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Liebe im dunklen Zeitalter – Ehe und Scheidung im Mittelalter I

 
 

Wir verlassen die frühe Menschheitsgeschichte und begeben uns in die schillernde und düstere Welt von Burgen, Rittern, Seuchen und Frömmigkeit: Ins Mittelalter. Ehe- und Scheidungsriten haben zu dieser Zeit einen dramatischen Wandel erlebt, sind aber mindestens ebenso interessant  wie in der Antike.

Ein dunkles Kapitel für Frauen

Zu Beginn des neuen Zeitalters war die ohnehin schon miserable Stellung der europäischen Frau noch problematischer geworden. Vor allem die römischen Frauen, die gegen Ende der Antike schon eine beinahe gleichberechtigte Position im Vergleich zu den Männern erlangt hatten, fielen nach dem Fall des Römischen Reiches in ihrem gesellschaftlichen Status weit zurück.

In Nordeuropa wurden Frauen sogar oft wie Haussklaven behandelt. In Germanien zum Beispiel war die Frau nicht mehr als eine Ware, die zwischen Brautvater und Bräutigam gehandelt wurde. Der Ehering war dabei die Anzahlung. Auf dem Weg zu gleichberechtigten Ehepartnern war man also nicht nur stehen geblieben, sondern sogar wieder zurückgefallen.

Brauchtum, Macht und Sklavenehen

Im frühen Mittelalter waren Ehen und Hochzeiten noch eher weltliche Angelegenheiten und besaßen eher selten einen religiösen Hintergrund. Trotzdem hatten sie ihre Riten. So wurde die Braut beispielsweise in Germanien, zusammen mit Speer, Schwert oder Hut als Zeichen der Schutzgewalt über sie an den Bräutigam übergeben.  Der Mann ergriff dann die Hände der Braut, trat auf ihren Fuß und legte ihr einen Mantel an. Dann wurde die Braut mit dem sogenannten "Brautlauf" in das Haus ihres Mannes geführt. Hier kam es unter Zeugen zum ersten ehelichen Beischlaf. Am nächsten Morgen gab es dann die "Morgengabe" - ein wertvolles Geschenk - für die Braut.

In der Ehegesetzgebung gab es anfangs durchaus Kontinuität. Die ersten christlichen Kaiser übernahmen in weiten Teil die Ehegesetze ihrer heidnischen, römischen Vorgänger. Allerdings wurden Gesetze zur Bestrafung kinderloser oder lediger Menschen aufgehoben. Dies geschah vor allem wegen der christlichen Ideale der Askese, Jungfräulichkeit und sexuellen Abstinenz. Die Ehe galt im christlichen Einflussgebiet folglich nicht mehr als das bevorzugte Lebensmodell.

Trotz des wachsenden kirchlichen Einflusses blieben Ehe und Scheidung aber weiterhin eine Privatangelegenheit. Von Romantik war aber nach wie vor nichts zu spüren. Auf den Willen der Ehepartner gab man wenig und am wenigsten auf den der Frau. Ehen wurden aus praktischen und ökonomischen Gründen geschlossen oder dienten den Herrscherhäusern als Mittel der Bündnis- und Machtpolitik. Aus diesem Grund gab es beim Adel auch häufig Kinderehen.

Im Laufe der Zeit setzten sich aber vor allem drei dominante Eheformen durch: Die Muntehe, die Friedelehe und die Kebsehe.

Bei einer Muntehe (wobei „Munt“ soviel wie „Schutz“, aber auch „Herrschaft“ bedeutet), ging die Frau aus der Gemeinschaft ihrer Familie in den Schutz des Mannes über. Die Frau war umfassend abgesichert. Der Mann musste seinerseits einen Muntschatz hinterlegen. Eine festgelegte Ehegabe, die recht hoch war und die sich nicht jeder Mann leisten konnte. Folglich war diese Eheform vor allem höheren Bevölkerungsschichten vorbehalten. Der Mundschatz diente später auch als Witwenversicherung. Die Muntehe war eine ausschließliche und monogame Vereinbarung. Mehrere Muntehen konnten nicht geschlossen werden.

Weiter verbreitet als die Muntehe, war die Friedelehe. Sie war weniger verbindlich und bot der Braut geringeren Schutz. Auch gab es keine aufwendige Verlobungs- oder Trauungszeremonie. Die Braut wurde lediglich heimgeführt und die Ehe durch eine Hochzeitsnacht mit Zeugen besiegelt. Auch für eine „Morgengabe“ musste der Bräutigam sorgen. Die Friedelehe war nicht standesrechtlich verbindlich und konnte neben einer Muntehe geführt werden. Auch konnte sie in eine Muntehe umgewandelt werden.

Die Kebsehe war dagegen keine Ehe im eigentlichen Sinne. Sie leitet sich von „Kebse“ (Nebenfrau) ab und wurde entsprechend zwischen einem Freien (Bürger) und seiner Sklavin oder Magd geschlossen. Wer sich damals eine Sklavin hielt, hatte jederzeit das Recht sie zu heiraten oder zum Sex zu zwingen. Meistens war eine solche Ehe sehr unverbindlich, sie konnte aber auch eine eheähnliche Rechtsform annehmen. Von der Kirche wurden diese „Zwangsehen“ allerdings nicht gern gesehen und ab dem 10. Jahrhundert offiziell geächtet.

Einfache Scheidung – aber nicht für Jeden

Die Vorschriften zur Ehescheidung waren im frühen Mittelalter sehr unterschiedlich und fielen je nach politischen Vorzeichen mal strenger und mal liberaler aus. Noch zu Beginn des 8. Jahrhunderts war eine Scheidung ziemlich leicht zu erreichen. Nur das beiderseitige Einvernehmen und die Zustimmung eines Gerichts waren dafür notwendig.

Einseitige Scheidungen waren vor allem für Männer ein Kinderspiel. Nach germanischem Recht konnte ein Mann seine Frau zum Beispiel einfach verstoßen. Einen triftigen Grund brauchte er nicht dafür. Er musste sich höchstens vor der Rache ihrer Sippe fürchten. Anderswo konnte ab Mitte des 8. Jahrhunderts, nach einem Ehebruch durch die Frau, die Scheidung eingereicht werden. Frauen konnten sich hingegen nur in der eher formlosen Friedelehe einseitig scheiden lassen.

Nächste Woche erfahren Sie, wie es Eheleuten im Hoch- und Spätmittelalter erging und welchen Einfluss die Kirche auf den Bund fürs Leben ausübte. Seien Sie wieder dabei!

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