Artikel-Bild

Kind mit neuem Partner trotz laufender Scheidung - Was Sie wissen müssen

 
 

Unendliches Baby-Glück ist bei den Promis 2016 angesagt! Bereits das achte Kind erwartet der 73- jährige Rockstar Mick Jagger von seiner Freundin Melanie Hamrick. Auch bei den schwedischen Royals konnte man dieses Jahr beispielsweise zwei Geburten verzeichnen – zum einem Prinz Alexander, Sohn von Prinz Carl Philip und Prinzessin Sofia von Schweden und zum anderem Prinz Oscar, Sohn von Kronprinzession Victoria und Prinz Daniel.

Die Realität sieht jedoch manchmal nicht so einfach und leicht wie bei der Prominenz aus. Was ist, wenn man ein Kind trotz laufender Scheidung mit seinem neuen Partner bekommt? Kann es mitunter zu rechtlichen Schwierigkeiten kommen, insbesondere bei der Vaterschaft?

Die Klärung der Vaterschaft des "ehelichen" Kindes

Wenn die Ehe zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit einem anderen Partner noch fortbesteht, gilt die gesetzliche Regelung des § 1592 BGB. Demzufolge ist Vater des Kindes der Mann, der entweder zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. 

Infolgedessen wird der getrennt lebende Ehemann der rechtliche Vater. Um dies zu ändern, reicht es nicht, wenn der biologische Vater die Vaterschaft anerkannt, denn selbst wenn die erforderliche Zustimmungserklärung der Mutter vorliegt, hat die Anerkennung rechtlich keine Bedeutung, da die rechtliche Vaterschaft des Noch-Ehemannes besteht. Diese Vaterschaft gilt es dann anzufechten. Dies können die Mutter, der biologische und auch der rechtliche Vater. Die Frist für diese Anfechtung beträgt 2 Jahre und beginnt ab Kenntnis von den Gegebenheiten, die gegen die Vaterschaft sprechen.

Ist eine Anerkennung der Vaterschaft auch ohne Anfechtung möglich?

Die Vaterschaft kann auch ohne Anfechtung anerkannt werden, wenn der Ehemann oder auch beide Ehepartner vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag gestellt haben. Sofern sich alle drei beteiligten Personen, rechtlicher Vater, biologischer Vater und die Mutter, über die tatsächliche Vaterschaft ohne Streit einigen, ist eine solche Anfechtung nicht notwendig. Der biologische Vater muss demnach die Vaterschaft anerkennen und die Mutter und der rechtliche Vater müssen dieser Anerkennung zustimmen. Die Erklärungen diesbezüglich müssen öffentlich beurkundet und entweder bei einem Notar oder beim Jugendamt abgegeben werden. Die Änderungen der Geburtsurkunde kann durch das Jugendamt erfolgen. Dafür muss die entsprechende Urkunde sowie der rechtskräftige Scheidungsbeschluss vorgelegt werden, denn die Anerkennung der Vaterschaft wird erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.

Wichtig: Dies geht nur, wenn das Scheidungsverfahren bereits vor Geburt des Kindes im Gang ist und der biologische Vater spätestens bis zu einem Jahr nach Einreichung des Scheidungsantrages die Vaterschaft zu dem Kind anerkennt. Letzteres kann der Vater auch bereits vor der Geburt.

Kann durch die Schwangerschaft das Trennungsjahr verkürzt werden?

Es die Frage, ob die Schwangerschaft der Noch-Ehefrau für den Ehemann einen Grund ("ehebrecherisches Verhältnis") darstellt, die Ehe noch vor Ablauf des Trennungsjahres zu beenden. Tendenziell ist dies durchaus möglich, wenn der Ehemann bereits vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag stellt. 

Der Gesetzgeber verknüpft die Anhängigkeit eines Scheidungsantrags zwingend in zeitlicher Hinsicht mit der Geburt eines Kindes und somit erlangt die Einleitung des Scheidungsverfahrens die Bedeutung einer tatbestandlichen Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Regelung der Härtefallscheidung.

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!