Ratenzahlung zu 0% Finanzierungskosten mit der iurFRIEND®-Scheidung

So geht die bequeme Ratenzahlung bei Ihrer Scheidung

Die Gerichtskosten und die Anwaltskosten sind grundsätzlich hoch. Sie wollen sich scheiden lassen und zögern die Scheidung wegen der Kosten hinaus? Das ist verständlich und nachvollziehbar. Jedoch kann das Hinauszögern der Scheidung enorme rechtliche Auswirkungen haben und in Einzelfällen zu großen Problemen führen:

  • Falls einer von Ihnen arbeitsunfähig werden sollte und Sozialhilfe beziehen muss, kann die Behörde den anderen Partner auf Unterhaltszahlungen in Anspruch nehmen!
  • Der Anspruch auf Trennungsunterhalt bleibt auch während einer langen Trennungszeit bestehen und kann so geltend gemacht werden.
  • Die Einzahlung der Rentenpunkte für den Versorgungsausgleich (= Rentenausgleich) endet nicht mit der Trennung, sondern erst mit der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Partner. Das bedeutet, wenn Sie die Scheidung hinauszögern, dass Sie entweder mehr Rentenpunkte abgeben müssen oder mehr Rentenpunkte erhalten, je nachdem, wo Sie stehen.
  • Das Gleiche gilt auch für den Zugewinnausgleich.
  • Auch hinsichtlich des Erbrechts hat die weiterbestehende Ehe erhebliche Auswirkungen.

Das Wichtigste für Sie

  • Bei geringem Einkommen oder hohen Schulden können beide Ehegatten Prozesskostenhilfe (auch „Verfahrenskostenhilfe“ genannt) beantragen.
  • Wird keine Prozesskostenhilfe bewilligt, können Sie bequem mit uns individuelle Ratenzahlung vereinbaren.
  • Die Ratenzahlung mit der iurFRIEND®-Scheidung ist immer ohne Finanzierungskosten, also immer zu 0%.
  • Die Ratenzahlungsbeträge können Sie mit uns frei bestimmen, also zum Beispiel 100 Euro monatlich oder andere Beträge.

Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) wird nicht gewährt

Wenn Sie die teilweise hohen Kosten eines Scheidungsverfahrens nicht selber bezahlen können, dann können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Bei der Berechnung, ob Sie PKH bewilligt bekommen oder nicht, spielen mehrere Punkte eine Rolle: So werden die Wohnkosten genauso berücksichtigt wie eventuelle Kreditraten oder sonstige Belastungen.

Gut zu wissen:

Auch wenn Sie gut verdienen, jedoch Ihre Wohnkosten, sonstige Kredite und andere Belastungen hoch sind, können Sie gegebenenfalls Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Prozesskostenhilfe wird entweder ratenfrei bewilligt oder mit Raten. Die Höhe der Raten richtet sich nach Ihrem Einkommen.

Praxisbeispiel:

Sie sind angestellt und haben sonst keine Rücklagen oder sonstiges Vermögen. Sie verdienen 1500,- EUR netto monatlich. Für die Miete bezahlen Sie 575,- EUR pro Monat warm. Sie bezahlen monatlich 250,- EUR Unterhalt für Ihr Kind und haben noch einen Kredit zu tilgen mit 125,- EUR im Monat. Sie erhalten Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung vom Staat. Für Sie wäre das Scheidungsverfahren somit komplett kostenfrei.

Wenn Sie keinen Kredit aufgenommen hätten und diesen somit nicht zurückzahlen müssten, würden Sie zwar auch Prozesskostenhilfe bekommen, jedoch wäre diese nicht mehr ratenfrei. Sie müssten die Anwaltskosten mit etwa 30,- EUR pro Monat zurückzahlen, höchstens jedoch für 48 Monate. Es handelt sich also um einen zinslosen Kredit, da der Staat Ihnen den dann noch offenen Betrag erlässt.

