliche Regelung selbst vor, dass das Gericht die Übertragung der Vormundschaft ablehnen kann, wenn die genannte Person das 60. Lebensjahr vollendet hat oder bereits mehr als drei Minderjährige betreut.

Expertentipp:

Haben Sie eine Person als potentiellen Vormund ins Auge gefasst, sollten Sie unbedingt mit ihm über Ihre Absicht sprechen. Sie sollten keinesfalls riskieren, jemanden als ausgewählte Person zu bestimmen, der davon nichts weiß und aus allen Wolken fällt, wenn er nach Ihrem Tod mit Ihrem Wunsch, ihm das Sorgerecht für Ihr Kind zu übertragen, überrascht wird

Inwieweit hat mein Kind ein Mitspracherecht?

Hat Ihr Kind das 14. Lebensjahr vollendet, muss es, wenn der Sorgerechtsfall eingetreten ist und das Gericht einen Vormund bestellen muss, vom Familiengericht angehört werden. Das Gericht wird in diesem Fall mit dem Jugendlichen erörtern, zu welchem Menschen es die beste Beziehung hat, oder wo es auf keinen Fall leben möchte.

Wen sollte ich als sorgeberechtigte Person bestimmen?

Sie können jeden auswählen, dem Sie persönlich vertrauen und wo Sie wissen, dass Sie Ihr Kind in gute Hände übergeben. Meist werden es Eltern- oder Großelternteile sein oder Onkel oder Tanten. Aber auch eine andere Person wie ein volljähriger Geschwisterteil kommt in Betracht. Wichtig ist, dass das Individuum sich auch in der Lage sieht, für ein minderjähriges Kind die Verantwortung zu übernehmen. Eine geschäftsunfähige Persönlichkeiten können Sie nicht einsetzen. Geschäftsunfähig sind Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres. Auch betreute Personen kommen nicht für das Sorgerecht in Betracht.

Praxisbeispiel:

Haben Sie mehrere Nachkommen, werden Sie daran interessiert sein, dass diese gemeinsam betreut und möglichst nicht voneinander getrennt werden. Diese Situation stellt an einen potentiellen Vormund natürlich erhöhte Anforderungen, vor allem auch dann, wenn er bereits eigene Kinder im Haushalt versorgt. Sie sollten diese Gegebenheiten bei der Auswahl unbedingt berücksichtigen.

Kann ich bestimmte Personen von der Vormundschaft ausschließen?

In Ihrer Sorgerechtsverfügung können Sie nicht nur eine bestimmte Person als Ihren Wunschvormund bestimmen, sondern auch bestimmte Personen als potentielle Kandidaten ausschließen. Das Gesetz erkennt diese Möglichkeit ausdrücklich an (§ 1782 BGB). Haben Sie eine bestimmte Person ausgeschlossen, muss sich das Gericht im Regelfall daran orientieren.

Gut zu wissen:

Möchten Sie beispielsweise vermeiden, dass Ihr nicht sorgeberechtigter Ex-Ehepartner als Elternteil Ihres gemeinsamen Kindes oder als Stiefelternteil in die Auswahl einbezogen wird, können Sie ausdrücklich bestimmen, dass Sie ihr Kind in die Hände dieser Person genau nicht geben möchten.

Kann ich mehrere Vormünder bestimmen?

Die Sorge für ein Kind kann einen Menschen durchaus überfordern. In ihrer Sorgerechtsverfügung können Sie daher auch zwei Personen Ihres Vertrauens bestimmen, die sich die Sorge aufteilen. So könnten Sie bestimmen, dass Ihr Onkel X für die Personensorge verantwortlich sein soll, während Ihre Tante Y das Vermögen verwaltet.

Hat der Vormund Anspruch auf eine Vergütung?

Das Amt eines Vormunds ist an sich ehrenamtlich. Er hat allerdings Anspruch auf Aufwendungsersatz (Beispiel Fahrtkosten) oder erhält eine Aufwandsentschädigung, die aus dem Vermögen Ihres Kindes zu entrichten ist. Eine Vergütung enthält er vorwiegend dann, wenn er die Vormundschaft berufsmäßig führt (§ 1836 BGB). Auch dies ist ein Grund, dass Sie möglichst eine verwandte Person bestellen sollten, die idealerweise ehrenamtlich und uneigennützig ihr Amt ausübt.

Welche Form muss ich für die Sorgerechtsverfügung beachten?

Ihre Sorgerechtsverfügung ist wie ein Testament. Sie müssen den Text persönlich und handschriftlich zu Papier bringen, mit Ihrem Vornamen und Nachnamen unterschreiben und mit einem Datum versehen. Keinesfalls dürfen Sie den Text am Computer schreiben oder ein Muster aus dem Internet herunterladen und den Text, so wie er ist, verwenden. Sie müssten diesen Text mindestens mit der Hand abschreiben.

Gibt es für die Vormundschaft gesetzliche Vorschriften?

Mindestens einmal im Jahr hat der Vormund über die persönlichen Verhältnisse des Mündels dem Gericht zu berichten.

Mindestens einmal im Jahr hat der Vormund über die persönlichen Verhältnisse des Mündels dem Gericht zu berichten.

Die Vormundschaft ist im Bürgerlichen Gesetzbuch sehr umfangreich und detailliert geregelt (§§ 1773 – 1895 BGB). Die ausgewählte Person unterliegt der Aufsicht des Gerichts. So muss diese ein Vermögensverzeichnis anlegen und bedarf für Verfügungen über ein Grundstück der Genehmigung des Familiengerichts. Auch kann sie eine Erbschaft nicht ohne Genehmigung ausschlagen oder einen Kredit aufnehmen. Verursacht sie einen Schaden, ist sie schadensersatzpflichtig. Auf Verlangen muss er dem Familiengericht jederzeit über die Führung der Vormundschaft und die persönlichen Verhältnisse des Mündels Auskunft erteilen. Mindestens einmal im Jahr hat er über die persönlichen Verhältnisse des Mündels dem Gericht zu berichten und über seine Vermögensverwaltung Rechnung zu legen.

