Wohnberechtigungsschein

Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wo bekommen Sie ihn?

Was ist der Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, durch den ein Mieter nachweist, berechtigt zu sein, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung, eine sogenannte Sozialwohnung, beziehen zu dürfen.

Nur wer einen Wohnungsberechtigungsschein hat, hat Anspruch auf eine staatlich geförderte Wohnung.

Wo bekommt man den Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein wird beim Wohnungsamt der Gemeinde ausgestellt. Das Wohnungsamt ist Teil der Gemeindeverwaltung. Fragen Sie bei Ihrer örtlichen Gemeinde nach, wo konkret Sie Ihren Antrag stellen können.

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein erhalten?

Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Personen und Familien, deren Einkommen unterhalb der im Wohnraumförderungsgesetz festgelegten Grenzen liegt.

Generell heißt das: Für einen Einpersonenhaushalt liegt die gesetzliche Einkommensgrenze bei 12.000 EUR jährlich, bei 18.000 EUR für einen Zweipersonenhaushalt. Für jede weitere Person wird die Grenze um 4.100 EUR erhöht. Wenn diese Person ein Kind ist, erhöht sich die Grenze pro Kind um weitere 500 EUR.

Die einzelnen Bundesländer können zusätzlich abweichende Grenzen festlegen. Sie können diese an die örtliche und regionale wohnwirtschaftliche Lage anpassen. Sinn ist es unter anderem, auf Schwierigkeiten bei der Wohnungsfindung und eine mögliche Strukturänderung sozial stabiler Gegenden zu reagieren.

Welche Einkünfte werden bei der Bewilligung einer Sozialwohnung berücksichtigt?

Es werden alle voraussichtlichen Einkünfte der folgenden zwölf Monate berücksichtigt. Das gesetzliche Kindergeld wird nicht berücksichtigt. Beachten sollte man, dass abhängig von der Einkommensart verschiedene Pauschal- und Freibeträge abgesetzt werden können. So können zum Beispiel vom Einkommen zu zahlende Steuern, Pflichtbeträge zu gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherungen und ggf. Werbungskosten zumindest anteilig bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein finden Sie hier:

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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