Artikel-Bild

Urteil: Die Aussage „Online-Scheidung spart Zeit, Nerven und Geld“ ist korrekt

 
 

Die Rechtsanwaltskammer aus Hamm hatte gegen einen Anwalt geklagt, der auf seiner Internetseite mit dem Slogan „Scheidung Online -> spart Zeit, Nerven und Geld“ geworben hatte. Der Anwalt wies erläuternd darauf hin, dass die Kostenersparnis vor allem in zwei Bereichen möglich ist. Zum einen kann bei einer unstreitigen Scheidung viel Geld gespart werden, da nur ein Anwalt notwendig ist. Zum anderen wurde versprochen, beim Gericht einen Antrag auf Verringerung des Streitwerts zu stellen. Der Anwalt wies aber auch darauf hin, dass der endgültige Streitwert vom Gericht festgelegt wird.

Trotz dieser Erläuterung verlangte die Rechtsanwaltskammer die Unterlassung dieser Internetwerbung. Ihrer Meinung nach enthielt die Werbebotschaft unzutreffende Aussagen und habe eine „Anlockwirkung“, die dem berufsrechtlichen Sachlichkeitsgebot widerspreche.

Nachdem schon das Landgericht Bochum diese Auffassung nicht teilte, hielt auch noch das OLG Hamm die Werbung des Anwalts für zulässig und nicht irreführend.

Die Werbung richte sich an einen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher und sei dementsprechend zu beurteilen. Da die einleitende Werbeaussage durch den nachfolgenden Text erläutert werde, sei sie nicht isoliert zu betrachten.

Aussagen sind inhaltlich korrekt

Auch die einzelnen Aussagen des Slogans prüfte das Gericht auf ihren Wahrheitsgehalt:

  • Die Zeitersparnis bei einer Online-Scheidung sei schon dadurch gegeben, dass mit dem Rechtsanwalt elektronisch kommuniziert werden könne und es nicht nötig ist in seine Kanzlei zu kommen.
  •  Es sei außerdem nachvollziehbar, dass ein Kunde Nerven sparen kann, wenn er dem Anwalt nicht persönlich aufsuchen muss. Die psychischen Belastungen durch das Scheidungsverfahren könnten so verringert werden.
  • Und auch der Hinweis auf die Kostenersparnis sei zulässig. Diese sei bei einer unstreitigen Scheidung und bei einer Herabsetzung des Streitwerts möglich. Dabei wisse ein Verbraucher auch, dass bei herabgesetztem Streitwert geringere Kosten anfallen.

Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Werbeaussage auch nicht gegen das berufsrechtliche Sachlichkeitsgebot, da es sich nicht um eine übertrieben reklamehafte „marktschreierische“ Herausstellung  handelt. Folglich sei die Werbebotschaft weder in ihrem Inhalt noch in ihrer Form zu beanstanden.

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!