Wie kann ich meine Trennung & Scheidung optimal vorbereiten?

Was muss ich bei meiner Trennung und Scheidung beachten? Wie kann ich Komplikationen vermeiden?

Befinden Sie sich am Ende Ihrer Beziehung und Ehe, wissen Sie zwar, dass Sie sich trennen und scheiden lassen wollen, Sie wissen aber aller Wahrscheinlichkeit nach kaum, wie Sie all das, was damit einhergeht, bewerkstelligen sollen. Hier hilft nur eines: Sie müssen sich informieren und frühzeitig beraten lassen. Sie müssen in etwa wissen, was vor einer Trennung zu tun ist und wie Sie sich auf eine Trennung & Scheidung optimal vorbereiten. Gehen Sie davon aus, dass auch Ihr Partner sich wappnet und alles, was Sie tun, begleitet. Legt er Ihnen Steine in den Weg, sind Sie im Vorteil, wenn Sie darauf angemessen reagieren können. Ihr Vorteil ist noch größer, wenn Sie die Weichen richtig stellen und Ihrem Partner möglichst wenige Ansatzpunkte bieten, Sie auszubremsen. Übernehmen Sie die Führung und nehmen Ihren Partner am besten mit auf diesem Weg. Wir zeigen Ihnen, welche Wegmarken wichtig sind.

Das Wichtigste

  • Stehen Sie vor der Frage, wie Sie Ihre Trennung und Scheidung optimal vorbereiten, brauchen Sie neben der seelischen Unterstützung durch Verwandte und Freunde kompetente strategische und juristische Beratung* mit Hilfe unserer Kooperationsanwälte. Dafür stehen wir Ihnen von Scheidung.de mit unserer Kompetenz und Erfahrung gerne zur Verfügung.
  • Möchten Sie Ihre Trennung und Scheidung möglichst komplikationslos abwickeln, sollten Sie sich vorab informieren, welche Wege Sie gehen sollten. Sie vermeiden, dass Sie Ihren Ehepartner provozieren oder Sie sich selbst provozieren lassen und Ihre Beziehung in einer streitigen Scheidung endet.
  • Sie erhalten bei Scheidung.de ein erstes kostenfreies Orientierungsgespräch. Wir zeigen Ihnen, wo Sie gerade stehen und was Sie als nächstes tun sollten. Sie können uns anrufen, so oft Sie wollen.
  • Möchten Sie die Kosten für Ihre Scheidung in Erfahrung bringen, erstellen wir Ihnen gerne einen gebührenfreien Kostenvoranschlag.
  • Sind Sie finanziell nicht liquide, beraten wir Sie, wie Sie Ihre Scheidung trotzdem bezahlen können.
  • Wenn Sie wissen möchten, ob Scheidung.de der richtige Scheidungsservice für Sie ist, vergleichen Sie uns einfach mit anderen Anbietern .

Mit wem kann ich reden?

Vielleicht sind Sie in der glücklichen Situation, dass Sie Verwandte oder Freunde haben, mit denen Sie Ihre Situation besprechen können. Gespräche dieser Art bewegen sich eher auf der emotionalen Ebene. Für Ihr seelisches Gleichgewicht sind solche Gespräche ungemein wichtig.

Sie brauchen jetzt aber auch einen Ansprechpartner, mit dem Sie Ihre Situation aus juristischer Sicht besprechen können. Sie müssen wissen, wie Sie jetzt strategisch am besten vorgehen, damit Sie möglichst das Zepter in der Hand behalten und Ihre Scheidung aktiv abwickeln.

