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Traunstein EliteXPERTS in Traunstein

EliteXPERTS in Traunstein

Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt in oder bei Traunstein? Der frühere Papst Benedikt XVI. hat Traunstein, wo er einige Jahre lebte und deren Ehrenbürger er wurde, als „schönste Stadt der Welt“ bezeichnet. Die Lage am Chiemsee und den Alpen sowie die Nähe zu Salzburg und München lassen erahnen, warum der Papst diese Auszeichnung für gerechtfertigt hielt.

Aber auch in Traunstein können Sie nicht dem Risiko aus dem Weg gehen, mit einem rechtlichen Problem oder einer anderen Herausforderung konfrontiert zu werden. Dann brauchen Sie Hilfe mit Rat und Tat. In Traunstein sind einige unserer EliteXPERTS vertreten. Die Kanzleien befinden sich nahe Lindl-Brunnen, Jacklturm, Städtische Galerie und Freilichtmuseum. Unsere Experts helfen Ihnen kompetent, eine Lösung auch für Ihr Anliegen zu finden.

Rechtsanwälte in Traunstein

Traunstein ist Sitz des Amtsgerichts Traunstein. In den höheren Instanzen sind das Landgericht Traunstein sowie das Oberlandesgericht München zuständige Gerichte.

Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts Traunstein richtet sich an das Landgericht Traunstein, außer bei Entscheidungen, die das Amtsgericht Traunstein in einer familiengerichtlichen Angelegenheit getroffen hat. Dann ist nicht das eigentlich nächst höhere Landgericht, sondern das Oberlandesgericht München zuständig. Soweit gegen die Beschlüsse der Familiensenate des Oberlandesgerichts München die Rechtsbeschwerde eröffnet ist, ist für die Entscheidung hierüber der Bundesgerichtshof zuständig.

AG und LG Traunstein sowie OLG München sind immer wieder mit interessanten Entscheidungen befasst:

  • Geht es darum, ob ein Kind geimpft wird oder nicht, entscheidet auf Antrag eines Elternteils das Familiengericht. Da es sich bei einer solchen Impfung um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind handelt, bedarf die Impfung der Zustimmung beider Elternteile. Lehnt ein Elternteil die Impfung ab, kann die fehlende Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden. Das Familiengericht wird die Entscheidungsbefugnis regelmäßig demjenigen Elternteil übertragen, der die Impfung des Kindes nach Maßgabe der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission befürwortet. Im Hinblick darauf, dass auch die künftig empfohlenen Auffrischungs- und Folgeimpfungen keine andere Bewertung zulassen, umfasst der Beschluss regelmäßig nicht nur die erste und zweite Impfung, sondern auch künftige Impfungen (OLG München, Beschluss vom 18.10.2021, 26 UF 928/21).
  • Die Angabe des Personenstandes in Geburtenregister „ohne“ ist nicht geeignet, dass ein Mann als Vater eines Kindes eingetragen wird. Das Abstammungsrecht basiere auf binärgeschlechtlichen Kategorien und ermögliche nicht, Personen ohne Geschlechtseintrag als Elternteil eines Kindes zu registrieren. Nach § 1592 BGB kann Vater eines Kindes nur derjenige Mann sein, der mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder gerichtlich als Vater festgestellt wurde. Voraussetzung dafür ist jeweils, dass der Personenstand dieser Person männlich ist. Das Gesetz sehe keine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf inter- und transsexuelle Personen vor. Auch die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe habe daran nichts geändert (Beschluss vom 23.2.2021, Az. 722 UR III 65/21).
  • Erklärt ein Erblasser in seinem Testament ein Vermächtnis derart, dass er das bei seinem Tod „vorhandene Bargeld“ einer bestimmten Person zuwende, rechtfertigt dies nicht die Forderung, dass auch „leicht verfügbare Bankguthaben“ gemeint sind. Es bestehe keine Regel, nach der Bargeld auch das auf Bankkonten vorhandene Guthaben umfasst. Auch die Auslegung des Testaments komme nur insoweit in Betracht, als die für diese Ansicht sprechenden Umstände entweder unstreitig sind oder vom Gericht festgestellt wurden. Im Zweifel kann der Vermächtnisnehmer also nur das echte Bargeld verlangen. Das Bankguthaben fällt hingegen in den Nachlass und steht den Erben zu (OLG München, Urteil vom 5.4.2022, Az. 33 U 1473/21).

Zahlen und Fakten zu Traunstein

  • Bundesland: Bayern
  • Einwohner: 20.868 (31. Dezember 2021)
  • Größe (Fläche): 48,57 km²
  • PLZ: 83278
  • Kfz-Kennzeichen: TS, LF
  • Sehenswürdigkeiten: Hochberg, Babalu Funpark Traunstein, Jacklturm Traunstein, Salinenpark, Heimathaus Traunstein
  • Webseite: traunstein.de

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