Wie bereite ich mich auf das Gespräch mit dem Anwalt vor, wenn ich mich scheiden lassen möchte?

Eben mal den Anwalt kontaktieren und gleich die Scheidung beantragen? Keine gute Idee. Jede Scheidung bedarf der richtigen Vorbereitung. Möchten Sie Ihre Scheidung effektiv betreiben, sollten Sie Regeln und Strategien kennen. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich auf das Gespräch mit dem Anwalt vorbereiten, wenn Sie sich scheiden lassen möchten.

Das Wichtigste

  • Wünschen Sie die Scheidung, sollten Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt möglichst vorbereiten und nicht blind und ohne jegliche Vorkenntnisse den Anwalt kontaktieren.
  • Sind Sie vorbereitet und wissen ungefähr, welche Aspekte im Scheidungsverfahren wichtig sind, können Sie Ihre Fragen gezielt stellen und die Antworten des Anwalts besser verstehen und auf Ihre Situation übertragen.
  • Bereiten Sie sich anhand unserer Checkliste auf das Gespräch vor.
  • Typische Fragen, ob Sie beispielsweise auf jeden Fall einen Anwalt brauchen, den Scheidungsantrag online in die Wege leiten oder sich einen gemeinsamen Anwalt nehmen können, lassen sich so bereits vorab klären.
  • Möchten Sie im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung eine Scheidungsfolge regeln, sollten Sie sich im Hinblick auf den Kostenfaktor vorab einige Gedanken machen.
  • Sie sollten überlegen, ob die Regelung außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung möglich ist oder ob Sie die Regelung im Scheidungsverbund oder erst nach Abschluss des Scheidungsverfahrens erreichen wollen.

Warum ist eine gute Vorbereitung wichtig, wenn ich einen Rechtsanwalt kontaktiere?

Wenn Sie sich im Vorfeld bereits mit dem Thema Scheidung befasst haben, können Sie Ihrem Anwalt gezieltere Fragen stellen.

Wenn Sie sich im Vorfeld bereits mit dem Thema Scheidung befasst haben, können Sie Ihrem Anwalt gezieltere Fragen stellen.

Die richtige Information spart Zeit, Geld und Nerven. Geht es um Ihr Scheidungsverfahren, sollten Sie vorab wissen, nach welchen Regeln eine Scheidung abläuft. Kontaktieren Sie aus einer Laune heraus oder völlig uninformiert einen Rechtsanwalt, brauchen Sie viel Geduld, wenn der Anwalt Ihnen jedes Detail eines Scheidungsverfahrens erklären muss. Möglicherweise sind Sie mit der Vielzahl der Informationen überfordert. Sie können Frust und schlechte Laune vermeiden, wenn Sie sich vorab informieren. Sie wissen dann, auf was es ungefähr ankommt. Sie können dem Anwalt gezielt Fragen stellen. Sie verstehen die Antworten wesentlich besser. Von einem solchen Gespräch profitiert aber auch der Anwalt. Der Anwalt kann das Gespräch effektiver führen und braucht Sie nicht erst mit Grundwissen auszustatten.

Gut zu wissen:

Auf unseren Websites finden Sie eine Vielzahl von Informationen, Texten und Checklisten zum Scheidungsrecht. Lesen Sie sich ein. Sie brauchen nicht jedes Detail zu kennen. Es genügt, wenn Sie ungefähr wissen, auf was es ankommt. Nehmen Sie sich etwas Zeit. Erwarten Sie nicht, dass Sie gleich beim ersten Ansatz alles verstehen.

Sind Sie selbst informiert, können Sie Ihrem Ehepartner besser Paroli bieten. Sie brauchen sich nicht ins Boxhorn jagen zu lassen, sich zu ärgern oder aufzuregen, wenn er oder sie irgendwelche Behauptungen aufstellt und Sie glauben machen möchte, dass er/sie im Recht ist und Sie im Unrecht sind. Sie können Behauptungen schneller entkräften. Sie schlafen besser und brauchen nicht ununterbrochen darüber nachzudenken, was denn nun richtig oder falsch ist. Mit der richtigen Information stärken Sie Ihr Selbstvertrauen und Ihre Selbstsicherheit.

Gut zu wissen:

Sie erleichtern sich den Einstieg in die Materie, wenn Sie sich einen Überblick verschaffen. Lesen Sie beispielsweise den Text „Scheidungsplaner - So planen Sie Ihre Scheidung richtig“. Aus dem Text heraus finden Sie Zugang zu weiteren Details. Beschäftigen Sie sich mit den Details zumindest insoweit, als mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch Ihre Scheidung betroffen ist. In Kenntnis solcher grundsätzlicher Informationen verlaufen die Kontaktaufnahme und das Gespräch mit Ihrem Anwalt wesentlich effektiver, zielführender und entspannter. Ihre Nutzungsausbeute ist wesentlich größer.