Wenn Sie die Trennung vollziehen möchten, stehen Sie beispielsweise vor der Frage, ob Sie in der bislang gemeinsam genutzten Ehewohnung verbleiben können, ob Ihr Ehepartner ausziehen muss, ob Ihr Ehepartner als alleiniger Eigentümer der Wohnung Sie aus der Wohnung verweisen kann und überhaupt, was Trennung im rechtlichen Sinne konkret bedeutet. Oder wenn Sie Ihre Scheidung einreichen möchten, brauchen Sie Antworten darauf, was Sie formell tun müssen und vor allem wie Sie die Scheidung optimal vorbereiten. Es versteht sich, dass die Antworten auf solche Fragen juristische Kompetenz erfordern. Wir und unsere Kooperationsanwälte helfen Ihnen, die richtigen Antworten zu finden.

Wie kann ich unnötige Komplikationen bei Trennung und Scheidung möglichst vermeiden?

Wir geben Ihnen Halt, stützen Sie in Ihrer emotionalen Enge und helfen Ihnen, die richtigen Schritte zu machen

Wir geben Ihnen Halt, stützen Sie in Ihrer emotionalen Enge und helfen Ihnen, die richtigen Schritte zu machen

Sie kennen das Klischee von der „streitigen“ Scheidung. Die Ehepartner streiten sich bis aufs Messer. Sie führen einen Rosenkrieg und stellen spätestens nach der Scheidung fest, dass sie beide als Verlierer dastehen. Dann ist es zu spät, zu sagen: „Hätte ich es doch nur besser gewusst!“. Genau dies ist der Punkt. Hätten Sie es gewusst. Hätten Sie vorher in Erfahrung gebracht, was bei Trennung und Scheidung tatsächlich auf Sie zukommt, hätten Sie sich vielleicht anders verhalten. Hätten Sie gewusst, dass Sie eine streitige Scheidung und insbesondere einen Rosenkrieg durchaus vermeiden können, wenn Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen auf die einvernehmliche Scheidung verständigt hätten, hätten Sie Ihren Partner vielleicht nicht provoziert und sich von Ihrem Partner provozieren lassen. Doch „hätte ich“, hilft Ihnen dann nicht mehr weiter.

Eigentlich ist es ganz einfach. Streitige Scheidungen haben ihre Ursache meist darin, dass einer dem anderen misstraut, Vorwürfe macht, sich rächen will, die Kinder für sich vereinnahmt und nichts zugesteht, was dem anderen auch nur ansatzweise zum Vorteil gereichen könnte. Wenn Sie Ihre Trennung und Scheidung aber von vornherein so ausrichten, dass Sie derart unnötige und oft rein emotional bedingte Streitigkeiten gar nicht erst entstehen lassen oder schnellstmöglich Streitigkeiten aus dem Weg räumen, können Sie mit einer einvernehmlichen Scheidung viel Geld, viel Zeit und viel Nerven sparen. Sie müssen nur wissen, wie Sie dabei vorgehen sollten. Wir geben Ihnen das dafür notwendige Werkzeug an die Hand.

Wie kann mir Scheidung.de helfen?

Stehen Sie am Anfang Ihres Weges, brauchen Sie eine gewisse Orientierung. Sie brauchen jemanden, der Ihnen hilft, Ihre Gedanken zu ordnen. Wahrscheinlich stürzen eine Vielfalt von Emotionen über Sie herein. Es geht Ihnen, wie vielen anderen. Kaum jemand dürfte in der Lage sein, Fragen der Trennung und Scheidung so sachlich und nüchtern zu betrachten, dass er die Antworten selber recherchieren könnte. Wir von Scheidung.de haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie in dieser Situation genau zu informieren und zu helfen. Wir geben Ihnen Halt, stützen Sie in Ihrer emotionalen Enge, zeigen Ihnen die Wege auf, die Ihnen helfen, die nächsten und vor allem die richtigen Schritte zu machen. Wir nennen dieses Angebot unser Orientierungsgespräch. Dabei geht es noch nicht unbedingt darum, Ihnen zu erklären, wie Sie Ihren Scheidungsantrag stellen müssen. Vielmehr geht es darum, Ihnen zur Seite zu stehen, Sie emotional zu begleiten und Sie, wenn nötig, so aufzurichten, dass Sie sich in der Lage sehen, Ihre Trennung und Scheidung anhand konkreter Maßnahmen wirklich optimal vorzubereiten.

