Trennung und Scheidung dem Finanzamt melden
Zum richtigen Zeitpunkt die Steuerklassen anpassen und dabei viel Geld sparen.
Artikel lesen 15. Dezember 2025
FRAGE 21 VON 21
Sind Sie selber fremdgegangen, weil Sie sich in Ihrer Ehe einsam gefühlt haben?
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FRAGE 20 VON 21
Wissen oder vermuten Sie, dass Ihr Partner Sie betrügt?
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FRAGE 19 VON 21
Sind Sie der Meinung, dass Ihre Ehe Ihnen Kraft gibt?
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FRAGE 18 VON 21
Sind Sie oft traurig und niedergeschlagen?
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FRAGE 17 VON 21
Haben Sie einander in den letzten 6 Monaten schwere Vorwürfe oder Beleidigungen an den Kopf geworfen?
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FRAGE 16 VON 21
Vermissen Sie Ihren Partner, wenn Sie ihn längere Zeit nicht sehen?
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FRAGE 15 VON 21
Gab es in den letzten 6 Monaten romantische Momente in Ihrer Partnerschaft?
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FRAGE 14 VON 21
Haben Sie in den letzten 6 Monaten schon einmal über eine Trennung nachgedacht?
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FRAGE 13 VON 21
Machen Sie sich noch Gedanken über die Wünsche und das Gefühlsleben Ihres Partners?
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FRAGE 12 VON 21
Denken Sie häufig an Zeiten, in denen Sie mit Ihrem Partner noch glücklicher waren?
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FRAGE 11 VON 21
Denken Sie oft an frühere Beziehungen?
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FRAGE 10 VON 21
Fühlen Sie sich in letzter Zeit perspektiv- und hoffnungslos?
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FRAGE 9 VON 21
Freuen Sie sich darauf, nach Hause zu kommen?
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FRAGE 8 VON 21
Gibt es noch Dinge, die Sie gerne zusammen unternehmen?
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FRAGE 7 VON 21
Verspüren Sie häufiger als sonst den Wunsch, allein zu sein?
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FRAGE 6 VON 21
Sind Sie neidisch auf andere glückliche Paare (oder glückliche Singles)?
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FRAGE 5 VON 21
Bereuen Sie, Ihren Partner geheiratet zu haben?
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FRAGE 4 VON 21
Fällt es Ihnen nach einem Streit leicht, sich wieder zu versöhnen?
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FRAGE 3 VON 21
Haben Sie noch regelmäßig Sex miteinander?
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FRAGE 2 VON 21
Tauschen Sie nur noch selten Komplimente und Zärtlichkeiten aus?
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FRAGE 1 VON 21
Enden Ihre Gespräche in letzter Zeit oft in Streit?
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Wenn Sie jetzt sofort Hilfe brauchen oder Fragen haben, die Sie hier nicht finden, dann helfen wir Ihnen natürlich auch! Drei schnelle Wege führen zu uns:
Genau genommen beginnt Ihre Scheidung mit Ihrer Trennung. Weisen Sie den Trennungstag durch einen unterschriebenen Trennungsbrief, befreundete Zeugen oder ganz praktisch einen Ummeldebescheid/ eine Wohnungsgeberbestätigung von einer neuen Wohnung nach. Haben Sie ausreichend Platz, können Sie das Trennungsjahr unter demselben Dach verbringen. Wenn nicht, organisieren Sie idealerweise schon vor der Trennung eine neue Unterkunft.
Als weitere erste Schritte nach Ihrer Trennung bzw. bei Ihrer Scheidung kommen folgende Dinge in Betracht:
Hier geht es zum Artikel über die 15 ersten Schritte bei einer Scheidung.
Eine Scheidung gibt es über uns so preiswert wie möglich! Unsere Kooperationsanwälte rechnen immer nur die niedrigstmöglichen Gebühren ab. Somit können Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung bis zu 50% der Anwaltsgebühren einsparen. Durch unseren Gratis-Kostenvoranschlag erhalten Sie transparent, klar und sicher im Vorab eine Kostenübersicht über Ihre Scheidung.