Über welche Aspekte sollte ich mir vorab Gedanken machen?

Sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt über Ihr Scheidungsverfahren, sollten Sie sich vorab über eine Reihe wichtiger Aspekte Gedanken gemacht haben. In Betracht kommen:

  • Möchten Sie endgültig geschieden werden oder sehen Sie Chancen auf eine Versöhnung und möchten sich vorerst allgemein informieren?
  • Leben Sie in Deutschland oder als deutsche Staatsangehörige im Ausland oder ist der Ehepartner ausländischer Staatsangehöriger? Möglicherweise hat Ihre Scheidung Auslandsbezug und ist eine internationale Scheidung.
  • Leben Sie nach Ihrer Trennung weiterhin in der ehelichen Wohnung oder haben Sie eine eigene Wohnung bezogen? Besteht Streit, wer die Wohnung wegen der Trennung nutzen darf?
  • Gibt es einen Ehevertrag, den Sie vor Ihrer Ehe, während der Ehe oder im Hinblick auf die anstehende Scheidung notariell beurkundet haben?
  • Haben Sie ein gemeinsames Kind? Welcher Elternteil betreut das Kind in seinem Haushalt?
  • Fordern Sie Zugewinnausgleich?
  • Gibt es Streit wegen der Aufteilung des Hausrats?
  • Wie steht es um Ihre während Ihrer Ehe begründeten Verbindlichkeiten?
  • Sehen Sie die Möglichkeit eine Mediation in Anspruch zu nehmen, falls Sie im Streit miteinander liegen?
  • Möchten Sie wegen Ihrer geringen Einkommensverhältnisse für Ihr Scheidungsverfahren staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen?
  • Besitzen Sie oder Ihr Ehepartner eine Rechtsschutzversicherung?
  • Haben Sie aktuelle Unterlagen über die Einkommensverhältnisse Ihres Ehepartners?
  • Haben Sie aktuelle Unterlagen über Ihre eigenen Einkommensverhältnisse?

Expertentipp:

Machen Sie sich möglichst selbst Notizen. Schreiben Sie Ihre Fragen auf. Arbeiten Sie diese Frage im Gespräch mit dem Rechtsanwalt ab. Lassen Sie emotionale Erwägungen so gut wie möglich außen vor. Versuchen Sie sachlich zu bleiben und die Dinge sachlich zu betrachten. Bedenken Sie, dass Eheverfehlungen im heutigen Scheidungsrecht praktisch keine Rolle spielen. Es zählen vornehmlich Fakten.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt kontaktieren?

Sie können Ihre Scheidung erst dann beim Gericht beantragen, wenn Sie nachweislich das Trennungsjahr vollzogen haben. Allerdings sind Sie gut beraten, bereits eine gewisse Zeit vor Ablauf des Trennungsjahres die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt zu tätigen. So haben Sie ausreichend Zeit, sich auf die anstehende Scheidung vorzubereiten. Vielleicht möchten Sie Trennungsunterhalt geltend machen oder fordern Kindesunterhalt. Auch dann benötigen Sie möglicherweise anwaltlichen Beistand. Ansonsten kann Ihnen ein Rechtsanwalt eine Vielzahl von Ratschlägen geben, mit denen Sie sich aus strategischer Sicht auf Ihr Scheidungsverfahren optimal vorbereiten. Den Scheidungsantrag zu stellen, ist dann der eigentliche Akt. Diesen Schritt sollten Sie mit einem zeitlichen Vorlauf vorbereiten.

Für Ihre Scheidung in Deutschland benötigen Sie einen Anwalt, weshalb es wichtig ist, dass Sie sich für den richtigen Anwalt entscheiden.

Schaubild:
Für Ihre Scheidung in Deutschland benötigen Sie einen Anwalt, weshalb es wichtig ist, dass Sie sich für den richtigen Anwalt entscheiden.

Kann ich den Scheidungsantrag bereits vor Ablauf des Trennungsjahres stellen?