Wo bewahre ich die Sorgerechtsverfügung auf?

Wenn der Fall des Falles eintritt, tritt er oft überraschend ein. Damit Ihre Sorgerechtsverfügung beachtet werden kann, sollten Sie das Original dem als Vormund bestimmten Individuum überreichen. Alternativ könnten Sie die Verfügung auch bei einem Notar oder beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Es nutzt nichts, wenn Sie die Verfügung in Ihren Unterlagen verwahren, wo sie im Fall des Falles dann möglicherweise nicht aufgefunden wird.

Was ist eine Sorgerechtsvollmacht?

Auch die Sorgerechtsvollmacht hat das gleiche Ziel wie eine Sorgerechtsverfügung. Diese stellt vornehmlich auf den Todesfall ab, während eine Vollmacht darauf gerichtet ist, dass Sie aus bestimmten Gründen (z.B.: schwerwiegende Erkrankung, Demenz, dauerhafte Abwesenheit im Ausland) nicht in der Lage sind, für Ihren Angehörigen zu sorgen. Auch in diesem Fall bestellt das Gericht einen Vormund und wird sich an Ihren Wünschen orientieren. Sie finden im Gesetz keine ausdrückliche Regelung. Idealerweise sollten Sie beide miteinander kombinieren.

Was ist eine Sorgevereinbarung?

Die Sorgevereinbarung regelt den Umgang mit dem gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung und Scheidung.

Die Sorgevereinbarung regelt den Umgang mit dem gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung und Scheidung.

Die Sorgevereinbarung hat nichts mit dem Thema zu tun. Möchten Sie die gemeinsame elterliche Sorge auch nach Trennung und Scheidung weiter ausüben, können Sie eine Sorgevereinbarung mit Ihrem Ehepartner treffen. Darin regeln Sie beispielsweise den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, den Umgang nebst Absprachen für die Ferien und Feiertage, die Aufgabenverteilung in Angelegenheiten des täglichen Lebens, den Kindesunterhalt und wie Sie sich im Konfliktfall verhalten. Eine solche Sorgevereinbarung ist rechtlich nur verbindlich, wenn sie notariell beurkundet oder im Scheidungstermin gerichtlich protokolliert wurde. Sie hat aber nichts mit der Sorgerechtsverfügung zu tun.

Wie könnte ich eine Sorgerechtverfügung formulieren?

Möchten Sie für den Todesfall und Ihre Handlungsunfähigkeit vorsorgen, sollten Sie eine Sorgerechtsverfügung formulieren, die möglichst auch eine Sorgerechtsvollmacht beinhaltet.

Im Standardfall kommt folgende Formulierung in Betracht (erwägen Sie jedoch, wegen der genauen Formulierung zu Ihrer individuellen Lebenssituation Rechtsrat einzuholen):

Praxisbeispiel:

“Für den Fall, dass für mein minderjähriges Kind Johanna, geboren am 2. Februar 2014, wegen meines Todes eine Vormundschaft abgeordnet wird oder ich aus physischen oder psychischen Gründen nicht in der Lage sein sollte, die elterliche Sorge für mein Kind auszuüben, benenne ich folgenden Vormund:

Frau Anna Fröhlich, Hauptstraße 15 in Düsseldorf.

Sollte die vorgenannte Person nicht als Vormund eingesetzt werden, soll ersatzweise Frau Marie Müller-Fröhlich, Hauptstraße 15 in Düsseldorf zum Vormund bestellt werden.

Keinesfalls möchte ich, dass Herr Benjamin Fröhlich in Hamburg als Vormund bestellt wird.

Ich behalte mir vor, diese Erklärung jederzeit widerrufen.“

Ort, Datum, Unterschrift

Sie sollten Ihre Verfügung regelmäßig prüfen, ob sie noch Ihren Wünschen entspricht. Sie hat solange Geltung, bis Ihr Nachwuchs volljährig wird oder Sie die Verfügung nicht widerrufen haben. Berücksichtigen Sie auch stets, dass der Mensch Ihres Vertrauens auch in der Folgezeit gewillt und in der Lage sein muss, das Amt zu übernehmen. Ändern sich Ihre Lebensverhältnisse infolge Umzugs oder wechselt Ihre Lebenssituation, sollten Sie Ihre Verfügung in dieser Hinsicht überprüfen. Dies gilt vor allem, wenn Sie erneut heiraten und Ihr Partner bereit ist, für das Kind Verantwortung zu tragen.

Kann ich die Sorgerechtsverfügung jederzeit widerrufen?

Sie können Ihre Sorgerechtsverfügung jederzeit widerrufen. Sie sollten das Widerrufsrecht ausdrücklich in Ihrer Erklärung vermerken. Dieses ist wichtig, weil Sie ansonsten auf Ihr gesetzliches Sorgerecht verzichten würden und aus diesem Grund die Verfügung nicht unwiderruflich erklären können.

Fazit

Wer vorzeitig handelt, ist, wenn es darauf ankommt, klar im Vorteil. Im Testament regeln Sie Ihre Erbfolge. In der Sorgerechtsverfügung regeln Sie die Zukunft Ihres Kindes. Sie tun nichts anderes, als vorzusorgen. Auch diese Art der Vorsorge ist Teil Ihrer Verantwortung als gesetzlicher Vertreter.

Autor:  Volker Beeden

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