Wie kann der Zugewinnausgleich ausgeschlossen oder abgeändert werden?

Ausschluss im Ehevertrag

Die Ehegatten können durch einen Ehevertrag regeln, dass der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht gelten soll. Stattdessen können die Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft vereinbart werden.

Abänderungen

Weiterhin besteht die Möglichkeit den Güterstand der Zugewinngemeinschaft abzuändern.

Die Zugewinngemeinschaft kann wie folgt abgeändert werden:

  • Der Zugewinnausgleich kann auf den Todesfall beschränkt werden.
  • Der Zugewinnausgleich ist erst ab einer gewissen Mindestdauer der Ehe zu zahlen.
  • Der Zugewinnausgleich wird nur gezahlt, wenn gemeinschaftliche Kinder vorhanden sind.
  • Der Zugewinnausgleich wird in festgesetzten Raten gestundet.
  • Der Zugewinnausgleich kann abgeändert werden.
  • Bestimmte Vermögensgegenstände oder Vermögensbestandteile werden aus dem Zugewinnausgleich ausgeklammert.
  • Das Anfangsvermögen wird im Einvernehmen der Ehegatten festgesetzt.
  • Das Endvermögen wird im Einvernehmen der Ehegatten festgesetzt.
  • Es können Bewertungsvereinbarungen für Grundstücke, Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, wertvolle Antiquitäten, Gemälde etc. festgesetzt werden.
  • Geschenke während der Ehe an den Zugewinn zahlenden Ehegatten sollen auch bei der Berechnung des Zugewinns berücksichtigt werden.

Alle Eheverträge, mit denen der gesetzliche Güterstand abgeändert werden soll, müssen von einem Notar beurkundet werden. Die notarielle Beurkundung kann auch dadurch ersetzt werden, indem der Ehevertrag vor Gericht protokolliert wird.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

Was benötigen Sie jetzt?


Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!

0800 - 34 86 72 3

Ratgeber

Zur Ratgeber Übersicht

Zu den Checklisten

Zu den Formularen

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!