Vielleicht können Sie es gar nicht abwarten, die Scheidung zu beantragen und bedrängen Ihren Anwalt, den Scheidungsantrag beim Gericht einzureichen. In der anwaltlichen Praxis ist es durchaus üblich, wenige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag zu stellen. Grund dafür ist, dass die Sachbearbeitung bei den Gerichten und vor allem die Klärung der Rentenkonten zur Vorbereitung des Versorgungsausgleichs Zeit braucht. Dann ist das Trennungsjahr oft abgelaufen, wenn der Richter in die Sachbearbeitung Ihres Scheidungsantrags einsteigt.

Gut zu wissen:

Vermeiden Sie, wahrheitswidrige Angaben über den Vollzug des Trennungsjahres zu machen. Bestreitet der Ehepartner, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist, weist das Gericht Ihren Scheidungsantrag gebührenpflichtig zurück. Die Gebühren für Gericht und Anwalt müssen Sie trotzdem zahlen. Um Ihren Scheidungsantrag dann nach Ablauf des Trennungsjahres erneut einzureichen, fallen die gleichen Gebühren erneut an. Ein ähnliches Risiko besteht, wenn Sie Ihren Anwalt überreden, den Scheidungsantrag zeitlich vor Ablauf des Trennungsjahres so früh zu stellen, dass der Richter sich befleißigt fühlt, den Scheidungsantrag gebührenpflichtig zurückzuweisen, eben weil das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist. Letztlich vermeiden Sie derartige Risiken, wenn Sie die Geduld aufbringen, das Trennungsjahr abzuwarten.

Brauche ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt?

Bei den Familiengerichten besteht Anwaltszwang. Sie müssen also auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren. Nur ein Anwalt kann Ihren Scheidungsantrag formulieren und beim Familiengericht einreichen. Wickeln Sie Ihre Scheidung im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner als einvernehmliche Scheidung ab, braucht der Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag nur zuzustimmen. Für seine Zustimmung benötigt er keinen eigenen Rechtsanwalt.

Kann ich den Scheidungsantrag online in die Wege leiten?

Das moderne Internet bietet die Möglichkeit, die Scheidung als Online-Scheidung in die Wege zu leiten. Wenn Sie einen Scheidungsservice in Anspruch nehmen und sich einen Rechtsanwalt vermitteln lassen, erfolgt die Kontaktaufnahme zunächst tatsächlich online. Sie ersparen sich den Aufwand, selbst nach einem Anwalt recherchieren und diesen kontaktieren zu müssen. Sie kommunizieren, wenn Sie es wünschen, zunächst per E-Mail mit Scheidungsservice und Anwalt, können aber jederzeit persönlich in Kontakt treten.

Eine Online-Scheidung bietet sich vor allem für Sie an, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden.

Schaubild:
Eine Online-Scheidung bietet sich vor allem für Sie an, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden.

Können wir uns einen gemeinsamen Rechtsanwalt nehmen?

Wenn Sie Ihre Scheidung einvernehmlich abwickeln, benötigen Sie nur einen Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag einreicht. Für seine Zustimmung benötigt der Ehepartner keinen eigenen Rechtsanwalt. Kontaktieren Sie gemeinsam einen Rechtsanwalt, darf der Anwalt nur einen Ehepartner persönlich vertreten. Nur dessen Interessen als Mandant darf er wahrnehmen. Der Anwalt kann Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam nur über den Ablauf eines Scheidungsverfahrens informieren und darauf hinwirken, dass Sie sich außergerichtlich wegen eventueller Scheidungsfolgen auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung verständigen.

Gut zu wissen:

Sollten sich in dieser Unterhaltung gegensätzliche Interessen offenbaren, muss der Anwalt das Mandat niederlegen und darf Sie nicht mehr weiter vertreten. Besser ist also, wenn Sie den Anwalt zunächst allein kontaktieren und mit ihm absprechen, ob und inwieweit Sie den Ehepartner einbeziehen können. Einen „gemeinsamen“ Anwalt gibt es insoweit nicht. Auch wenn im Scheidungstermin nur dieser eine Anwalt auftritt, vertritt er den Mandanten, nicht aber den anderen Ehepartner.

Was sollte ich wegen des Versorgungsausgleichs wissen?

Sie können Ihre Scheidung beschleunigen, wenn Sie sich frühzeitig um den Versorgungsausgleich kümmern. Im Regelfall führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch. Scheidungsverfahren verzögern sich oft dadurch, weil ein Partner sein Rentenkonto klären muss. Solange dem Gericht die für den Versorgungsausgleich notwendigen Auskünfte nicht vorliegen, kann der Richter den Scheidungstermin nicht terminieren.

