Was genau ist unter der gemeinsamen Sorge nach Trennung und Scheidung zu verstehen?

Wie ist das gemeinsame Sorgerecht nach Trennung und Scheidung ausgestaltet?

Während der Ehe ist die gemeinsame Sorge der Eltern für ein Kind selbstverständlich. Auch nach Trennung und Scheidung ändert sich rechtlich nichts. Das gemeinsame Sorgerecht besteht fort. Aufgrund der Änderung der Lebensverhältnisse ergeben sich daraus jedoch eine Reihe klärungsbedürftiger Fragen. Wenn Sie die Grundsätze kennen, nach denen das Gesetz die gemeinsame Sorge regelt, lassen sich viele unnötige Konflikte mit dem Ex-Ehepartner als Elternteil vermeiden. Auch wenn das Wohl des Kindes Maßstab Ihres Handels ist, steht stets im Vordergrund, wie sich das Sorgerecht praktikabel gestalten und ausüben lässt.

Kurze Zusammenfassung

  • Ihr gemeinsames Sorgerecht für Ihr gemeinsames Kind entsteht per Gesetz, wenn Sie miteinander verheiratet sind.
  • Es entsteht auch für ein nichteheliches Kind, wenn Sie als Vater eine Sorgeerklärung abgeben oder einander heiraten.
  • Nach Ihrer Trennung und Scheidung besteht das gemeinsame Sorgerecht so lange fort, bis es auf Antrag eines Elternteils einem Elternteil allein zugewiesen wird.

Praktische Tipps für Sie

Tipp 1: Umfang und Maßstab der elterlichen Sorge
Das gemeinsame Sorgerecht umfasst die Personensorge und Vermögenssorge. Maßstab jeglichen elterlichen Handels ist das Wohl des Kindes.

Tipp 2: Entscheidungsbefugnis in alltäglichen und grundlegenden Angelegenheiten
Nach Ihrer Trennung und Scheidung entscheiden der betreuende Elternteil und der nicht betreuende Elternteil in Ausübung des Umgangsrechts in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein. Lediglich in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen beide Elternteile ihre Zustimmung erklären. In Streitfällen bestimmt auf Antrag eines Elternteils das Familiengericht, wer das Sorgerecht konkret ausübt.

Tipp 3: Konflikte besser einvernehmlich als streitig vor Gericht klären
In Streitfällen bestimmt auf Antrag eines Elternteils das Familiengericht auf Grundlage des Kindeswohls, wer das Sorgerecht konkret ausübt. Im Idealfall können Sie jedoch eine außergerichtliche Lösung herbeiführen, etwa mit Hilfe einer Mediation.

Wie war das eigentlich früher mit dem Sorgerecht?

Früher hatte allein der Vater das Sorgerecht für das gemeinsame Kind.

Früher hatte allein der Vater das Sorgerecht für das gemeinsame Kind.

Das gemeinsame Sorgerecht ist keine Selbstverständlichkeit. Früher hatte in patriarchalisch geprägten Gesellschaften allein der Vater die elterliche Sorge. Auch wenn die Mutter im Lebensalltag vorrangig für das Kind präsent war, stand dem Vater das Recht der letzten Entscheidung zu. Selbst das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 bestimmte noch den Vorrang des Vaters bei der Ausübung des Sorgerechts. Der Mutter wurde nur die Personensorge zugestanden, sie musste sich aber in letzter Konsequenz der Entscheidung des Vaters beugen. Selbst das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 sah noch den Stichentscheid des Vaters vor. Es wurde im Hinblick auf den Gleichberechtigungsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz (GG) für verfassungswidrig erklärt. Das heutige Recht geht von der gleichberechtigten Entscheidungsbefugnis beider Elternteile und damit vom gemeinsamen Sorgerecht aus.

Was passiert mit dem Sorgerecht nach Trennung und Scheidung?

Das gemeinsame Sorgerecht besteht trotz Ihrer Trennung und Scheidung fort. Rechtlich ändert sich nichts. Da sich aber infolge Ihrer Trennung von Ihrem Ehepartner Ihre Lebensverhältnisse ändern, ändert sich faktisch die Betreuungssituation. Ein Elternteil wird das Kind in seinem Haushalt betreuen, während der nicht betreuende Elternteil auf ein Umgangsrecht angewiesen ist. Das Sorgerecht bedarf also der praktischen Ausgestaltung. Dafür hält das Gesetz Regeln vor.

