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Gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Ehen in Europa

 
 

Mitte November gingen in ganz Frankreich mehr als 100.000 Menschen auf die Straße, um dagegen zu protestieren, dass gleichgeschlechtliche Paare in ihrem Land heiraten und Kinder adoptieren – also Rechte genießen dürfen, die für heterosexuelle Partner längst selbstverständlich sind. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften (oder Ehen) sind in Europa noch immer ein heiß diskutiertes Thema, auch wenn in den letzten Jahren in vielen Ländern Bewegung in die Gesetzbücher gekommen ist und viele Schritte zu mehr Gleichberechtigung von hetero- und homosexuellen Paaren unternommen wurden. Zeit für uns, einmal innezuhalten und einen kleinen Überblick über die aktuellen Regelungen in einigen europäischen Ländern zu geben.

Frankreich

Die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" ist in Frankreich keine Neuerung, sondern hat schon beinahe Tradition. Bereits 1999 trat der zivile Solidaritätspakt (PACS) in Kraft, der allen unverheirateten Paaren (egal ob homosexuell oder nicht) eine gewisse Rechtssicherheit brachte. Um eine solche Lebenspartnerschaft einzugehen, musste man lediglich eine gemeinsame Erklärung beim Amtsgericht des gemeinsamen Wohnorts abgegeben und einen Vertrag über die Organisation des Zusammenlebens (auch in Besitzfragen) verfassen und unterzeichnen.  Durch eine gemeinsame schriftliche Erklärung beim Amtsgericht kann die Partnerschaft auch wieder gelöst werden. Partner, die in einer PACS-Gemeinschaft leben, sind zu „gegenseitiger und materieller Hilfe“ verpflichtet.

Das Gesetz wurde im Laufe der Zeit angepasst und vor allem im Steuerrecht, aber auch in anderen Punkten der Ehe angeglichen. So werden Lebenspartner seit dem Jahr 2005 steuerlich gemeinsam veranlagt. Seit 2007 kann auch beim Zugewinn zwischen Gütertrennung und gemeinsamen Besitz gewählt werden. Darüber hinaus wurde auch das Erbrecht dem von Ehepaaren angeglichen und Verbesserungen beim Miet- und Sozialrecht erreicht. Anfang November 2012 wurde zudem ein Gesetzesentwurf des Kabinetts vorgelegt, der ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare vorsieht. Die franzözische Nationalversammlung will diesen Entwurf ab Januar kommenden Jahres diskutieren und der Premierminister plant die Verabschiedung des Gesetzes für die erste Hälfte von 2013. Besagter Entwurf ist Hauptgegenstand der eingangs erwähnten Proteste.

Update: Am 23.04.2013 hat die Französische Nationalversammlung dem Gesetz für die "Homo-Ehe" zugestimmt. Wenn die von der Opposition geplante Verfassungsklage scheitert, gibt es in Frankreich bald ebenfalls die "Ehe für Alle".

Deutschland

Hierzulande trat das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) am 1. August 2001 in Kraft und steht seitdem jedem Bürger unabhängig von seinem Geschlecht oder seiner sexuellen Orientierung offen. Lebenspartnerschaften sind in Deutschland weitgehend mit der Ehe gleichgestellt. Die Partner verpflichten sich zur gemeinsamen Lebensführung und zum gegenseitigen Beistand. Auch sind sie gegenseitig unterhaltsverpflichtet. Sie können einen gemeinsamen Familiennamen führen und haben bei leiblichen Kindern dieselben Sorgerechtsbestimmungen, wie Ehepaare.  Auch im Adoptionsrecht gelten die gleichen Regelungen. Etwas anders sieht es beim Steuerrecht aus. Dort gilt zwar auch in den meisten Bereichen eine Gleichstellung, aber Ehegattensplitting und Steuerklassenwahlrecht waren bisher oft nicht möglich, entsprechenden Anträgen wird aber in neuerer Zeit oft stattgegeben.

Am 1. Januar 2005 trat zudem das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts in Kraft. Damit wurde auch in einer Lebenspartnerschaft die Zugewinngemeinschaft zum Standard. Außerdem wurde eine Verlobung eingeführt, die Stiefkindadoption ermöglicht, der Lebenspartner in die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung mit einbezogen und für eine Scheidung dieselben Voraussetzungen bei einer Ehe festgelegt.

Update: Verschiedene Urteile zur Sukzessivadoption und zur Gemeinschaftsadoption weisen auf eine Lockerung der Adoptionsbeschränkungen hin.

Österreich

In Österreich gibt es seit dem 1. Januar 2010 das „Eingetragene Partnerschaft-Gesetz“ (EPG). Eine solche eingetragene Partnerschaft steht nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Das EPG stellt homosexuelle Partnerschaften in vielen Punkten mit der Ehe gleich. Dazu gehören Renten- und Pensionsansprüche, Gleichstellungen bei Erbrecht, Scheidungsrecht (mit geringen Abweichungen), Wohnrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Gewerberecht und Aufenthaltsrecht. Auch die Wahl eines gemeinsamen Namens ist möglich. Dieser gilt dann aber als „Nachname“ und nicht als klassischer Familienname. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Unterschiede zur Ehe. So ist keine feierliche Trauung vor dem Standesamt, sondern lediglich eine Vertragsunterzeichnung in behördlichen Amtsräumen und ohne Trauzeugen möglich. Zudem dürfen keine Kinder adoptiert werden (auch Stiefkinder nicht) und auch die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung besteht nicht.