Und vor allem: Sie können uns so oft anrufen, wie Sie möchten. Unsere Orientierungsgespräche sind stets kostenlos. Sie zahlen keine Gebühren. Sie können uns anrufen, gerade dann, wenn Ihnen danach ist. Wir stehen sozusagen rund um die Uhr sieben Tage die Woche zur Verfügung. Sie brauchen mit uns keine Termine zu vereinbaren. Lastet gerade eine Frage auf Ihrer Seele, rufen Sie uns an. In unseren freundlichen und kompetenten Mitarbeitern finden Sie immer den richtigen Ansprechpartner. Gemeinsam finden wir immer eine Lösung.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Gute Vorbereitung erleichtert es Ihnen, sich zurechtzufinden. Sie gehen wesentlich beruhigter durch den Tag. Wenn Sie wissen, auf was es jetzt ankommt, brauchen Sie sich weniger Gedanken zu machen. Sie wissen ja was zu tun ist. In unseren Orientierungsgesprächen haben Sie sich vorbereitet. Möchten Sie sich zusätzlich oder auch schon bereits vorher informieren, sollten Sie einfach unser Gratis-Infopaket anfordern . Wir zeigen Ihnen darin nochmals auf, warum wir von Scheidung.de Deutschlands größter Scheidungsservice sind. Dafür gibt es handfeste Gründe. In unserem Gratis-Infopaket finden Sie auf 16 Seiten eine Vielzahl von Informationen, Tipps und Expertenratschlägen, wie Sie Ihre Trennung und Scheidung optimal vorbereiten. Es enthält vor allem auch einen Beratungsgutschein im Wert von 200 EUR, der Sie berechtigt, eine anwaltliche Erstberatung durch einen unserer handverlesenen und erfahrenen Kooperationsanwälte in Anspruch zu nehmen. In einem Erste-Hilfe-Check geben wir Ihnen wertvolle Tipps und Information, damit Sie gängige Fehler bei Trennung und Scheidung möglichst vermeiden. Für all das zahlen Sie nichts. Keine Kosten, keine Gebühren.

Wer kann mich rechtlich beraten?

Möchten Sie sich erstmals informieren oder vielleicht auch schon konkret beraten lassen, können Sie sich natürlich an einen Rechtsanwalt wenden. Dann müssen Sie aber in Kauf nehmen, dass Sie dort erst einmal einen Termin vereinbaren müssen, der sicherlich nicht von heute auf morgen stattfindet. Und Sie müssen den Anwalt in seiner Kanzlei aufsuchen. Auch wenn Sie sich dort nur allgemein über Fragen von Trennung und Scheidung informieren möchten, müssen Sie damit rechnen, dass der Anwalt eine anwaltliche Erstberatungsgebühr in Rechnung stellt. Diese beträgt im Regelfall bis zu rund EUR. Haben Sie danach weitere Fragen, müssen Sie erneut einen Termin vereinbaren und müssen damit rechnen, dass Sie über die Erstberatungsgebühr hinaus zusätzlich mit Gebühren belastet werden.

Durch unsere rechtlichen Orientierungshilfen fühlen Sie sich immer gut beraten

Durch unsere rechtlichen Orientierungshilfen fühlen Sie sich immer gut beraten

Bei uns ist das anders. Unser Orientierungsgespräch ist kostenlos. Aber auch dann, wenn Sie konkrete Fragen im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung haben, die sich nur auf juristischer Ebene beantworten lassen, bieten wir Ihnen eine gebührenfreie anwaltliche Erstberatung durch unsere Kooperationsanwälte an. Diese beraten Sie in allen Fragen, die juristische Antworten verlangen. Auch dafür zahlen Sie nichts. Es fällt keine Erstberatungsgebühr für Sie an. Dieses Angebot ist auch rechtlich erlaubt. Auch wenn Anwälte gerne darauf verweisen, dass sie grundsätzlich Gebühren in Rechnung stellen müssen, ist es nicht zu beanstanden, wenn Anwälte Erstberatungen gebührenfrei anbieten.

