Was geschieht, wenn das Einkommen für den nachehelichen Unterhalt nicht ausreicht?

Was geschieht, wenn das Einkommen für den nachehelichen Unterhalt nicht ausreicht?

Ist das Einkommen für den zu zahlenden Unterhalt nicht ausreichend, liegt juristisch ein Mangelfall vor.

Einem Unterhalt zahlenden Ehegatten muss grundsätzlich ein bestimmter Betrag zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts verbleiben. Diesen Betrag nennt der Jurist Selbstbehalt.

Selbstbehalt

Wenn es vorkommt, dass das Einkommen unter Abzug des Selbstbehalts für den zu zahlenden Unterhalt nicht ausreicht, muss - gerade bei mehreren Unterhalt verlangenden Personen - überprüft werden, wie viel jeder als Anteil von dem verbleibenden Betrag erhält.

Es ist also eine Mangelfallberechnung vorzunehmen.

Expertentipp:

Wenn Ihr unterhaltspflichtiger Ehegatte wenig verdient und Sie nicht sicher sind, ob und wie viel Unterhalt Sie erhalten, weil noch andere Unterhaltsberechtigte in Betracht kommen, ist eine Beratung durch einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt unumgänglich.

Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung Ihrer Unterhaltsansprüche!

Es gibt zwei Arten vom Mangelfall. Man unterscheidet den einfachen und den absoluten Mangelfall voneinander.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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