Wirtschaftsfaktor Ehe
Der wissenschaftliche Fortschritt der neuen Epoche kam – anders als man vielleicht vermuten mag – der weiblichen Bevölkerung nicht wirklich zugute. Wurde zuvor vor allem die Bibel als Beleg für die Minderwertigkeit der Frau herangezogen, so führte man nun auch die biologischen Geschlechterunterschiede, über die man nun immer mehr wusste, für eine Herabstufung gegenüber dem Mann ins Feld. Der Mann galt gleichermaßen als aktiv und vernunftbegabt. Im Grunde ein wahres Bündel an geistiger und körperlicher Kraft. Der Frau fiel hingegen die passive und einfühlsame Rolle zu, weswegen ihr höchstes Ideal nach wie vor das der Mutter blieb. Wenn eine Frau diesem Idealbild wegen Unfruchtbarkeit nicht entsprechen konnte, so hatte sie es äußerst schwer einen Mann zu finden.
Doch auch wenn die Fortpflanzung und die Fortführung des eigenen Geschlechts nach wie vor ein bedeutender Heiratsgrund – und eheliche Pflicht – war, so war der eigentliche Zweck der Ehe ein anderer. Man heiratete, um sich wirtschaftlich abzusichern. Und das galt für den niederen Adel genauso, wie für Bauern und Handwerker.
Hochzeiten waren in der damaligen Zeit eine wirtschaftliche Wunderwaffe. Man konnte durch die Vermählung wertvolle Geschäftsbeziehungen festigen, sich eine Mitgift und ein mögliches Erbe sichern, eine zusätzliche Arbeitskraft ins Haus holen und gemeinsam noch weitere nützliche Arbeitskräfte (Kinder) produzieren. Dieses nüchterne Kalkül konnte sehr weit gehen. So heirateten Schreiner oft die Tochter eines Schreinermeisters mit der Aussicht auf ihr berufliches Know-how.
Die emotionalen oder auch sexuellen Wünsche und Bedürfnisse der Ehepartner hatten dagegen keinerlei Bedeutung. Romantische Liebe hatte mit der Ehe nichts zu tun.
Großen Einfluss auf die Ehe und die Wahl des Partners hatte dafür das soziale Umfeld. Und auch Grundherren, Gemeinde und Kirche wollten bei Eheschließungen ein entscheidendes Wort mitreden. Eheschließungen von Armen, Beamten, Soldaten und Dienstboten wurden ganz bewusst reguliert und erschwert. Die Armut sollte so unter Kontrolle gebracht werden. Abhängige Bauern mussten etwa ihren Grundherren um Erlaubnis für eine Heirat bitten und zu allem Überfluss noch eine hohe Gebühr dafür entrichten.
Heiraten? Spät oder nie!
Durch die vielerorts schwierige wirtschaftliche Lage, kam es für frisch getraute Ehepaare auch in Mode, nicht mehr auf dem elterlichen Hof zu wohnen, sondern eine eigene Existenz aufzubauen. Dafür war aber – vor allem durch die oben beschriebenen finanziellen Hürden – langes Sparen oder ein Erbe nötig, falls es am Ende überhaupt für eine Hochzeit reichte. In bestimmten Regionen gab es sogar einen direkten Zusammenhang zwischen der Heiratshäufigkeit und dem Einkommen.
Die Folge: Das durchschnittliche Heiratsalter stieg mit der Zeit merklich an, bis zu seinem Höhepunkt im frühen 18. Jahrhundert. Zu dieser Zeit heirateten Frauen erst Mitte bis Ende 20 und Männer mit ca. 30 Jahren. Durch das eher hohe Heiratsalter kam es erst spät – oder auch gar nicht – zu ehelicher Sexualität. Andere wollten nicht so lange warten, wodurch die Verbreitung der vorehelichen Sexualität zunahm. Die uneheliche Sexualität führte auch zur Geburt von unehelichen Kindern, die gerade jene zeugten, welche sich die Ehe noch nicht leisten konnten oder die zu den zahlreichen Menschen gehörten, die ihr Leben lang ledig blieben. Das außereheliche Treiben wurde zu einem Ärgernis für die katholische Kirche, die das Zusammenleben ohne kirchlichen Segen streng bekämpfte.
