Wohngeld

Was ist Wohngeld und wo erhalte ich es?

Trennung und Scheidung zwingen oft wenigstens einen Ehepartner zum Auszug aus der ehelichen Wohnung. Müssen Sie einen eigenen Hausstand begründen, kann Wohngeld helfen, die Miete zu bezahlen. Gerade, weil die Kosten für Wohnraum vielerorts stark angestiegen sind, unterstützt der Staat einkommensschwache Haushalte mit dem Wohngeld. Wohngeld gibt es sowohl als Mietzuschuss für Mieter als auch als Lastenzuschuss für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. Mit der Wohngeldreform zum 1.1.2020 entlastet der Staat Haushalte mit geringem Einkommen noch stärker bei den Wohnkosten. Wir erklären, was Wohngeld genau ist, unter welchen Voraussetzungen Sie einen Anspruch haben und wo Sie Wohngeld beantragen.

Das Wichtigste

  • Wohngeld hat den Zweck, Ihnen als Mieter die Zahlung Ihrer Miete zu erleichtern. Sind Sie Eigentümer einer Immobilie, erhalten Sie unter den gleichen Voraussetzungen einen Lastenzuschuss.
  • Mit der Wohngeldreform zum 1.1.2020 hat die Bundesregierung die Bewilligung von Wohngeld verbessert.
  • Der Anspruch auf Wohngeld hängt von Ihrem Einkommen und der Anzahl der Personen im Haushalt sowie dem Einkommen Ihrer Haushaltsmitglieder ab. Die berücksichtigungsfähige Miete bestimmt sich danach, in welcher Mietenstufe (I – VII) Ihre Gemeinde eingeordnet ist.
  • Wohngeld und Lastenzuschuss sind bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde auf einem dafür vorgesehenen Formular zu beantragen. Ihre Daten werden im Wege eines Datenabgleichs mit anderen Behörden überprüft.
  • Grundlage ist Ihr Haushalts-Bruttoeinkommen abzüglich einer Reihe von Freibeträgen. Auch Ihre Vermögenswerte werden bis zu gewissen Freigrenzen berücksichtigt.

Warum sollte ich Wohngeld in Betracht ziehen?

Wohngeld scheint mit einer Reihe von Vorurteilen und Fehlvorstellungen behaftet zu sein. Nach statistischen Erhebungen wird Wohngeld nämlich nur sehr spärlich genutzt. Wirtschaftsforscher schätzen, dass trotz rasant steigender Mieten nur jeder Dritte, der wohngeldberechtigt wäre, tatsächlich Wohngeld erhält. So beziehen mit sinkender Tendenz wohl nur 1,4 % aller Haushalte derzeit Wohngeld (Quelle Statistisches Bundesamt). In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung für 2020 1,2 Milliarden EUR zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellt und davon derzeit ca. 660.000 Haushalte, vor allem Familien, Alleinstehende und Rentner profitieren, sollten Sie einen Antrag auf Wohngeld unbedingt in Betracht ziehen. Selbst als Alleinverdiener in der höchsten Mietstufe können Sie als Mieter oder Eigentümer noch mit 1.500 EUR Bruttoeinkommen Wohngeld erhalten. Durchschnittlich werden bundesweit etwa 154 EUR pro Haushalt gezahlt. Mit der Wohngeldreform zum 1.1.2020 erhöhen sich die Wohngeldleistungen bestehender Empfänger um ca. 30 %.

Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen."

Jeremias Gotthelf

Expertentipp:

Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, dass das zur Beantragung des Wohngeldes notwendige Formular eine Reihe persönlicher Daten abfragt. Der Antrag ist weitaus weniger kompliziert als es scheint. Im Prinzip kommt es nur darauf an, dass Sie die Höhe Ihres Einkommens, die Höhe Ihrer Miete oder Ihrer finanziellen Belastung als Eigentümer und die Zahl der Personen in Ihrem Haushalt bezeichnen. Wenn Sie dann noch einen Wohngeldrechner nutzen, wissen Sie schnell, ob Ihr Anspruch begründet ist.

Bis zu welchen Einkommensgrenzen ist Wohngeld realistisch?