Expertentipp:

Es besteht auch nicht unbedingt ein Grund, am Sorgerecht überhaupt etwas zu ändern. Auch nach Ihrer Scheidung bleibt der Elternteil als Vater oder Mutter in der Verantwortung für das Kind. Allein auf die finanzielle Verantwortung abzustellen, greift zu kurz. Ein gemeinsames Kind bleibt Ihr beider gemeinsames Kind. Ein Elternteil, der an einer guten Beziehung zu seinem Kind interessiert ist, wird sich auch fortan der Verantwortung für das Kind stellen. Auch wenn nicht jeder Elternteil Interesse am Kind hat oder in der Lage ist, stets für das Kind da zu sein, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Lediglich in Situationen, in denen ein Elternteil außerstande ist, seiner elterlichen Verantwortung gerecht zu werden, gebietet es sich, das alleinige Sorgerecht zu beanspruchen.

Wann und wie entsteht das gemeinsame Sorgerecht?

Das gemeinsame Sorgerecht entsteht unmittelbar per Gesetz, wenn Sie bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind. Das Gesetz betrachtet diesen Umstand als eine Selbstverständlichkeit. Das Sorgerecht entsteht auch, wenn das Kind vor Ihrer Heirat nichtehelich geboren wird und Sie danach heiraten. Das Kind wird ehelich.

Beim Sorgerecht wird zwischen dem alleinigen Sorgerecht und dem gemeinsamen Sorgerecht unterschieden.

Schaubild:
Beim Sorgerecht wird zwischen dem alleinigen Sorgerecht und dem gemeinsamen Sorgerecht unterschieden.

Das gemeinsame Sorgerecht tritt auch dann ein, wenn Sie zur Zeit der Geburt des Kindes bereits getrennt voneinander leben. In diesem Fall regelt das Gesetz die Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben danach, ob Sie in einer Angelegenheit von erheblicher Bedeutung oder in einer Alltagsangelegenheit eine Entscheidung treffen müssen (§ 1687 BGB). Das gemeinsame Sorgerecht erlischt faktisch, wenn ein Elternteil verstirbt. Der überlebende Elternteil hat dann zwangsläufig das alleinige Sorgerecht.

Wie ist es mit dem Sorgerecht bei Geburt nach der Scheidung?

Kommt Ihr gemeinsames Kind nach Ihrer Scheidung zur Welt, gilt das Kind als nichteheliches Kind. Sind Sie der leibliche Vater, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen und über eine Sorgeerklärung das gemeinsame Sorgerecht begründen. Ansonsten bleibt die Mutter alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge.

Warum sollte ich das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung fortbestehen lassen?

Auch nach der Scheidung teilen Sie sich die Verantwortung für Ihr gemeinsames Kind durch das gemeinsame Sorgerecht.

Auch nach der Scheidung teilen Sie sich die Verantwortung für Ihr gemeinsames Kind durch das gemeinsame Sorgerecht.

Sie sollten die Tatsache, dass das gemeinsame Sorgerecht auch nach Ihrer Trennung und Scheidung fortbesteht, nicht als Störfaktor betrachten. Egal, ob Sie Vater und Mutter sind: Sie bleiben Elternteil Ihres Kindes. Als Elternteil haben Sie eine Verantwortung übernommen und sollten gerade auch die Verantwortung des anderen Elternteils nach Ihrer Scheidung anerkennen. Dies gilt insbesondere dann, wenn auch der nicht betreuende Elternteil gewillt und in der Lage ist, an der Entwicklung des Kindes teilzuhaben. Sie sollten das gemeinsame Sorgerecht insoweit als Vorteil betrachten, da Sie sich die Verantwortung für das gemeinsame Kind auch künftig teilen können. Gerade in Konfliktsituationen sollten Sie daran interessiert sein, den Elternteil in die Verantwortung einzubeziehen. Sie sind vielleicht froh, einen Ansprechpartner zu haben, mit dem Sie gemeinsam auf das Kind einwirken können.

Was genau ist das gemeinsame Sorgerecht?

Das Sorgerecht ist das Recht der rechtlichen Eltern, für das minderjährige Kind sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

Die Personensorge ist das Recht und die Pflicht, alles zu tun, damit das Kind gedeihlich aufwächst und sich zu einem verantwortungsvollen Mitglied der Gesellschaft entwickeln kann. Teil der Personensorge ist das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.

Die Vermögenssorge ist das Recht und die Pflicht der Eltern, in finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Kindes die richtige Entscheidung zu treffen und das eventuell vorhandene Vermögen des Kindes pflichtbewusst zu verwalten.

