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„Nein“ heißt „Ja“ – wie Stalker ihre Opfer quälen

 
 

Der Ausdruck „to stalk“ stammt aus der Jägersprache und heißt auf Deutsch soviel wie „anpirschen“ oder „anschleichen“. Wo gewöhnliche Jäger aber Rehe oder andere Tiere verfolgen, verfolgen Stalker menschliches Wild. Mit oft zerstörerischen Konsequenzen für Ihre Opfer.

Die offizielle polizeiliche Definition bezeichnet „Stalking“ (im Deutschen Recht auch als „Nachstellen“ bezeichnet) als „das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.“

Stalker machen ihren Opfern also das Leben zur Hölle. Sie überwachen jeden Schritt, versuchen ständig Kontakt aufzunehmen und sammeln systematisch jede noch so kleine Information, die sie über ihre Zielperson bekommen können.

Der Begriff kam vor ungefähr 20 Jahren in den USA in Mode, als sich Fälle von verfolgten Prominenten häuften. Aber auch wenn das Problem durch Berühmtheiten ins Licht der Öffentlichkeit kam – die wenigsten Opfer sind Promis. Treffen kann es im Grunde jeden.

Trotzdem sollte man vorsichtig damit sein, den Begriff inflationär zu verwenden. Nicht jeder verstoßene Verehrer und nicht jede Ex-Freundin, die von Liebeskummer geplagt wird und deswegen über Anrufe, SMS und Briefe dem eigenen Schmerz Luft verschafft, ist deswegen gleich ein Stalker.  Im gewissen Rahmen sind solche Reaktionen normal. Eine Trennung tut eben weh und es dauert manchmal eine Zeit, bis man ein Nein auch akzeptieren kann. Wenn sich dieser Zeitraum aber über Monate oder gar Jahre erstreckt, die Aktionen des Verehrers dabei immer extremer werden und die eigene Lebensqualität immer geringer, dann hat man es mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Stalker zu tun. Generell sind die Grenzen zwischen „normalen“ Nervensägen und Stalkern fließend. Das kommt auch daher, dass die einzelnen Stalking-Handlungen für sich genommen nicht kriminell sein müssen. Erst in der Summe kann daraus eine Straftat werden.

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik von 2011 gab es 25.038 Fälle von Stalking nach §238 StGB. 89,2 % dieser Fälle konnten aufgeklärt werden. Eine  Studie des "Zentralinstituts für seelische Gesundheit" bringt weitere beunruhigende Fakten ans Licht: Zwölf Prozent aller Deutschen werden demnach einmal im Laufe ihres Lebens Stalking-Opfer. Dabei waren 87,2% der Opfer weiblich und 85,5% der Täter männlich.

Wer sind die Täter und was treibt sie an?

Oft sind Stalker ehemalige Partner oder Liebhaber. Aber auch flüchtige Bekannte, Arbeitskollegen oder gar völlig fremde Personen können zu Stalkern werden. In vielen Fällen sind sie dem Liebeswahn verfallen. Sie wollen ihr Opfer zurückerobern oder eine Beziehung mit ihm beginnen. Dabei merken sie entweder gar nicht erst, dass Ihr Opfer genau das am allerwenigsten möchte oder sie ignorieren es bewusst. Bei enttäuschten Ex-Partnern kann auch der Wunsch nach Rache eine Rolle spielen. Doch nicht immer ist Liebe die ausschlaggebende Motivation.

Auch ein Gefühl der (realen oder eingebildeten) Demütigung durch das Opfer oder der simple Wunsch, Macht auszuüben, können einen Stalker antreiben. Für andere ist Stalking eine Art Hobby oder sogar ihr eigentlicher Lebensinhalt.

Da viele der Täter ein geringes Selbstwertgefühl, Persönlichkeitsstörungen oder gar Realitätsverlust bis hin zu Psychosen besitzen, sind sie vernünftigen Argumenten nur sehr selten zugänglich. In ihren Augen sind sie selbst das Opfer und fühlen sich von aller Welt missverstanden.

Formen des Stalkings

Besonders beliebt – weil anonym und gefahrlos durchführbar – ist das so genannte Cyberstalking. Dabei arbeiten Stalker mit E-Mails, Suchmaschinen, Personensuchmaschinen und sozialen Netzwerken, um ihr Opfer auszuspionieren oder zu terrorisieren. Neben dem Bombardement mit flehenden oder drohenden Mails und Direktnachrichten, können auch auf Blogs oder Websites verleumderische Dinge über das Opfer verbreitet werden. Eine Art digitaler Rufmord.  Manche Stalker bauen sich sogar eine neue Identität auf, mit der sie dann versuchen, das Opfer für sich zu gewinnen. Und auch Dritte werden gerne für die eigenen Machenschaften eingespannt: beispielsweise, indem Inserate oder Kontaktanzeigen im Namen des Opfers (und mit dessen Telefonnummer, Adresse oder E-Mailadresse) erstellt werden. Oder es werden einfach Zeitschriften oder Waren an die Anschrift der Zielperson bestellt.

Ähnlich verbreitet ist Telefonterror, der auch gerne rund um die Uhr betrieben wird. Geht das Opfer nicht dran, warten nicht selten schon diverse unheimliche Nachrichten auf seinem Anrufbeantworter oder seiner Mailbox. Auch der Postweg wird für die Nachstellung genutzt. Entweder in Form von Droh- oder Liebesbriefen, oder in Form von Blumen und Geschenken.