Wie erfahre ich, was mich meine Scheidung kostet?

Scheidungen kosten Geld. Da Sie diese Art der Dienstleistung bezahlen müssen, ist es Ihr gutes Recht bereits vorher in Erfahrung zu bringen, was eine Scheidung eigentlich kostet. Auch hier spielen wir mit offenen Karten. Anwälte sind nämlich nicht unbedingt verpflichtet, den Mandanten über die Kosten seiner Erstberatung aufzuklären. Es wird vielmehr unterstellt, dass anwaltliche Beratungen nur gegen Gebühren erfolgen.

Der Ausweg besteht schlicht darin, dass Sie im Vorfeld Ihrer Scheidung einfach einen Kostenvoranschlag durch einen unserer Kooperationsanwälte anfordern sollten. Darin sehen Sie genau, mit welchen Kosten Sie für Ihre Scheidung rechnen müssen. In Verbindung mit unseren Scheidungsstrategien werden Sie schnell feststellen, dass Sie Ihre Scheidung über uns aller Wahrscheinlichkeit nach erheblich günstiger abwickeln können, als wenn Sie sich „herkömmlich“ scheiden lassen. Kernpunkte unseres Angebots sind, dass die anwaltliche Erstberatung durch unsere Kooperationsanwälte gebührenfrei ist, Sie idealerweise die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt durchführen und Ihr Anwalt vor Gericht nur diejenigen Gebühren festsetzen lässt, die er unbedingt festsetzen lassen muss. Sie können einen unverbindlichen persönlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung bereits mit unserem Gratis-Infopaket anfordern.

Welcher Scheidungsservice ist der Richtige für mich?

Zugegeben, Scheidung.de ist nicht der einzige Scheidungsservice in Deutschland. Wir haben natürlich Konkurrenz. Allerdings haben wir keinerlei Scheu, uns mit Konkurrenten zu vergleichen und behaupten guten Gewissens, dass wir „Deutschlands bester Scheidungsservice“ sind. Dafür sprechen unser professioneller Service, die schnelle Bearbeitungszeiten, unsere Geld-zurück-Garantie, falls Sie nicht zufrieden sind und nicht zuletzt unser unschlagbarer Preis.

Sie brauchen das natürlich nicht alles zu glauben. Am besten ist, wenn Sie mehrere Anbieter von Scheidungsservices vergleichen. Achten Sie auf die Merkmale, die unser Angebot ausmachen und prüfen Sie, ob andere Anbieter ähnliches anbieten oder einfach nur pauschal darauf verweisen, dass sie einen Scheidungsservice anbieten. Scheidungen abwickeln kann natürlich nahezu jeder Rechtsanwalt. Das allein aber sollte im Hinblick auf die Situation scheidungswilliger Ehepartner nicht genügen. Wenn Sie Ihre Trennung und Scheidung vorbereiten wollen, ist es nicht damit getan, einfach mal den Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen. Scheidungen sind immer strategische Aufgaben. Ganz entscheidend kommt es darauf an, dass Sie sich auf Ihre Trennung und Scheidung optimal vorbereiten und dann den Antrag auf Scheidung stellen. Wenn Sie die Weichen richtig stellen, kann Ihre Scheidung ein Selbstläufer werden. Sind die Weichen anfangs nicht richtig gestellt, riskieren Sie, dass Sie sich im Dickicht des Scheidungsrechts verlieren und sich mit Ihrem Ehepartner auf Jahre hinaus kostenträchtig und nervenaufreibend streiten. Mit unserem Scheidungsservice gehen Sie jedoch sicher, dass Sie alles oder so gut wie alles richtig machen und Sie den Weg bis zur Scheidung zielgenau gehen. Also: Vergleichen Sie und entscheiden sich dann für den Anbieter, bei dem Sie das beste Bauchgefühl haben.