Was versteht der Gesetzgeber unter dem Wohl des Kindes?

Richtschnur jeglicher elterlichen Sorge ist das „Wohl des Kindes“ (§ 1697a BGB). Was Sie als Elternteil auch immer tun oder unterlassen: Bei der Ausübung der elterlichen Sorge geht es nicht um Ihre eigenen Interessen als Elternteil, sondern vorrangig um die Interessen des Kindes. Ihre Entscheidungen sind danach auszurichten, was der gedeihlichen Entwicklung und Entfaltung des Kindes am besten dient. Zweckmäßigerweise haben Sie das Recht und letztlich auch die Pflicht, das Kindeswohl im Lebensalltag konkret zu bestimmen und zu entscheiden, mit welchen Mitteln Sie dabei vorgehen.

Mit den Kindern muss man zart und freundlich verkehren. Das Familienleben ist das beste Band. Kinder sind unsere besten Richter.

Otto von Bismarck

Der Gesetzgeber gibt Eltern vor, dass sie in der Erziehung die „wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem, verantwortungsbewussten Handeln berücksichtigen“ müssen (§ 1626 Abs. II BGB). Soweit es der Entwicklungsstand des Kindes erlaubt, haben Sie mit dem Kind „Fragen der elterlichen Sorge zu besprechen und sollten möglichst Einvernehmen anstreben“. Insbesondere wenn es um die Ausbildung des Kindes geht, haben Sie auf die „Eignung und Neigung“ des Kindes Rücksicht zu nehmen.

Expertentipp:

Sie stehen vor der Herausforderung, rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten, sowie verschiedene Interessen in Einklang bringen zu müssen. Dabei sollte das Kindeswohl stehts im Vordergrund stehen, Ihre persönliche Lebensführung sowie Ihre familiären, finanziellen und wirtschaftlichen Umstände setzen jedoch den Rahmen der Möglichkeiten. Entscheidend ist Ihr Wille, für das Kind da zu sein. Letztlich begründet sich das Wohl des Kindes auch darin, dass Sie gegen den begründeten Willen Ihres Kindes kaum Entscheidungen realistischerweise umsetzen können.

Welche gesetzlichen Regelungen zum gemeinsamen Sorgerecht sollte ich kennen?

Das Gesetz trägt der Lebenspraxis Rechnung, indem es für die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge differenziert, bei welchem Elternteil sich das Kind gewöhnlich aufhält. Es unterscheidet zwischen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung und Angelegenheiten des täglichen Lebens. Außerdem trifft es eine Regelung für den Fall, dass Sie sich mit dem anderen Elternteil nicht verständigen können.

Die zentrale gesetzliche Vorschrift ist § 1687 BGB. Daraus ergeben sich folgende Grundsätze:

Sorgerecht bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung

Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie von Ihrem Ehepartner getrennt leben, benötigen Sie für Entscheidungen in Angelegenheiten des Kindes von erheblicher Bedeutung das Einvernehmen Ihres Ehepartners.

Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind solche, die die Zukunft des Kindes prägen und nicht oder nur schwierig abzuändern sind.

Praxisbeispiel:

Sie müssen den anderen Elternteil um sein Einvernehmen bitten, wenn Sie umziehen und damit auch den Wohnsitz des Kindes verlegen, ins Ausland auswandern wollen, eine Operation ansteht oder die Schule gewechselt werden soll. Entscheidungen dieser Art sind nur bedingt oder überhaupt nicht mehr rückgängig zu machen.

Sorgerecht bei Angelegenheiten des täglichen Lebens

Soweit Sie das Kind in Ihrem Haushalt betreuen oder wenn sich das Kind in Ausübung des Umgangsrechts in Ihrem Haushalt aufhält, haben Sie das Recht zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens Ihres Kindes. Insbesondere dann, wenn Sie als nicht betreuender Elternteil das Umgangsrecht wahrnehmen, dürfen Sie in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein für das Kind entscheiden, ohne dass Sie den nicht betreuenden Elternteil fragen müssten.

Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind solche, die häufig vorkommen und die die Entwicklung des Kindes nicht so schwerwiegend prägen, dass sie nicht mehr abänderbar wären.

Praxisbeispiel:

Sind Sie der betreuende Elternteil, dürfen Sie alleine und frei entscheiden, ob Sie dem Kind ein Handy überlassen, welche Kleidung das Kind trägt oder ob es die Nacht bei einem Freund verbringt.

Was ist, wenn wir uns nicht einigen können?