Sie können Wohngeld nur erhalten, wenn Sie gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Sie können Wohngeld nur erhalten, wenn Sie gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Das Wohngeldgesetz sieht Einkommenshöchstgrenzen vor. Unter Berücksichtigung aller abzugsfähigen Kosten und Pauschalbeträge liegt die Einkommenshöchstgrenze für einen Einpersonenhaushalt ab 2020 bei einem Monatseinkommen von 947 EUR. Besteht Ihr Haushalt aus mehreren Familienmitgliedern, besteht in der Mietstufe I für einen Zweipersonenhaushalt eine Einkommenshöchstgrenze von 1.294 EUR, für einen Dreipersonenhaushalt 1.581 EUR und für einen Vierpersonenhaushalt 2.108 EUR. Übersteigt das Monatseinkommen diese Höchstwerte, ist der Anspruch auf Wohngeld wahrscheinlich nicht zu realisieren. Diese Einkommensgrenzen erhöhen sich mit fortlaufender Mietenstufe und sind in den Mietenstufen VI und VII am höchsten.

Welche Faktoren bestimmen, ob ich wohngeldberechtigt bin?

Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Einkommen und Vermögen Ihres Haushaltes,
  • Zahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder,
  • Höhe der Miete, wenn Sie zur Miete wohnen,
  • Höhe der Belastung, wenn Sie im eigenen Haus wohnen.

Welche Arten von Wohngeld gibt es?

Sie erhalten Wohngeld als:

  • Mietzuschuss, wenn Sie eine Wohnung angemietet haben,
  • Mietzuschuss, wenn Sie Untermieter sind oder
  • Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer einer Wohnung sind.

Gut zu wissen:

Beziehen Sie Wohngeld, können Gläubiger das Geld nicht beim Wohngeldamt Ihrer Gemeinde pfänden. Eine Ausnahme besteht nur für Ihren Vermieter, wenn Sie mit der Miete im Rückstand sind (§ 54 Abs. III 2a SGB I). Ungeachtet dessen, sollten Sie Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto führen, sodass Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite sind und zumindest in Höhe Ihrer persönlichen Freibeträge über Guthaben auf dem Konto uneingeschränkt verfügen können.

Erhalte ich Wohngeld, wenn ich bereits öffentliche Sozialleistungen beziehe?

Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie eigenes Geld verdienen und Schwierigkeiten haben, mit Ihrem Einkommen die Miete zu bezahlen. Sie erhalten daher kein Wohngeld, wenn Sie u.a. folgende öffentlichen Sozialleistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II / Hartz IV (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
  • Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe)
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • BAföG-Bezug als Studierender.

Ein Tor ist zugetan, doch tausend sind noch offen - laßt uns hoffen.

Friedrich Rückert

Was ist günstiger: Wohngeld oder Hartz IV / Arbeitslosengeld II?

Sie können mit der Beantragung von Wohngeld auf Hartz IV-Leistungen / Arbeitslosengeld II verzichten. Ihr Wahlrecht setzt aber voraus, dass ein Anspruch nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) besteht.

Sind Sie in der Lage, Ihren Bedarf und den Ihrer Familie durch eigenes Einkommen und Wohngeld abzudecken, besteht kein Anspruch auf Hartz IV-Leistungen (§ 7 WoGG). Sie haben dann kein Wahlrecht. Der Anspruch auf Leistungen nach SGB II ist nämlich nachrangig zu verstehen. Reicht Ihr Einkommen mit Wohngeld nicht aus, um Ihren Bedarf zu decken, haben Sie ein Wahlrecht zugunsten des niedrigeren Wohngeldes und könnten auf Leistungen nach SGB II verzichten.

Gut zu wissen:

Der Bezug von Wohngeld kann für Sie insoweit vorteilhafter sein, da Sie die bei Bezug von Hartz IV-Leistungen auferlegten Pflichten (z.B. Ortsanwesenheit, Meldepflichten, nachweisliche Bewerbungsbemühungen) unbedingt befolgen müssen, weil Ihnen das Jobcenter andernfalls die Bezüge kürzt. Beim Wohngeld gibt es keine derartigen Verpflichtungen.

Wo kann ich Wohngeld beantragen?

