Artikel-Bild

Darf Ehepartner VKH-Antrag einsehen?

 
 

Möchten Sie sich scheiden lassen und haben wenig Geld, haben Sie voraussichtlich Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH). Um VKH zu beantragen, ist das dafür notwendige Formular auszufüllen. Darin müssen Sie Angaben über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse machen sowie entsprechende Belege beifügen. Da die Angaben sehr persönlicher Natur sind und Sie eventuell kein Interesse (mehr) daran haben, dass der Ehepartner von alldem Kenntnis erhält, stellt sich die Frage, ob der Ehepartner Ihren VKH-Antrag und die dazu eingereichten Belege einsehen darf. Möchten Sie übrigens wissen, ob Sie Anspruch auf VKH hätten? Dann fordern Sie hier unseren Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung bei uns an.

Wie ist der Ablauf, wenn Sie VKH beantragen?

Beantragen Sie VKH, sind Sie aus finanziellen Gründen wahrscheinlich darauf angewiesen, dass der Staat die Gebühren für Ihr Scheidungsverfahren übernimmt oder die Gebühren zumindest für Sie verauslagt. Damit das Gericht Ihre Verhältnisse einschätzen kann, müssen Sie auf dem Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe“ Auskunft über Ihre Gegebenheiten erteilen und Angaben zu

  • Familienverhältnis,
  • Beruf,
  • Vermögen,
  • Einkommen
  • und Lasten machen.

Im Regelfall steht der Scheidungsantrag unter dem Vorbehalt, dass Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Sollte Ihr VKH-Antrag abgelehnt werden, würden Sie das Scheidungsverfahren aufschieben müssen. Wird hingegen VKH bewilligt, wird Ihr Scheidungsverfahren durchgeführt.

Gut zu wissen: Häufig gestellte Fragen zum Ausfüllen des VKH-Antrags

Das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verfahrenskostenhilfe“ finden Sie auf unserer Website. Wenn Sie einen unserer Kooperationsanwälte mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens beauftragen und Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten, benötigen wir das von Ihnen ausgefüllte Formular mit Ihrer Unterschrift und Belegen. Häufig gestellte Fragen zum Ausfüllen des VKH-Antrags, abseits des „gewöhnlichen“ Beiblatts, sondern direkt von uns nach den Erfahrungen unserer Nutzer erstellt, finden Sie hier.

Wird Ihr VKH-Antrag dem Ehegatten übermittelt?

Vor dem Familiengericht müssen Sie sich wegen des Anwaltszwangs anwaltlich vertreten lassen. Ihr Anwalt übersendet den Scheidungsantrag zusammen mit Ihrem Antrag auf Bewilligung von VKH an das Familiengericht. Das Gericht stellt den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zusammen mit einer Abschrift des Scheidungsantrags an den Ehegatten zu und gewährt dem Ehegatten die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Der VKH-Antrag wird allerdings ohne Ihre Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen und ohne die dazu eingereichten Belege übermittelt. Ihre Erklärung und die beigefügten Belege zum Formular (z.B. Lohnabrechnung, Mietvertrag und Nachweis über sonstige Verbindlichkeiten) unterliegen dem Datenschutz.

Der Ehegatte kann gegenüber dem Gericht eine Stellungnahme abgeben oder darauf verzichten. Gibt er eine Stellungnahme ab oder verzichtet auf die Abgabe einer Stellungnahme, entscheidet das Gericht nach Ablauf der vorgegebenen Frist über Ihren VKH-Antrag. Sollte VKH bewilligt werden, wird der Scheidungsantrag nochmals formell dem Ehegatten zugestellt. Damit ist der Scheidungsantrag bei Gericht rechtshängig. Das Scheidungsverfahren nimmt seinen Lauf.

Was, wenn Ehepartner behauptet, Angaben im VKH-Antrag seien falsch?

Möchte der Ehegatte die Scheidung verhindern oder verhindern, dass Sie VKH bewilligt bekommen, könnte er dem Gericht vielleicht mitzuteilen, dass Ihre Angaben vermeintlich falsch sind, Sie außer den angegebenen Einkünften noch weitere Einkünfte beziehen oder Sie vermeintliche Vermögenswerte verschweigen.

Für diesen Fall bestimmt § 117 Abs. II Zivilprozessordnung, dass dem Ehegatten als Antragsgegner die Erklärung und die Belege nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden dürfen. Verweigern Sie die Zustimmung, erfährt der Ehegatte keine Details und weiß nur, dass Sie VKH beantragt haben.

Das VKH-Verfahren ist nämlich nur ein Verfahren zwischen Gericht und Antragsteller, in dessen Rahmen der Ehegatte als Antragsgegner zwar über den VKH-Antrag informiert wird und rechtliches Gehör erhält, sonst aber nicht beteiligt ist. Sie brauchen im Regelfall also nicht zu befürchten, dass Ihre wirtschaftlichen Gegebenheiten offenbar werden. Ihre Angaben unterliegen dem Datenschutz.

Ausnahmen stellen maximal Auskunftsansprüche über Einkünfte und Vermögen nach bürgerlichem Recht dar. Entscheidet sich das Gericht dann, Ihre Erklärung samt Belegen an den Ehegatten zu versenden, müssen Sie als Antragsteller über die Übermittlung informiert werden. Dazu steht Ihnen die sofortige Beschwerde zu. Die Entscheidung über die Einsicht liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGH NJW 2015,1827).

Alles in allem

Möchten Sie für Ihr Scheidungsverfahren oder eine sonstige familienrechtliche Angelegenheit Verfahrenskostenhilfe beantragen, können Sie dies ruhigen Gewissens beim Ausfüllen des Scheidungsantrags vermerken/anhaken. Hier geht es zum Formular zur Beantragung Ihrer Online-Scheidung auf scheidung.de.

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!