Gut zu wissen:

Haben Sie es eilig, kann Ihnen Ihr Anwalt frühzeitig die für den Versorgungsausgleich notwendigen Formulare aushändigen. Sie könnten eventuelle Lücken in Ihrem Rentenversicherungskonto klären und auch Ihren Ehepartner anhalten, sich entsprechend vorzubereiten. Bestenfalls reicht der Anwalt die ausgefüllten Formulare zum Versorgungsausgleich gleich mit dem Scheidungsantrag bei Gericht ein. Sie sparen damit vielleicht mehrere Wochen Postlaufzeit.

Muss ich irgendwelche Scheidungspapiere unterschreiben?

Sie brauchen keine Scheidungspapiere zu unterzeichnen. So etwas gibt es nur in Fernsehfilmen. Das einzige, was Sie unterzeichnen müssen, ist die Vollmacht für Ihren Anwalt. In dem Vollmachtsformular bevollmächtigen Sie Ihren Anwalt, Sie im Scheidungsverfahren zu vertreten. Im Ergebnis erhalten Sie den vom Richter unterschriebenen Scheidungsbeschluss.

Soll ich Scheidungsfolgen außergerichtlich, im Zusammenhang mit der Scheidung oder nach der Scheidung regeln?

Regelung außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Scheidungsfolgen regeln Sie im Idealfall außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Dieser Weg ist für Sie der kostengünstigste Weg und erspart Ihnen viel Zeit, Aufwand und schont Ihre Gemütslage. Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist auch Basis Ihrer einvernehmlichen Scheidung.

Regelung im Scheidungsverbund

Sollte sich Ihr Ehepartner einer außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung verweigern, können Sie eventuelle Scheidungsfolgen im direkten Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsverfahren durch den Richter regeln lassen. Der Richter entscheidet im sogenannten Verbundverfahren. Er spricht die Scheidung erst aus, wenn alle im Scheidungsverbund anhängigen Anträge entscheidungsreif sind. Beantragen Sie während Ihres Scheidungsverfahrens die Regelung irgendwelcher Scheidungsfolgen, zieht der Verbund wie ein Staubsauger die Folgesache an sich.

Durch eine Regelung im Scheidungsverbund werden zusätzliche Kosten vermieden, da auf eigenständige Verfahren verzichtet wird.

Durch eine Regelung im Scheidungsverbund werden zusätzliche Kosten vermieden, da auf eigenständige Verfahren verzichtet wird.

Sie können bis spätestens zwei Wochen vor dem mündlichen Scheidungstermin Anträge zu einer Scheidungsfolge stellen. Ihr Vorteil: Der Richter entscheidet die Scheidungsfolge im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung. Der Verbund vermeidet, dass jede einzelne Scheidungsfolge mit einem eigenständigen Verfahrenswert abgerechnet wird und zusätzliche Gebühren für Gericht und Anwalt verursacht werden. Ihre Gebühren berechnen sich kostengünstiger lediglich nach dem Verfahrenswert, der sich aus der Addition der Verfahrenswerte Ihrer Scheidung und der Scheidungsfolge ergibt.

Regelung nach Abschluss des Scheidungsverfahrens

Machen Sie eine Scheidungsfolge nicht im Verbund mit Ihrer Scheidung geltend, können Sie eine Scheidungsfolge auch noch nach Abschluss Ihres Scheidungsverfahrens zur Regelung beantragen. Nachteilig ist, dass Sie zunächst nur die Gebühren für Ihr Scheidungsverfahren bezahlen. Beantragen Sie die Regelung einer Scheidungsfolge, zahlen Sie anders als im Verbundverfahren für dieses Verfahren eigenständige Gebühren für Gericht und Anwalt.

Gut zu wissen:

Sie sollten sich also frühzeitig Gedanken machen und mit Ihrem Anwalt besprechen, wie die Aussichten sind, eine Scheidungsfolge außergerichtlich im Wege einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln oder ob ein Verbundverfahren oder eine gesonderte Klage nach Abschluss der Scheidung der richtige Weg ist.

Fazit

Scheidungsverfahren lassen sich mit gutem Willen und dem gegenseitigen Verständnis für die Situation des anderen durchaus konfliktfrei gestalten. Auch wenn die Praxis oft anders aussieht, haben Sie es zunächst selbst in der Hand, Ihr Scheidungsverfahren so zu steuern, dass Sie Ihrem Ehepartner die Chance geben, diesen Weg anzuerkennen und mitzugehen. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig informieren, Ihre Rechte und Pflichten im Scheidungsverfahren kennen und Ihre Entscheidungen genau danach ausrichten.

Autor:  Volker Beeden

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