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Let’s divorce: Scheidung in den USA

 
 

Geschehnisse in den USA sorgen wieder für Gesprächsstoff in den deutschen Medien. Vermeintliche Traumpaare wie Heidi Klum und Seal Samuel oder Katie Holmes und Tom Cruise lassen sich nach mehreren glücklichen Ehejahren scheiden. Beide Scheidungen werden jedoch nach unterschiedlichen Vorschriften ablaufen. Wie dies sein kann, werden wir Ihnen im folgenden Blogbeitrag erläutern.

Eine Scheidung ist immer eine sehr persönliche und private Angelegenheit. In den USA ist das Scheidungsverfahren bundesrechtlich nicht geregelt und unterliegt den einzelnen Staaten-/ Ländervorschriften. Das heißt, Scheidungsrecht ist in den USA Landesrecht. Mit durchaus unterschiedlichen Regelungen.

Es kommt also darauf an, in welchem Staat die Ehe geschieden werden soll (nicht unbedingt, wo sie geschlossen wurde, so dass auch in Deutschland geschlossene Ehen dort geschieden werden können).

Auf Bundesebene wurden in den letzten Jahren zahlreiche Vorgaben gemacht, die verfahrensrelevant sein können, wie z.B. verbindliche Kindesunterhaltsrichtlinien oder steuerrechtliche Abschreiberegularien bezüglich nachehelichen Unterhalts.

Wie der Fall Cruise/Holmes gezeigt hat, galt die Aufmerksamkeit vor allm der gemeinsamen sechsjährigen Tochter. Hier spielte bei der bevorstehenden Scheidung aber nicht das Geld, sondern offenbar vor allem der Ort des Gerichtsverfahrens eine entscheidende Rolle. New York, wo das Kind mit der Mutter lebte, verfuhr in puncto Sorgerecht anders als Los Angeles, wo das Paar hauptsächlich lebte. Das Gesetz in New York verlangte unter anderem, dass ein Antragssteller für eine Scheidung in New York mindestens ein Jahr in New York gelebt haben muss, um dort geschieden zu werden.

Jetzt ist die Ehe zwischen Holmes/Cruise nach fünf Jahren amtlich in New York geschieden worden. Die Tochter bleibt bei ihrer Mutter in New York, darf ihren Vater aber jederzeit sehen und sogar mit ihm verreisen.

Grundsätzliches

In der Regel wird ein Scheidungsgrund festgestellt. Dabei unterscheidet man in den USA zwischen no fault und at fault. Dies kann von den Parteien entsprechend angegeben werden, wird im gegebenen Fall aber auch von Amts wegen seitens des Gerichts als Entscheidungsmaßstab herangezogen.

Der Scheidungsgrund no fault (kein Fehler) bedeutet, dass ein Fehler des anderen weder behauptet noch bewiesen werden muss. Diese Regelung existiert seit August 2010 im Staate New York und wurde vorher schon in allen anderen Staaten umgesetzt.

Bei at fault liegen die Fehler bsp. bei der incompatibility (Unvereinbarkeit der Partner), in irreconcilable differences (unüberbrückbare Differenzen) und irremediable breakdown of the marriage (unheilbare Zerrüttung der Eheverhältnisse).
Für Scheidungswillige gibt es ein abgekürztes Verfahren. Es lohnt sich in der Regel nachzuprüfen, ob die   simple divorce (einfache Scheidung) angestrebt werden kann.  Voraussetzungen hierfür sind:

  • max. fünf Jahre Ehedauer
  • keine Kinder bzw. das Sorgerecht ist geklärt und der Kindesunterhalt geregelt
  • es bestehen keine gemeinsame Immobilien
  • das gemeinsame bzw. eigene Vermögen beträgt unter $ 35.000  (PKW nicht umfasst)

Online-Scheidung in Kalifornien

Einvernehmliche Scheidungen gewinnen in den USA an Beliebtheit. Zumeist wird eine Art Scheidungsfolgenvereinbarung mit Hilfe von assistierenden Anwälten geschaffen, auf welcher Grundlage die Ehescheidung stattfinden kann. Mittlerweile gibt es auch Online-Scheidungen, die entweder hinsichtlich der Vorbereitung des Verfahrens online geführt werden oder sogar, wie z.B. in Kalifornien, online entschieden werden können.

Ein Trennungsjahr wie im deutschen Recht muss nicht zwingend konstatiert werden. Wohl aber in New York. Hier wird  eine Trennungsvereinbarung von einem Jahr, das sogenannte separation agreement in force for a year zugrunde gelegt.

Es erfolgt die Zustellung der Scheidungspapiere (service) und ggf. ein Termin zur mündlichen Verhandlung. Die ist unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Vom Promi-Ex-Paar Cruise und Holmes hört man bis zum heutigen Tag nichts mehr.

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