Artikel-Bild

Gastbeitrag Immoverkauf24: Soll das gemeinsame Haus im Scheidungsfall immer verkauft werden?

 
 

Jedes Jahr lassen sich etwa 200.000 Eheleute wieder scheiden (187.640 im Jahre 2011) und das gemeinsame Haus ist neben Sorgerechtsstreitigkeiten der häufigste Gegenstand von Scheidungsauseinandersetzungen.

Eine Scheidung ist in Deutschland per Gesetz frühestens nach einem Jahr möglich. Während dieser Zeit dürfen die Ehepartner nicht mehr in einer Lebensgemeinschaft leben. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Ehepartner zu einer räumlichen Trennung verpflichtet sind, sondern lediglich einen getrennten Haushalt führen. Wenn Eheleute ein gemeinsames Haus besitzen, kann dies im Trennungsjahr dazu führen, dass der Haushalt zwischen den Partner aufgeteilt wird, z.B. benutzt der eine Partner die obere Geschossebene und der andere Partner das Untergeschoss.

Während dieses Trennungsjahres müssen sich die beiden Partner darüber im Klaren werden, wie es weiter gehen soll. Hier gibt es im Grunde nur zwei Möglichkeiten: das Haus zu halten oder das Haus zu verkaufen. Ein Haus zu halten bedeutet, dass einer der beiden Ehepartner in der Lage ist, die noch bestehenden Bewirtschaftungskosten zu tragen. Hier fallen unter anderem laufende Kosten wie Strom, Wasser und Abwasser an.

Für viele ist der Kauf eines gemeinsamen Hauses verbunden mit der Aufnahme einer beträchtlichen Kreditverpflichtung. So ist es im Falle, dass ein Partner das Haus behält, auch sehr entscheidend, ob er/sie die bestehenden Kreditverpflichtungen regelmäßig begleichen kann. Bei der Unterzeichnung eines Kredits nehmen Banken beide Partner in die Verpflichtung. Wenn ein Partner nun aus dem gemeinsamen Haus auszieht, so haften trotzdem beide Partner für den Kredit.

Sollte sich einer der Ehepartner dazu entschließen das Haus zu halten (Zustimmung des Anderen wird benötigt), wird der bestehende Kredit meist auf den Partner, der das Haus weiterhin bewohnt, umgeschuldet und er ist somit alleiniger Schuldner. Können sich die beiden Partner allerdings nicht einigen, so gibt es auch noch die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung. In den meisten Fällen wird aber keiner der beiden Partner liquide genug sein, um den Kredit alleine weiter zu bedienen bzw. den anderen Partner auszubezahlen, so dass der Verkauf des Hauses häufig die Folge ist.

Es gibt auch ein paar Gründe, die oftmals für den Verkauf eines Hauses sprechen: Für den Hausverkauf sprechen etwa die Entflechtung einer Gemeinschaft, weil das Haus nicht mehr zu den Lebensumständen passt und bereits angesprochen finanziellen Gründe. Mit dem Verkauf des Hauses beginnt somit für beide Partner ein neuer Lebensabschnitt, der eben nicht nur eine wirtschaftliche Entflechtung, sondern auch eine räumliche Neuorientierung bedeutet.

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!