Was passiert mit dem Namen nach der Scheidung?

Durch die Scheidung ändert sich bezüglich des Namens des Kindes nichts. Selbst wenn einer der Eltern wieder seinen vor der Ehe geführten Namen annimmt, hat dieses keine Auswirkung auf den Namen des Kindes.

Wenn einer der Eltern nach der Scheidung erneut heiratet, kommt es zunächst darauf an, ob dieser Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt.

Annahme eines neuen Namens nach der Hochzeit

Nur wenn der betreuende Ehegatte auch das alleinige Sorgerecht besitzt und dieser Elternteil mit der erneuten Heirat einen anderen Ehenamen angenommen hat, kann das Kind unter Umständen diesen Ehenamen auch annehmen.

Erforderlich hierfür ist:

  • Der sorgeberechtigte Elternteil muss erklären, dass das Kind in Zukunft den neuen Ehenamen als Familiennamen führen soll.
  • Der neue Ehegatte des Elternteils muss ebenfalls erklären, dass das Kind in Zukunft den einen Ehenamen als Familiennamen führen soll.
  • Die neuen Ehegatten müssen einen gemeinsamen Familiennamen führen.
  • Das Kind muss in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Elternteil und seinem neuen Ehegatten leben.
  • Wenn der andere Elternteil des Kindes entweder mitsorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt, muss dieser Elternteil ebenfalls zustimmen. Wenn der Aufenthalt des anderen Elternteils nicht bekannt ist, so kann trotzdem auf dessen Einverständnis nicht verzichtet werden. Nach dem Tod des anderen Elternteils entfällt dieses Zustimmungserfordernis, so dass eine Umbenennung auch ohne die Zustimmung erfolgen kann.
  • Wenn das Kind über 5 Jahre alt ist, muss das Kind auch noch der Änderung seines Namens zustimmen. Bis zum Alter von 14 Jahren kann diese Zustimmung durch den sorgeberechtigten Elternteil abgegeben werden. Ab dem Alter von 14 Jahren muss das Kind selbst zustimmen.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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