Sie können heutzutage Ihre komplette Scheidung online durchführen! Dazu füllen Sie entweder den Online-Scheidungsantrag hier auf unserer Webseite aus oder hinterlegen dieselben Informationen bei WhatsApp(beides dauert ca. 5-8 Minuten). Danach kümmern wir uns um alles Weitere. Eine zusätzliche gute Nachricht: mittlerweile akzeptieren sehr viele Gerichte in Deutschland die 100%ige Online-Scheidung, so dass Sie nicht mehr zum Gerichtstermin persönlich erscheinen müssen; das geht ohne Probleme sehr häufig per Video-Konferenz!
Bevor Sie den Scheidungsantrag einreichen können, müssen Sie 12 Monate getrennt voneinander gelebt haben. Kurz vor dem Ende dieses Trennungsjahres reicht Ihr Anwalt dann den Antrag zu Gericht ein. Leben Sie bereits länger als 1 Jahr getrennt, ist dieser Schritt sofort möglich.
Als Erfinder der europäischen Online-Scheidung sollten man meinen, dass wir immer nur die Vorteile der Online-Scheidung herausstellen. Natürlich sind wir überzeugt davon, dass eine Online-Scheidung grundsätzlich etwas Positives bewirken kann: zum Beispiel sparen Sie viel Zeit, bis zu 50% der Anwaltskosten und auch einige Nerven ein. Jedoch sind wir so ehrlich und schreiben auch, dass eine Online-Scheidung nicht für alle Menschen die beste Alternative ist. Wenn bei Ihnen wirklich sehr, sehr viel Streit vorkommt, dann macht es Sinn, sich einen Anwalt vor Ort zu nehmen. Natürlich gehen alle Gespräche heutzutage auch per Video-Konferenz, aber es kann sehr gut sein, dass Sie auch mal Ihren Anwalt live sehen möchten, und das geht eben nun mal nur vor Ort.
Ihre Scheidung wird vor einem Amtsgericht verhandelt. Leben Sie in unterschiedlichen Gerichtsbezirken, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort der Kinder, der letzten gemeinsamen Wohnung, oder auch danach, wer den Antrag stellt. Damit Sie das nicht selbst auseinanderfummeln müssen, haben wir hier einen kostenlosen Zuständigkeitsrechner für Sie: Dieser sagt Ihnen mit nur 4 ganz leichten Angaben, in welchem Gerichtsbezirk Ihre Scheidung stattfinden wird!
Mit Beginn der Trennung kann der wirtschaftlich schwächere gegenüber dem leistungsfähigeren stärkeren Ehepartner Trennungsunterhalt verlangen. Je nach Betreuungsmodell schuldet ein Partner dem anderen Kindesunterhalt, meist derjenige, bei dem die Kinder die überwiegende Zeit nicht wohnen. Sehen Sie dazu auch gleich die nächste Frage.
Mit oder nach der Trennung entscheiden Sie beide über das zukünftige Betreuungsmodell für Ihre Kinder. Um dies festzulegen, spielt unter anderem, aber nicht ausschließlich eine Rolle,
Eltern handhaben die Betreuung der Kinder nach der Trennung mitunter ganz individuell - es läuft aber der Erfahrung nach auf meist diese Betreuungsmodelle hinaus:
Wer sich trennt, will meist ab sofort nicht mehr in derselben Wohnung wie der andere leben. Wobei es grundsätzlich möglich ist, das Trennungsjahr unter demselben Dach zu verbringen. Funktioniert dies jedoch für Sie nicht, sollten Sie schon bei Auszug vereinbaren, wer die weiterlaufenden Wohnkosten zu tragen hat. Ohne Einigung bleibt auch oft der ausziehende Partner dafür verantwortlich. Außerdem erhält er nicht sofort seinen Anteil an der Mietkaution zurück.
Wenn keiner ausziehen möchte, ist es auch möglich, dass Ihnen die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Ihr Ex-Partner muss sich dann eine andere Wohnung suchen. Jedoch ist es besser, eine einvernehmliche Lösung für beide zu finden. Ansonsten regeln das immer Anwälte für teures Geld.