Sie erhalten Wohngeld nur auf Antrag. Die Zahlung erfolgt ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Zuständig ist die Wohngeldstelle in der Gemeinde, in der Sie wohnen und gemeldet sind. In der Regel können Sie den Antrag online stellen. Orientieren Sie sich auf der Website Ihrer Gemeinde. In der Regel hilft der zuständige Sachbearbeiter auch dabei, den Wohngeldantrag auszufüllen. Es gibt unterschiedliche Formulare, je nachdem ob Sie als Mieter Wohngeld oder Lastenzuschuss als Eigentümer beantragen.

Was ist der Lastenzuschuss für Eigentümer einer Immobilie?

Als Eigentümer einer Eigentumswohnung, eines Eigenheims, oder eines Dauerwohnrechts für die eigengenutzte Wohnung erhalten Sie einen Lastenzuschuss unter den gleichen Voraussetzungen, wie dies bei Mietzuschuss der Fall ist. Als Lasten können Sie folgende Kosten geltend machen:

  • Kostenaufwand für Zins und Tilgung für Kredite, mit denen Sie den Erwerb oder Bau Ihres Immobilieneigentums finanziert haben,
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten
  • Grundsteuern
  • Versicherungsbeiträge
  • Heizkosten
  • Verwaltungskosten

Welche Personen zählen zu meinem Haushalt?

Zum Haushalt gehören all diejenigen, die ihren Mittelpunkt des Alltages in der Wohnung haben.

Zum Haushalt gehören all diejenigen, die ihren Mittelpunkt des Alltages in der Wohnung haben.

Um Wohngeld zu erhalten, kommt es mithin auf die Zahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen an. Zum Haushalt gehören Sie als Antragsteller selbst und Ihre in Ihrem Haushalt lebenden Kinder. Auch jede weitere Person, mit der Sie verwandt oder verschwägert sind, wird mitgezählt. Genauso zählt Ihr neuer Lebensgefährte. Voraussetzung ist jeweils, dass Sie in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben und die Wohnung den Mittelpunkt Ihres Alltags darstellt. Eine Wirtschaftsgemeinschaft liegt vor, wenn sich Personen ganz oder teilweise gemeinsam mit dem täglichen Lebensbedarf versorgen. Wohnen Sie gemeinsam, wird vermutet, dass Sie auch zusammen wirtschaften.

Gut zu wissen:

Leben Sie von Ihrem Ehepartner getrennt oder sind Sie geschieden und halten für die Kinderbetreuung zusätzlichen Wohnraum bereit, zählt jedes annähernd zu gleichen Teilen betreute Kind bei beiden Elternteilen als Haushaltsmitglied. Es genügt, wenn die Betreuung ein Drittel zu zwei Drittel ausmacht. Ein eigenes Kinderzimmer brauchen Sie nicht vorzuhalten. Diese Ausnahme weicht von der Regel ab, dass der Lebensmittelpunkt nur an einem Ort liegen und eine Person daher nicht zu zwei Haushalten gehören kann.

Wie wird das maßgebliche Einkommen ermittelt?

Ausgangspunkt zur Berechnung des Wohngeldes ist das Brutto-Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder. Einkünfte wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen werden hinzugerechnet. Im Antragsformular werden alle in Betracht kommenden Einkünfte abgefragt.

Vom Bruttojahreseinkommen wird ein pauschaler Abzug vorgenommen. Der Pauschalabzug beträgt in der 1. Belastungsstufe 10 % und in der 3. Belastungsstufe 30 %. Die 3. Belastungsstufe erfasst Arbeitnehmer, die Steuern zahlen und Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung leisten. Entfällt eine dieser Leistungen, reduziert sich der Prozentsatz um jeweils 10 %.

Vom Bruttoeinkommen sind zudem eine Reihe von Freibeträgen zu berücksichtigen, z.B. 1.800 EUR für Schwerbehinderte bei einer Behinderung von 100 (Stand 1.1.2020) oder von wenigstens 80 bei häuslicher Pflegebedürftigkeit.

Gut zu wissen:

Sind Sie gesetzlich verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, dürfen Sie Unterhaltszahlungen in der Höhe abziehen, die in einer notariellen Urkunde oder einem Unterhaltstitel festgestellt wurden. Gibt es keinen solchen Titel, können Sie Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehepartner bis zu 6.000 EUR oder bis zu 3.000 EUR für ein im Haushalt des anderen Elternteils lebendes Kind oder ein auswärts wohnendes und sich in der Berufsausbildung befindliches Kind geltend machen.

Inwieweit wird mein Vermögen berücksichtigt?