Aber nicht immer agiert der Täter aus der Ferne. Häufig wird eher der direkte Kontakt zum Opfer gesucht. Dafür wird dessen Tagesablauf bis ins kleinste Detail studiert. Der Stalker lauert seinem „Wild“ vor der Arbeitsstelle auf, beim Spaziergang, in der Freizeit oder zu Hause. Er ahmt sogar seine Hobbys nach. Und manchmal kommt es auch zu Gewalt. Das Auto, das Haus oder anderes Eigentum werden beschädigt und auch Einbrüche sind keine Seltenheit. Oft kombiniert mit Zetteln und Botschaften, die dem Opfer zeigen sollen, dass es immer beobachtet wird. Doch auch direkte körperliche Gewalt bis hin zu Vergewaltigung oder Mord ist nicht ausgeschlossen.

Handelt es sich beim Stalker um einen Ex-Partner, mit dem man gemeinsame Kinder hat, werden diese auch gerne als Druckmittel eingesetzt – und leiden ebenfalls am Wahn des Nachstellers.

Die Leiden der Opfer

Doch auch wenn keine Kinder involviert sind, leidet das Opfer schon immens an den Nachstellungsversuchen und dem Terror des Stalkers. Was am Anfang meist nur als lästig und störend empfunden wird, kann nach Wochen und Monaten pausenlosen Nachstellens zu einer schweren Belastung für das eigene Leben werden. Panikattacken, Albträume sowie Schlaf- und Konzentrationsstörungen sind keine Seltenheit.

Manchmal macht sich regelrechte Todesangst – auch um Freunde und Angehörige – in den Opfern breit. Nicht wenige entwickeln sogar Depressionen, die sie in  schweren Fällen in den Selbstmord treiben können. In jedem Fall ziehen sie sich aber immer mehr von ihrer Umwelt zurück und werden Tag für Tag ängstlicher. Manche investieren ihr Geld in Alarmanlagen oder andere Schutzmaßnahmen ohne sich dadurch völlig geschützt zu fühlen. Leider schrecken viele Opfer auch aus Angst oder Scham davor zurück, den Täter anzuzeigen.

Wie man sich wehren kann

In Deutschland und in vielen anderen Ländern ist Stalking eine Straftat. Hierzulande ist Sie als „Nachstellung“ bekannt. Seit dem 31. März 2007 gibt es diesen Tatbestand (§238) im Strafgesetzbuch.  Dadurch haben die Opfer wenigsten einen gewissen rechtlichen Schutz gegenüber ihren Verfolgern.

Sobald das Stalking angsteinflößende Formen annimmt, sollte man sofort eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Dabei sollte man schon zuvor alle Aktionen des Stalkers für ein späteres Verfahren dokumentieren. Auch E-Mails und Briefe sollten Sie zu Beweiszwecken archivieren. Auch rechtlicher Beistand ist hilfreich. Es gibt zum Beispiel Rechtsanwälte, die sich auf Stalkingfälle spezialisiert haben.

Bei starker Gefährdung kann der Stalker vorläufig in „Deeskalationshaft“ (Eine Art von Untersuchungshaft) genommen werden. Bei konkreten Vorfällen kann die Polizei ihn auch der Wohnung verweisen oder einen Platzverweis aussprechen. Auch das Erwirken eines Kontaktverbotes ist möglich. Oft geht die Polizei auch im Rahmen einer „Gefährderansprache“ direkt auf den mutmaßlichen Täter zu, um ihm die Konsequenzen und das Unrecht seines Verhaltens klar zu machen. Im Falle eines Gerichtsverfahrens kann der Täter mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. In schwereren Fällen kann die Strafe sogar noch höher ausfallen. Bei einem geringeren Vergehen ist aber auch Geldstrafe möglich. Einen Anspruch auf  Opferentschädigung hat man dagegen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom April 2011 nur, wenn es zu einem körperlichen Angriff kam. Allerdings gibt es neben den Mitteln des Strafrechts noch weitere Schritte, die man gegebenenfalls gegen den Täter einleiten kann. Bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann das Opfer auch zivilrechtliche Schritte einleiten und eventuell Schmerzensgeld bekommen. Wenn die Belästigungen von einem Kollegen ausgehen, können auch arbeitsrechtliche Sanktionen verhängt werden.

Doch nicht nur an der rechtlichen Front haben Sie Möglichkeiten sich zu wehren. So sollten Sie dem Stalker schnell, unmissverständlich und vor allem nur ein einziges Mal klar machen, dass Sie keinen (weiteren) Kontakt mit ihm wünschen. Wenn es ihr Ex-Partner ist, sollten sie sich mit ihm nicht zu einem letzten klärenden Gespräch treffen. Bleiben Sie konsequent und ignorieren Sie jeden Versuch der Kontaktaufnahme. Auch dann nicht, wenn Sie ihn zur Einsicht bringen wollen. Auf das Mitgefühl eines Stalkers – der sich meist selbst als Opfer sieht – brauchen Sie nicht zu hoffen.

Teilen Sie sich stattdessen Freunden, Kollegen und Familienangehörigen mit und suchen Sie dort Hilfe und Rat. Auch ein Psychotherapeut oder eine Beratungsstelle für Stalking-Opfer kann dabei helfen, mit dem Psychoterror fertig zu werden.

Gegen Telefonterror kann eine Geheimnummer oder eine Fangschaltung helfen. Ändern Sie notfalls auch ihre Emailadresse und geben Sie sie nur an die wichtigsten Personen weiter. Und seien Sie auch sonst vorsichtig mit der Herausgabe Ihrer persönlichen Daten. Je weniger ein Stalker über Sie herausfinden kann, desto besser!

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