„Ob trautes Heim oder rentable Geldanlage - sind sich die Ehepartner nicht einig, so beginnt oftmals ein erbitterter Kampf um das Recht an der gemeinsamen Immobilie”, so Dr. Christopher Prüfer, Vorstandsvorsitzender der Added Life Value® AG, Europas großes Dienstleistungsunternehmen für Trennung, Scheidung und Neubeginn. „Sind die Fronten derart verhärtet, dass keine Einigung herbeizuführen ist, endet die Sache schlechtesten Falls in einer Teilungsversteigerung. Das bedeutet finanzielle Verluste für die Beteiligten. Auf www.scheidung.de haben wir in unseren Ratgebern Informationen zum Umgang mit gemeinsamen Immobilien bei Trennung und Scheidung zusammengestellt.”
Wir geben 5 Tipps zum Thema Gemeinsame Immobilien und Scheidung:
Im besten Fall sind sich die Ehepartner einig oder haben die Eigentumsverhältnisse bereits im Vorfeld durch einen Ehevertrag geregelt. Der Verkauf des gemeinsamen Eigentums ist außerdem eine gute Möglichkeit, um klare Verhältnisse zu schaffen. Manche Paare entschließen sich auch dazu, die gemeinsame Immobilie zu vermieten, um sie möglicherweise später an die gemeinsamen Kinder übergeben zu können.
Hat das Ehepaar die gemeinsame Immobilie mittels Fremdfinanzierung erworben und gemeinsam den Kreditvertrag unterschrieben, so kommt oftmals nur ein Verkauf der Immobilie in Betracht, um die Kreditschuld zu tilgen. Denn das Kreditinstitut entlässt in der Regel nur dann einen der Ehepartner aus dem Kreditvertrag, wenn ein neuer solventer Schuldner an seine Stelle tritt.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass sich die Eheleute darüber einigen, dass einer von ihnen den anderen ausbezahlt. Diese Option setzt natürlich entsprechende finanzielle Mittel voraus. Sind diese nicht vorhanden und eine Einigung über die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie kann nicht erzielt werden, so bleibt oft nur die Teilungsversteigerung.
Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um eine Zwangsversteigerung, welche die bestehende Eigentümergemeinschaft an der Immobilie beenden soll. Die Teilungsversteigerung ist in der Regel mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, da der erzielte Preis meist weit unter dem üblichen Marktwert der Immobilie liegt.
Für viele Ehepaare stellt sich außerdem die Frage nach dem Umgang mit der Wertsteigerung der gemeinsamen Immobilie. Eine Wertsteigerung hat ggf. Einfluss auf den Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung. Mit einem Ehevertrag kann das vorab geregelt werden, indem z.B. die Immobilie aus der Vermögensmasse ausgeschlossen wird.
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