Dabei entwickelte sich die Kirche mehr und mehr zur zentralen Instanz in Ehefragen. Seit dem 16. Jahrhundert mussten alle Taufen, Hochzeiten und Todesfälle von Pfarrern in die Kirchenbücher eingetragen werden. Außerdem förderte die Kirche die öffentliche Verkündigung von Ehen, damit Ehehindernisse direkt geklärt werden konnten und nicht erst Jahre nach der Hochzeit bekannt wurden. Nur bei der Zähmung der ausufernden Hochzeitsfeiern hatte man keinen Erfolg. Sowohl von kirchlicher, als auch von staatlicher Seite aus wurde vergeblich versucht, die Gästezahl, den Alkoholkonsum, die Ausgaben oder das exzessive Tanzen bei Hochzeiten einzudämmen.
Küssen streng verboten
Einmal im Hafen der Ehe angekommen, setzte sich das Bild einer nüchternen Vorteilsgemeinschaft fort. Die Ehe galt als „vernünftige Ordnung der Sittlichkeit“ und das eheliche Sexleben – wenn es denn existent war – beschränkte sich in der Regel auf die bloße Fortpflanzung. Doch nicht nur Sexsüchtige, sondern auch Menschen mit Kuschelbedürfnis wären in einer frühneuzeitlichen Ehe nicht glücklich geworden. Zärtlichkeiten hatten zwischen Mann und Frau keinen Platz. Männer, die küssten oder kuscheln wollten galten als unmännlich und solche Formen von Nähe wurden nur zwischen der Mutter und ihren Kindern geduldet.
Weit weniger prüde ging es an den Häusern und Höfen des Hochadels zu. Den Freuden von Liebe und Sexualität war man hier durchaus zugetan. Zwar war auch in Adelskreisen die Ehe eher das Gegenteil der Erotik, als ihre Heimat, aber man wusste sich auf andere Weise zu helfen. Erotische Wünsche wurden einfach außerhalb der Ehe befriedigt und unter adeligen Frauen und Männern gehörte es sogar zum guten Ton, einen Geliebten oder eine Mätresse zu haben. Wer sich mit der Ehe allein zufriedengab, galt als impotent oder wenig attraktiv.
Raus aus meinem Bett
Für Martin Luther war die Ehe ein „weltliches Ding“. Während eine Scheidung für Protestanten folglich kein größeres Problem darstellte, war sie für Katholiken nicht so einfach möglich. Die Ehe galt noch immer als heiliges Sakrament und es lag nach Ansicht der katholischen Kirche nicht in der Verantwortung der Menschen sie aufzulösen. Trotzdem begannen sich Schlupflöcher für jene aufzutun, die es nicht länger miteinander aushielten. So konnte mitunter vor dem Kirchengericht die „Trennung von Tisch und Bett“ beantragt werden, was zwar noch immer keine Scheidung, aber zumindest schon mal eine räumliche Trennung bedeutete. Oft galt dieser Urteilsspruch nur für einen begrenzten Zeitraum, aber gelegentlich konnte eine solche Trennung auch von Dauer sein. Der eiserne Griff der Kirche um die Institution der Ehe lockerte sich zumindest ein wenig. Und gegen Ende des 18. Jahrhunderts konnte man in einigen Ländern für Ehestreitigkeiten auch vor ein weltliches Gericht gehen.
Nächste Woche betreten wir das 19. Jahrhundert und begegnen dort erstmals der Liebesehe, aber auch einer viktorianischen Moral, die Lust und Sexualität fest in ihrem Würgegriff hält. Seien Sie wieder dabei!