Wie kann ich als Vater gerichtlich festgestellt werden?

Wenn keine Vaterschaft aufgrund Ehe oder durch Anerkennung besteht, kann die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden.

Grundsätzlich gilt die Vermutung, dass derjenige der Vater ist, der der Kindesmutter in der Empfängniszeit (300. Tag vor der Geburt bis zum 181. Tag vor der Geburt des Kindes) beigewohnt, also intim mit ihr verkehrt hat.

Vermutung der Vaterschaft

Diese Vermutung gilt nur dann nicht, wenn die Vaterschaft offenbar unmöglich ist oder wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.

Um diese Vermutung zu widerlegen, kann die Vaterschaft im Wege eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens geltend gemacht werden. Auch wenn einer der bisher geltenden Eltern die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung nicht erteilt, kann die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden.

Wer kann eine Vaterschaftsklage führen?

Bei einer Vaterschaftsfeststellungsklage können folgende Personen das Verfahren führen:

  • das Kind gegen den Vater
  • die Mutter gegen den Vater
  • der Vater gegen das Kind

Wenn die Vaterschaft durch das Gericht festgestellt worden ist, gilt der festgestellte Vater allein als rechtlicher Vater des Kindes. Hierzu muss das Feststellungsurteil jedoch erst rechtskräftig werden. Es muss also zunächst abgewartet werden, bis keine Rechtsmittel mehr gegen das Feststellungsurteil eingelegt werden können.

Vor Rechtskraft der Feststellung spielt es für die Vaterschaft keine Rolle, wer der biologische Vater des Kindes ist; selbst dann nicht, wenn offensichtlich ist, wer der biologische Vater ist.

Expertentipp:

Wenn das Kind mit der geschiedenen Mutter und deren neuen Lebensgefährten zusammenlebt, aber das Kind während der bestehenden Ehe geboren wurde, gilt das Kind so lange als Kind des mittlerweile geschiedenen Ehemannes, bis die Vaterschaft des anderen Mannes rechtskräftig festgestellt wurde. Bis dahin ist der geschiedene Ehemann, der nicht der leibliche Vater des Kindes ist, der rechtliche Vater. Dieses hat zur Folge, dass er so lange auch Kindesunterhalt zahlen muss.

Schon vor der rechtskräftigen Feststellung kann der Unterhalt für Mutter und Kind per einstweiliger Anordnung geltend gemacht werden. Wenn sich nachher herausstellt, dass der auf Vaterschaftsfeststellung verklagte Mann doch nicht der Vater des Kindes ist, muss die Mutter diesem den Unterhalt, den sie bekommen hat, zurückzahlen.

Abstammungsrecht

Im Jahre 1998 wurde die unterschiedliche Behandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern aufgehoben. Auch die Abstammung ist damit nunmehr einheitlich im Gesetz geregelt.

Bis vor einigen Jahren war es häufig ein Thema, ob der verheiratete Ehegatte auch tatsächlich der Vater der angeblich gemeinsamen Kinder ist. Kuckuckskinder sind solche Kinder, bei denen der biologische Vater jemand anderes ist als derjenige, der von der Mutter als Vater angegeben wurde.

Keine Nachteile für "Kuckuckskinder"

Häufig sind Kuckuckskinder das Ergebnis eines einmaligen Fehltritts. Die Mütter haben die Befürchtung, dass die Ehe in die Brüche geht, wenn herauskommt, wer der wirkliche Vater des Kindes ist.

Mit Zustimmung des Kindes oder der Mutter kann jederzeit ein genetischer Test gemacht werden, mit dem die genetische Übereinstimmung des Vaters mit dem Kind überprüft werden kann.

Heimliche Vaterschaftstests

Anfang 2005 hat der Bundesgerichtshof in einem sehr umstrittenen Urteil festgelegt, dass heimliche Vaterschaftstests, die ohne Zustimmung der Mutter und - aufgrund des Alters des Kindes – ohne die des Kindes ergehen, in einem Prozess nicht verwertet werden dürfen. In Zeiten, in denen genetisch immer mehr auch außerhalb des Mutterleibes Kinder gezeugt und die Eizellen der einen Frau einer anderen Frau implantiert werden, stellt sich aber auch die Frage, wer tatsächlich als biologische Mutter eines Kindes anzusehen ist.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

vg-wort

Was benötigen Sie jetzt?


Kostenlose Hotline — Rund um die Uhr!
Anruf und Gespräch sind garantiert kostenlos!

0800 - 34 86 72 3

Ratgeber

Zur Ratgeber Übersicht

Zu den Checklisten

Zu den Formularen

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!