Wie bezahle ich meine Scheidung, wenn ich kein oder nur wenig Geld habe?

Wir hören in unseren Orientierungsgesprächen immer wieder das Argument, man könne sich nicht scheiden lassen, da man kein oder nur wenig Geld habe. Schließlich kosten Scheidungen Gebühren für Gericht und Anwalt. Auch insoweit dürfen wir Sie beruhigen. Wenn Sie kein oder nur wenig Geld haben, gibt es drei Wege, Ihre Scheidung dennoch zu bewerkstelligen. Sie können mit uns vereinbaren, die für Gericht und Rechtsanwalt anfallenden Gebühren ratenweise zu zahlen. Wir bieten eine Ratenzahlung ohne Finanzierungskosten an. Sie zahlen keinerlei Zinsen oder zusätzliche Gebühren. Sprechen Sie uns dazu an. Gemeinsam finden wir eine für Sie passende Lösung.

Ansonsten ist zu prüfen, ob Ihr Ehepartner so gut verdient, dass er Ihnen einen Prozesskostenvorschuss für Ihre Scheidung zahlen muss. Aufgrund seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht ist er dazu verpflichtet. Ist Ihr Ehepartner nicht leistungsfähig, haben Sie Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistung in der Form der Verfahrenskostenhilfe. Ihr Rechtsanwalt, der Ihre Scheidung bei Gericht beantragt, kann den Scheidungsantrag mit einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe verbinden. Wird Ihnen vom Gericht Verfahrenskostenhilfe bewilligt, brauchen Sie keine Gebühren zu zahlen oder zahlen die von der Gerichtskasse verauslagten Gebühren ratenweise an die Gerichtskasse zurück. Ihre fehlende Liquidität ist also kein Grund, Ihre Scheidung aufzuschieben.

Checkliste: Wie bereite ich meine Trennung vor?

Damit Sie wirklich keine Zeit verlieren, informieren Sie sich anhand folgender Checkliste, welche Sofortmaßnahmen bei einer Trennung im Vordergrund stehen sollten. Diese Aspekte sind wichtig und können eine entscheidende Rolle spielen, wenn Sie auch bei einer einvernehmlichen Scheidung über die Scheidungsfolgen verhandeln. Nur wenn Sie aktiv die Weichen stellen, gut informiert sind und Ihre Vorstellungen auch anhand von Unterlagen belegen können, bereiten Sie die Wege für Ihre Scheidung vor und sind in einer besseren Verhandlungsposition:

  • Sichern Sie persönliche Unterlagen und Dokumente oder fertigen Sie Kopien an. Dies betrifft insbesondere Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Sparbücher, Versicherungspolicen, Geschäftsbilanzen, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Ihrer Kinder oder Rentenbescheide.
  • Nehmen Sie Einsicht in die Finanz- und Vermögenssituation Ihres Partners. Sie sollten wissen, wo er arbeitet, was er verdient, welches Vermögen er bei Banken oder Versicherungen hat und natürlich auch, inwieweit Schulden bestehen und wie hoch diese sind.
  • Kündigen Sie das gemeinsame Girokonto oder widerrufen Sie die Vollmacht Ihres Partners über Ihr Konto. Sie sollten unbedingt vermeiden, dass Ihr Ehepartner ohne Ihr Wissen Verfügungen trifft. Notfalls heben Sie Guthaben vom Konto ab. Beachten Sie, dass Sie beim gemeinsamen Girokonto nur Anspruch auf die Hälfte des Guthabens haben. Richten Sie sich ein eigenes Girokonto ein.
  • Dokumentieren Sie das Datum Ihrer Trennung, indem Sie Ihrem Partner schriftlich und nachweisbar mitteilen, dass Sie die Trennung vollzogen haben. Trennen Sie sich innerhalb Ihrer gemeinsamen Wohnung (Trennung von Tisch und Bett) müssen Sie zwangsläufig darüber sprechen, wie Sie die Räumlichkeiten untereinander aufteilen und wer wann Küche und Bad nutzt.
  • Verständigen Sie sich mit Ihrem Partner darüber, wer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht oder wie Sie die Trennung von Tisch und Bett innerhalb Ihrer Räumlichkeiten vollziehen. Sind Sie verstärkt auf die Nutzung Ihrer Wohnung angewiesen, sollten Sie bei Gericht beantragen, dass Ihnen die Wohnung zugewiesen wird (Härtefall).
  • Sind Sie gemeinsam Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses, sollten Sie sich Gedanken machen, wie Sie die Immobilie künftig nutzen wollen. Unter Umständen müssen Sie die Immobilie verkaufen.
  • Bereiten Sie Sich darauf vor, Ihren gemeinsamen Hausrat untereinander aufzuteilen. Klären Sie, wer was bekommt. Gegenstände, die Ihnen allein gehören, verbleiben selbstverständlich in Ihrem Eigentum.

