Kindergeldanrechnungstabelle/ Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist allgemein bekannt, wenn es um die zu leistenden Unterhaltszahlungen für Kinder,
minderjährig oder volljährig, geht. Weniger bekannt hingegen ist die sogenannte Tabelle Zahlbeträge, die sich
regelmäßig im Anhang der Düsseldorfer Tabelle finden lässt. Die Tabelle Zahlbeträge
(Kindergeldanrechnungstabelle) weist die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldes ergebenenden Zahlbeträge aus.
Für minderjährige Kinder wird das hälftige, für volljährige Kinder das volle Kindergeld von dem in der Düsseldorfer
Tabelle ausgewiesenen Mindestunterhalt abgezogen. Diese Differenz stellt sodann den Zahlbetrag dar, der an Unterhalt
zu leisten ist. Aus den folgenden Tabellen können Sie also direkt entnehmen, wieviel Unterhalt für das jeweilige
Kind zu zahlen ist nach Abzug des (hälftigen) Kindergeldes für das 1. und 2. Kind von
je
Anrechnung des (hälftigen) Kindergeldes für das 1. und 2. Kind von je
1. und 2. Kind | 0 - 5 Jahre | 6 - 11 Jahre | 12 - 17 Jahre | ab 18 Jahren | |
1. | |||||
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10. |
Anrechnung des (hälftigen) Kindergeldes für das 3. Kind von
3. Kind | 0 - 5 Jahre | 6 - 11 Jahre | 12 - 17 Jahre | ab 18 Jahren | |
1. | |||||
2. | |||||
3. | |||||
4. | |||||
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9. | |||||
10. |
Anrechnung des (hälftigen) Kindergeldes ab dem 4. Kind von
4. Kind | 0 - 5 Jahre | 6 - 11 Jahre | 12 - 17 Jahre | ab 18 Jahren | |
1. | |||||
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10. |
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Autor: Redaktion
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