Sind Sie beide Besitzer einer gemeinsamen Immobilie, müssen Sie eine Lösung finden, was mit damit nach der Scheidung geschehen soll. Welche Möglichkeiten gibt es?
Verkauf der Immobilie ohne (zu viel) Stress zum bestmöglichen Marktpreis.
Vermietung der Immobilie, die weiterhin in Ihrem gemeinsamen Eigentum verbleibt.
100%ige Übernahme der Immobilie von Ihnen oder ihrem Ex-Partner, hier muss die Bank mitspielen und einen von Ihnen aus dem Kreditvertrag entlassen. Zudem werden Sie ihren Partner ausbezahlen müssen.
Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung), die in der Regel einen erheblichen Finanzmittelverlust nach sich zieht.
Gleich, ob Sie oder Ihr:e Partner:in nach Ihrer Trennung von zu Hause ausziehen – Ihre persönlichen Sachen möchten Sie natürlich behalten. Bei einigen Dingen ist es auch sehr klar: Das Klavier, was auch vor der Hochzeit Ihres war, bleibt auch Ihres. Es geht bei der Verteilung des Hausrats nur um die Sachen, die Sie gemeinsam angeschafft haben. Oft sind das Möbel oder Elektrogeräte.
Wenn die Trennung unwiderruflich in eine Scheidung mündet, können Sie den Hausrat am besten im Einvernehmen aufteilen. Falls Sie das nicht bewerkstelligen können, bleibt nichts anderes übrig, als dass das Familiengericht darüber zu entscheiden hat, wer was mitnehmen darf. Das wollen Sie bestimmt nicht!
Waren Sie länger verheiratet und haben in dieser Zeit viel gearbeitet, eine Immobilie gekauft oder auch zusammen Kredite aufgenommen? Dann ist es nach der Scheidung so, dass nicht einer allein auf den gemeinsamen Schulden sitzen bleibt, und genauso wenig einer allein das hinzugekommene Vermögen aus der Ehezeit für sich beanspruchen kann. Es kommt zu einem fairen Vermögensausgleich (Zugewinnausgleich), sofern ein Ehevertrag nichts anderes bestimmt.
Bei der Scheidung werden die Rentenpunkte der Partner untereinander aufgeteilt (Ausnahme: beide sind Selbstständige). Dies nennt sich Versorgungsausgleich. Aufgabe beider Partner dabei ist es, gegenüber der Rentenversicherung aufzuschlüsseln, wann man wofür wie viel Geld während der Ehe gearbeitet hat. Da dies der längste Vorgang in einer ansonsten sehr zügig laufenden Scheidung sein kann, lohnt sich ein früher Start damit.
Trotzdem sollten Sie nicht zögern, schon jetzt die Scheidung einzureichen! Denn: Auch, wenn Sie sich fleißig um Ihren Versicherungsverlauf kümmern werden – der Ihres Partners weist womöglich ebenfalls noch Lücken auf, und erst der offizielle Start mit dem Scheidungsantrag bringt eine:n vielleicht bequeme:n Partner:in dazu, selbst aktiv zu werden.
Selbstverständlich. Hat Ihr/e Partner/in die Scheidung beantragt, aber es gibt viel zu klären und Sie möchten auf Nummer sicher gehen, dann holen Sie sich selbst Unterstützung für die Scheidung. Ähnlich zu unserem Scheidungsantrag, finden Sie bei uns dieses Formular für Sie als Antragsgegner zum Ausfüllen. So wird auch Ihnen die Hilfe eines unserer Kooperationsanwälte zuteil.
Die gute Antwort ist: Ja! Wir haben für Sie einen Wegweiser für Ihre Scheidung geschaffen, der Sie mit allen notwendigen und wichtigen Informationen für die Scheidung versorgt. Wenn Sie sich für uns (Scheidung.de) entscheiden sollten, stehen wir wirklich ganz eng an Ihrer Seite und führen Sie professionell, schnell und sicher durch Ihr Scheidungsverfahren, und das zum geringstmöglichen Preis. Danke schon jetzt für Ihr Vertrauen!

Dauer: 6:40
In diesem Video geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, was eine Online-Scheidung ist. Alle Videos und Podcasts finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.