Checkliste: Wie bereite ich meine Scheidung vor?

Für Ihre Scheidung benötigen Sie einen gerichtlichen Beschluss. Orientieren Sie sich vorab anhand folgender Checkliste:

  • Sie müssen das Trennungsjahr vollzogen haben. Erst dann und allenfalls wenige Wochen davor kann Ihr Anwalt Ihren Scheidungsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht einreichen.
  • Um die Scheidung einzureichen, benötigen Sie aufgrund des Anwaltszwangs einen Rechtsanwalt. Haben Sie sich nach unseren Orientierungsgesprächen und/oder anwaltlichen Erstberatung für unseren Scheidungsservice entschieden, vermitteln wir Ihnen den richtigen Rechtsanwalt für Ihre Scheidung. Ihr Rechtsanwalt wird Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen und Sie im mündlichen Scheidungstermin vor dem Familiengericht vertreten.
  • Haben Sie kein oder nur geringes Einkommen, sollten Sie Ihren Scheidungsantrag mit einem Antrag auf staatliche Verfahrenskostenhilfe kombinieren oder mit uns eine Ratenzahlung vereinbaren. Ungeachtet dessen kann Ihr leistungsfähiger Ehepartner unterhaltspflichtig und deshalb verpflichtet sein, Ihnen einen Prozesskostenvorschuss zu zahlen.
  • Tun Sie alles dafür, dass Sie Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abwickeln können. Wenn Sie bereit sind, schaffen Sie die besten Voraussetzungen dafür, dass auch Ihr Ehepartner einer einvernehmlichen Scheidung zustimmt. Auch wenn Sie infolge Ihrer Trennung viele Streitpunkte sehen, können wir Sie beraten, wie Sie auch in einer konfliktträchtigen Situation dennoch ein Einvernehmen erzielen.
  • Begleiten Sie Ihre einvernehmliche Scheidung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin regeln Sie mit Ihrem Ehepartner alle Scheidungsfolgen, die Sie oder Ihr Ehepartner im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung für regelungsbedürftig halten.
  • Klären Sie Ihre Rentenanwartschaften (Kontenklärung). Im Zweifel lassen Sie sich in einer Beratungsstelle der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte beraten. Ein ordnungsgemäß erfasster Rentenverlauf ist Voraussetzung dafür, dass das Familiengericht schnellstmöglich den Versorgungsausgleich durchführen kann. Alternativ können Sie den Versorgungsausgleich auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.

Fazit

Sie sehen: Trennung und Scheidung bedürfen der Vorbereitung. Sie sind trotz Ihrer Trennung aber nicht allein. Wir von Scheidung.de informieren und unterstützen Sie überall dort, wo es darauf ankommt. Rufen Sie uns einfach an. Wir besprechen unverbindlich und kostenfrei, was Sie im Hinblick auf Ihre Gegebenheiten jetzt tun sollten. Nutzen Sie unsere Kompetenzen und Erfahrung.

Autor:  Volker Beeden

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