Update: Die bestehende Praxis zur Stiefkindadoption wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert

Schweiz

In der Schweiz kann eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft, seit dem 1. Januar 2007 dank dem Partnerschaftsgesetz (PartG) geschlossen werden. Durch dieses Gesetz werden homosexuelle Paare, heterosexuellen Ehepaaren weitestgehend gleichgestellt. Dies gilt unter anderem bei Unterstützungspflicht, im Steuerrecht und bei Versicherungen. Anders als in Österreich kann eine eingetragene Partnerschaft hier auch vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Lebenspartnerschaft erleichtert weiterhin die Einbürgerung von ausländischen Partnern. Ein Familienname kann nicht gewählt werden, ist aber über den Umweg eines „Künstlernamens“ möglich. Auch künstliche Befruchtung und Adoption sind laut Gesetz untersagt.

Niederlande

Bereits seit dem 1. April 2001 ist die Ehe in den Niederlanden gleichermaßen für homo- und heterosexuelle Paare geöffnet. Das entsprechende Gesetz hieß „Wet Openstelling huwelijk“.

Belgien

Bis 2003 bot in Belgien die Regelung der „Gesetzlichen Zusammenwohnung" (niederländisch: "wettelijke samenwoning", französisch: "cohabitation légale") die einzige gültige Rechtsform für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Im Jahr 2003 wurde die Ehe aber auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.

Spanien

Am 3. Juli 2005 trat das Gesetz zur "nichtehelichen Gemeinschaft" in Kraft. Demnach dürfen Homosexuelle nun heiraten und zudem auch Kinder adoptieren. Sie sind auch sonst Eheleuten in weiten Teilen gleichgestellt. Die Adoption von Stiefkindern wird rechtlich aber in einigen Punkten noch erschwert. Unterhalt und finanzieller Ausgleich bei einer Trennung kann über einen Vertrag geregelt werden. Aber auch ohne einen solchen Vertrag kann Unterhalt eingeklagt werden.

Portugal

Bereits seit dem 11. Mai kann in Portugal eine "nichteheliche Lebensgemeinschaft" gegründet werden. Diese steht nicht allein homosexuellen Paaren, sondern grundsätzlich jedem Bürger offen. Allerdings gehen hiermit deutlicher weniger Rechte einher als mit der Ehe. Auch ist für das Schließen einer solchen Lebensgemeinschaft kein formaler oder zeremonieller Akt nötig. Sie ergibt sich schon durch das reine Zusammenleben für die Dauer von zwei Jahren. Entsprechend einfach ist auch eine Auflösung. Sie kann ohne Weiteres auch von einer Seite her geschehen. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft begründet keine Erbansprüche, aber sie berechtigt im Todesfall gegebenen Falls zu einer Unterhaltszahlung aus dem Nachlass des Verstorbenen. Außerdem erhält der Hinterbliebene bestimmte Rechte (z.B. ein Vorkaufsrecht) im Bezug auf die gemeinsame Wohnung. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Rentenansprüche geltend gemacht werden. Außerdem gibt es eine Gleichstellung im Bereich der Einkommenssteuer.

Ungarn

Am 1. Juli 2009 trat das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (ung. bejegyzett élettársi kapcsolat) in Ungarn in Kraft. Eine eingetragene Partnerschaft kann nur von gleichgeschlechtlichen Paaren in Anspruch genommen werden. Dafür ist sie hinsichtlich der Rechte mit der Ehe in den meisten Punkten deckungsgleich. Ein gemeinsamer Nachname ist aber nicht möglich, genauso wenig wie Adoption oder künstliche Befruchtung. Darüber hinaus muss eine Scheidung im gegenseitigen Einverständnis vor einem Notar geschehen.

Update: Die Fidesz-Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem die Familie als zwingende Verbindung zwischen Mann und Frau definiert ist. Kinderlose, unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare werden damit rechtlich nicht mehr als Familien anerkannt und auch die "Homo-Ehe" ist vorerst ausgeschlossen.

Dänemark

Dänemark war 1989 das erste Land, das die standesamtliche Verbindung von gleichgeschlechtlichen Partnern zugelassen hat. Mit einem Gesetz, das am 15. Juni 2012 Gültigkeit erlangte, wurde dann sogar die kirchliche Trauung möglich. Im Einzelfall kann der Pastor aber eine gleichgeschlechtliche Eheschließung ablehnen. Im Zuge des neuen Gesetzes werden nun auch homosexuelle Partnerschaften als Ehen bezeichnet.

Schweden

In Schweden können gleichgeschlechtliche Paare Ihre Partnerschaft bereits seit 1995 anerkennen lassen. 2002 wurde auch die Adoption von schwedischen und ausländischen Kindern erlaubt. Im Jahre 2005 wurde es lesbischen Paaren möglich, eine künstliche Befruchtung durchzuführen. Seit dem 01. Mai 2009 ist auch die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet.

Norwegen

Am 1. Januar 2009 hat auch Norwegen die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet und sie damit heterosexuellen Paaren gleichgestellt.

Island

Isländische Bürger können seit  dem 27. Juni 2010 auch als gleichgeschlechtliches Paar offiziell eine Ehe eingehen.

Großbritannien

Großbritannien hat seit dem 5. Dezember 2005 eine staatlich anerkannte Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Lebenspartner unter dem Namen „Civil Union“. Homosexuelle, die in einer solchen Partnerschaft leben, sind dabei Eheleuten in Rechten und Pflichten völlig gleichgestellt. Sie dürfen auch Kinder adoptieren.

Wir hoffen, dass wir Ihnen einen ersten Überblick verschaffen konnten. Dieser Artikel wird nach und nach um weitere Länder und Entwicklungen ergänzt werden.

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