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Trennung ohne Scheidung - ist das sinnvoll?

 
 

Das aktuell wohl berühmteste Beispiel in dem Fall einer Trennung ohne darauffolgende Scheidung liefert der frisch gewählte Bundespräsident Joachim Gauck. Vor seinem Amt als Bundespräsident übte Gauck 31 Jahre lang evangelisch - lutherischer Pastor in der DDR aus. Seit 1991 lebt er mittlerweile von seiner langjährigen Ehefrau Gerhild Gauck getrennt. Jedoch ließ er sich aus religiösen Gründen nie von Ihr scheiden.

Ist eine Scheidung also gar nicht obligatorisch? Welche Aspekte muss man beachten, wenn man eine einfache Trennung durchführt? Müssen bestimmte Sachen trotzdem rechtlich geregelt werden?

Natürlich ist eine Scheidung nicht obligatorisch. Niemand zwingt Sie, nach Ablauf des gesetzlichen Trennungsjahrs direkt einen Scheidungsantrag loszuschicken. Vielmehr kann jeder so lange in Trennung leben, wie er möchte. Wer auf eine Scheidung verzichtet, tut in jedem Fall gut daran, eine Trennungsvereinbarung zu treffen. 

In einer solchen Vereinbarung werden unter anderem die Nutzung der Wohnung (Weiternutzung durch beide, Nutzung durch einen Ehepartner, etc.), die Aufteilung der Einrichtung, Unterhaltsregelungen und der Aufenthalt der Kinder geklärt und festgehalten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die getroffenen Regelungen für den Unterhalt im Falle einer späteren Scheidung nicht bindend sind.

Wer möchte, kann in der Trennungsvereinbarung auch weitergehende Punkte wie die Frage des Zugewinnausgleichs, der Erbschaft oder der Vermögensverteilung regeln. Außerdem lassen sich auch Regelungen für den Fall einer späteren Scheidung treffen. Welche Vereinbarungen man auch trifft – wichtig ist, dass man sich einigt. Denn je mehr man hier selbst regelt und je weniger man den Gerichten überlässt, desto günstiger und nervenschonender wird der Trennungsprozess. Von einer schnellen und sauberen Einigung profitieren auch die gemeinsamen Kinder. Ist eine solche Einigung nicht möglich, kann auch ein Mediator eingeschaltet werden.

Welche Nachteile ergeben sich?

So einfach eine Trennung ohne Scheidung auch erst mal scheinen mag – sie ist nicht ohne Nachteile. Zunächst einmal wird man mit dem neuen Partner bestenfalls in „wilder Ehe“ leben können. Eine erneute Hochzeit ist – wegen des Bigamie-Verbots – nur nach einer regulären Scheidung möglich. Und nicht nur in Hochzeitsfragen, auch sonst gilt man vor dem Gesetz weiterhin als Ehepaar. Das macht sich beispielsweise bemerkbar, wenn der Partner plötzlich pflegebedürftig wird. In diesem Fall ist man nach wie vor unterhaltsverpflichtet.

Berücksichtigen sollte man auch, dass eine Zugewinn- oder Gütergemeinschaft bestehen bleibt. Die Berechnung des Zugewinnausgleichs bestimmt sich nämlich nach dem Tag, an dem der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist. So kann der nötige Zugewinnausgleich mit jedem Tag und mit jeder finanziellen Einnahme weiter wachsen. Man ist also – außer wenn im Ehevertrag eine Gütertrennung bestimmt ist – weiterhin nicht alleiniger Herr seines Besitzes. 

Was einen bei einer glücklichen Ehe nicht weiter stören mag, kann im Falle einer Trennung sehr unerwünscht sein. Ähnliche Auswirkungen ergeben sich auch auf den Rentenausgleich und auch im Todesfall eines Partners wird der überlebende Ehegatte am Nachlass beteiligt, ganz so als würde die Trennung nicht bestehen.

Für getrennt lebende Ehepartner ebenfalls von Bedeutung wird der Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB, der unter bestimmten Voraussetzungen gewährt oder eben nicht gewährt wird.

Hinzu kommt, dass man sich auch gedanklich verpflichtet bleibt. Schon allein durch die rechtlichen Verpflichtungen kann man seinen Ehepartner oft nicht vollkommen loslassen und einen endgültigen Schlussstrich unter die Ehe ziehen. Und gerade wenn die Trennung vor allem von einer Partei ausging, besteht auch die Gefahr, dass falsche Hoffnungen auf eine Versöhnung genährt werden. Immerhin besteht die Ehe ja nach wie vor.

Fazit

Als endgültige Alternative zu einer Scheidung bringt eine Trennung ohne Scheidung zu viele Nachteile mit sich. Immerhin kann eine solche Trennung aber ein erster Schritt sein, um überhaupt einmal Abstand zwischen sich und seinen Ehepartner zu bringen. In diesem Fall kann sie auch als Übergangslösung oder „Trennung auf Zeit“ dienen, um danach entweder die Ehe fortzuführen oder sich rechtsgültig scheiden zu lassen. 

Gerade wenn man sich nach einer gewissen Trennungszeit doch noch für eine einvernehmliche Scheidung entscheidet, kann diese durch eine vorher getroffene Trennungsvereinbarung erleichtert werden.

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