Ratenzahlung mit der iurFRIEND®-Scheidung als Alternative zur Prozesskostenhilfe

Wenn Sie also keine Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen, weil Sie zu viel verdienen oder weil Sie sonstige Vermögenswerte besitzen (wie zum Beispiel eine Lebensversicherung), dann gibt es eine Alternative:

Die bequeme Ratenzahlung für die Scheidung zu 0% Finanzierungskosten.

Und so einfach erhalten Sie die zinslose Ratenzahlung Scheidung:

  1. Scheidungsantrag ausfüllen
  2. Überprüfen lassen, ob Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können.
  3. Wenn nicht, dann Ratenzahlungen beim iurFRIEND®-Scheidungsservice ganz individuell vereinbaren, wobei Sie die Laufzeit und die Höhe der Raten frei festlegen können. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine Email.
  4. Die Ratenzahlungen sind garantiert ohne Finanzierungskosten, also zu 0%.

Ratenzahlungsvereinbarung (Beispiel)

Wenn Sie sich für eine bequeme Zahlung in Raten entscheiden, dann müssen Sie gegebenenfalls eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben. Die Raten sollten Sie als Dauerauftrag bei Ihrer Bank einrichten. Die monatliche Höhe sowie die Dauer können Sie - innerhalb bestimmter Grenzen natürlich - ganz frei bestimmen. Die letzte Rate sollte dann mit dem Ende des Scheidungsverfahrens bezahlt sein.

Hier ist ein Beispiel:

Ratenzahlungsvereinbarung

Der/Die Auftraggeber/in beauftragt die iurFRIEND®-Kanzlei, das Ehescheidungsverfahren für ihn/sie durchzuführen. Zu den damit verbundenen Rechtsanwaltsgebühren wird vereinbart, dass diese in monatlichen Raten in Höhe von ______ EUR gezahlt werden können.

Die Gerichtskosten sind von dieser Ratenzahlungsvereinbarung ausgenommen. Diese werden vom Familiengericht in Rechnung gestellt und sind als Gerichtskostenvorauszahlung zu entrichten. Sondertilgungen können jederzeit vorgenommen werden.

Die Ratenzahlungsvereinbarung hat einen Zinssatz von 0,0 %. Sollte der/die Auftraggeber/in für einen Zeitraum von 3 Monaten der Ratenzahlungsvereinbarung nicht nachkommen, kann diese sofort gekündigt werden.

Ort, Datum ______

_________________

(Unterschrift Mandant)

Ort, Datum ______

_________________

(Unterschrift iurFRIEND®-Kanzlei)

Vorteile der Ratenzahlung mit der iurFRIEND®-Scheidung

Es gibt viele Ratenzahlungen, aber nur die Ratenzahlung mit der iurFRIEND®-Scheidung vereint alle diese Vorteile so an einer Stelle:

  • Ratenzahlung ohne Finanzierungskosten, also zu 0%
  • Freie Vereinbarung der Raten, egal ob 50,- EUR monatlich, 100,- EUR monatlich oder andere Raten
  • Keine Vorkasse: Die Raten beginnen erst dann, wenn das Scheidungsverfahren auch bei Gericht eingeleitet worden ist.
  • Sie können bis zu 2 Raten aussetzen, wenn Sie mal einen finanziellen Engpass haben.
  • Nach Absprache akzeptieren wir auch Ratenzahlungen, die erst nach dem Ende der Scheidung bezahlt werden.
  • Sie können jederzeit die monatlichen Raten erhöhen oder auch
    nach Absprache heruntersetzen.
  • Wir garantieren Ihnen 100% Flexibilität und 100% Entgegenkommen bei Ihrer individuellen Zahlung in Raten.

Die Menschen sind da, um einander zu helfen, und wenn man eines Menschen Hilfe in rechten Dingen nötig hat, so muß man ihn dafür ansprechen.

Jeremias Gotthelf

Gut zu wissen:

Falls Sie Schwierigkeiten haben, die monatlichen Raten zu begleichen, helfen wir Ihnen. Mit unseren Kooperationspartnern finden wir schnelle und gute Lösungen für Sie, damit Sie aus dem finanziellen Engpass herauskommen, ohne dass Sie sich verschulden müssen.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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