Bei Konfliktsituationen können Sie durch das Familiengericht das Sorgerecht klären lassen.

Bei Konfliktsituationen können Sie durch das Familiengericht das Sorgerecht klären lassen.

Es gibt beim Sorgerecht Konfliktsituationen, in denen sich Eltern partout nicht einigen können. In diesem Fall kann jeder Elternteil beim Familiengericht beantragen, die Situation zu klären (§ 1628 BGB). Allerdings kann das Familiengericht nicht selbst in der Sache entscheiden. Vielmehr wird es einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis allein zuweisen. Zunächst wird das Gericht versuchen, auf eine Einigung hinzuwirken. Dazu kann es das Kind anhören. Es wird die Entscheidungsbefugnis demjenigen Elternteil übertragen, von dem es glaubt und erwartet, dass er die Entscheidung im Interesse des Kindes am besten treffen wird. Das Gericht kann Ihnen dann die elterliche Sorge allein übertragen, die Übertragung allerdings mit Beschränkungen oder Auflagen versehen.

Praxisbeispiel:

Geht es um die Frage, ob das Kind als weiterführende Schule in eine Waldorfschule oder ein staatliches Gymnasium wechselt, treffen oft ideologische Gegensätze aufeinander (siehe AG Lemgo FamRZ 2004, 49). Auch die Frage, ob Sie im Hinblick auf eine mit Gesundheitsrisiken verbundene Fernreise Bedenken haben, kann Konflikte aufwerfen. In einer Entscheidung des OLG Hamburg (FamRZ 2012, 652) ging es um eine Reise nach Kasachstan oder im Fall des AG Rosenheim (FamRZ 2004, 49) um eine Reise auf die Philippinen. Das Gericht könnte eventuellen Bedenken damit begegnen, dass es mit der Übertragung der alleinigen Sorge einer solchen Reise indirekt zustimmt, indem es die Auflage erteilt, die Reise nur mit einem anerkannten Reiseveranstalter durchzuführen und damit eine Abenteuertour zu Fuß durch eine problematische Region untersagt.

Wie vertrete ich mein Kind als dessen gesetzlicher Vertreter?

Als sorgeberechtigter Elternteil sind Sie der gesetzliche Vertreter Ihres minderjährigen Kindes. Steht Ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, vertreten Sie Ihr Kind auch gemeinschaftlich als dessen gesetzlicher Vertreter. Konsequenterweise müssen Sie bei Abgabe von Willenserklärungen gemeinschaftlich handeln. In der Praxis wirft diese Vorgabe gewisse Fragen auf. Treten Sie als Vertreter Ihres Kindes auf, muss sich der Adressat nämlich fragen, ob Sie denn berechtigt sind, allein für das Kind zu handeln. Dem Grundsatz nach muss der Adressat darauf bestehen, dass Sie entweder die schriftliche Vollmacht des anderen Elternteils vorlegen oder der andere Elternteil ausdrücklich seine Zustimmung erklärt.

Praxisbeispiel:

Sie melden Ihr Kind im Kindergarten an. Grundsätzlich darf der Kindergarten die Einwilligung des nicht beteiligten Elternteils nicht einfach unterstellen und muss darauf bestehen, dass dieser seine Zustimmung erklärt.

Problematisch ist die medizinische Behandlung. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1988, 2946) soll der Arzt bei leichteren Erkrankungen auf die Einwilligung des anderen Elternteils und damit auf Ihre alleinige Entscheidungsbefugnis vertrauen dürfen. In schwereren Fällen soll der Arzt nachfragen und nur bei fehlenden Verdachtsmomenten auf Ihre Entscheidungsbefugnis vertrauen dürfen, während er bei weitreichenden Entscheidungen (z.B. Operation) sich der Zustimmung des anderen Elternteils vergewissern muss.

Expertentipp:

Das gemeinsame Sorgerecht lässt sich meist nur im Einzelfall konkret formulieren. Lesen Sie dazu speziell:

  • Was ist die Personensorge?
  • Was ist die Vermögenssorge?
  • Was bedeutet das Wohl des Kindes beim Sorgerecht und Umgangsrecht?

Ausblick

Verantwortung bedeutet auch Last. Wer Lasten teilen kann, lebt leichter. Kinder großziehen, bedeutet Verantwortung und neben viel Freude allzu oft auch Last. Bedenken Sie, dass ein gemeinsames Kind immer ein gemeinsames Kind bleibt und Sie auf ewig miteinander verbindet.

Autor:  Volker Beeden

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