Besitzen Sie Vermögenswerte, beträgt die Höchstgrenze 60.000 EUR für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und 30.000 EUR für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied. Da es sich hierbei nicht um Freibeträge handelt, sondern um Freigrenzen, ist der Anspruch auf Wohngeld ausgeschlossen, wenn der Vermögenswert diese Höchstbeträge übersteigt.

Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben, sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

Carl Hilty

Wie wird meine Miete berücksichtigt?

Mietenstufen der Gemeinden

Das Wohngeld richtet sich nach der Mietenstufe Ihrer Gemeinde. Es gibt sechs Mietstufen. Jede Gemeinde hat eine eigene Mietstufe, wobei die Mietstufe 1 die niedrigste und die 6/7 die höchste ist. Möchten Sie wissen, in welcher Mietenstufe Ihr Wohnort einzuordnen ist, können Sie bei der Wohngeldstelle nachfragen oder im Internet recherchieren. Mit der Wohngeldreform 2020 werden Gemeinde und Kreise abhängig von dem örtlichen Mietniveau einer Mietenstufe zugeordnet. Zusätzlich wird zu den bisher existierenden sechs Mietenstufen eine weitere Mietenstufe VII eingeführt. In Gemeinden mit besonders hohen Mieten können somit höhere Mieten von Haushalten bezuschusst werden. Eine Liste der Mietenstufe aller Gemeinden und Kreise finden Sie hier:

Höchstbeträge für Mieten und Lasten

In jeder Mietenstufe gibt es in Abhängigkeit von den Haushaltsmitgliedern und der jeweiligen Mietenstufe Ihrer Gemeinde Höchstbeträge, bis zu denen die Miete berücksichtigt wird.

Wie werden meine Daten überprüft?

Sie sollten den Wohngeldantrag wahrheitsgemäß und sorgfältig ausfüllen. Die Wohngeldstelle nimmt nämlich einen Datenabgleich vor. Es wird geprüft, ob der Antragsteller

  • versicherungspflichtig oder geringfügig (Minijob) arbeitet,
  • Rente bezieht, die er dem Grundsicherungsamt nicht angegeben hat,
  • Einkünfte aus Kapitalerträgen hat,
  • Grundsicherung (SGB II/SGB XII) bekommt,
  • die Meldeanschrift und Wohnungsanschrift korrekt angegeben hat sowie
  • den Zeitpunkt der Ummeldung.

Praxisbeispiel:

Wohngeldberechnung Beispiel (Quelle: BMI Info Wohngeldreform)

Wohngeld, wenn Sie alleinerziehender Elternteil mit zwei Kindern (9 und 12 Jahre) und in einer Gemeinde der Mietenstufe IV wohnen

3 PersonenAnzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

1.280 EURIhr Einkommen brutto

- 83,33 EURMonatliche Arbeitnehmerpauschale (1.000 EUR/Jahr)

- 239,33 EUR20 % Pauschale für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

957,34 EURZwischenergebnis

+ 202,00 EURUnterhaltsvorschuss Kind 1 (9 Jahre)

+ 273,00 EURUnterhaltsvorschuss Kind 2 (13 Jahre)

- 110 EURFreibetrag für Alleinerziehende

1.321,34 EURErgebnis

625 EURZu berücksichtigende Bruttokaltmiete

689 EURHöchstbetrag laut Tabelle

161 EURWohngeld bis 2019

214 EURWohngeld ab 2020

Welche Hilfen bietet ein Wohngeldrechner?

Am besten ist, Sie benutzen einen Wohngeldrechner. Versuchen Sie gar nicht erst, alle Voraussetzungen für die Beantragung von Wohngeld nachzuvollziehen. Dafür gibt es von allen Regeln zu viele Ausnahmen. Ein Wohngeldrechner fragt ziemlich konkret die Daten ab, die für die Beantragung von Wohngeld relevant sind. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrem örtlichen Wohngeldamt nach.

Fazit

Sind Sie nach Ihrer Trennung und Scheidung alleinstehend, sollten Sie jede Möglichkeit nutzen, Ihre Haushaltskasse aufzubessern. Wohngeld ist ein guter Weg, um über die Runden zu kommen. Wenn die Berechnung keinen Anspruch ergibt, vergeben Sie sich nichts.

Autor:  Volker Beeden

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