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Eine Trennung oder eine Scheidung sollte immer mit guter Beratung* anfangen. Sie haben bestimmt viele Fragen: Was muss ich beachten? Wie ist der Ablauf? Unterhalt? Kinder? Immobilie? Rentenansprüche? Kosten?

Wenn Sie mögen, können Sie sich jederzeit durch einen handverlesenen Rechtsanwalt bequem durch das Thema Trennung und Scheidung führen lassen, natürlich kompetent, preisbewusst und vor allem sehr freundlich.

Erste Schritte und wichtige Fragen

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Ablauf der Scheidung

So läuft eine Scheidung wirklich ab

Sie möchten wissen, was Sie alles im Wege einer Scheidung regeln müssen? Wie und wann Sie den Scheidungsantrag stellen können? Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren generell? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen vom Einreichen der Scheidung, über das Scheidungsverfahren bis hin zum Abschluss des Scheidungstermins.

Scheidungskosten

Was Sie eine Scheidung wirklich kostet

Wie werden Scheidungskosten berechnet? Wie kann ich Kosten sparen? Erhalte ich Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)? Was ist ein Verfahrenswert? Sind die Kosten für eine Scheidung immer gleich? Kann ich meine Scheidung in Raten begleichen? Alle Infos über die Kosten bei einer Scheidung, und ob Sie die Scheidung sogar kostenlos erhalten, finden Sie hier.

Unterhalt

Wie viel Unterhalt Sie zahlen müssen oder erhalten

Hier erfahren Sie, wie viel Geld Sie von Ihrem Ehegatten erwarten können oder an ihn zahlen müssen. Wie viel Unterhalt können Kinder verlangen? Was sind Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt? Muss auch Unterhalt nach der Scheidung weiter gezahlt werden? Im Unterhaltsrecht hat sich in den letzten Jahren viel getan.

Scheidung Online

Wie Sie Ihre Scheidung online einreichen

Was ist eine Scheidung Online? Ist eine Scheidung online seriös? Was sind die Vorteile einer Scheidung online gegenüber einer herkömmlichen Scheidung? Welchem Anbieter kann man vertrauen? Wie läuft eine Scheidung online ab? Ist eine Scheidung online überhaupt rechtswirksam? Woran erkenne ich einen guten Service für eine Scheidung online mit jahrelanger Erfahrung? Sämtliche Infos zur Scheidung online erhalten Sie hier:

Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe

Wie Sie Verfahrenskostenhilfe erhalten können

Was ist Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe)? Wer kann Verfahrenskostenhilfe bekommen? Wie und wo kann ich Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe beantragen? Wer hilft mir beim Ausfüllen des Antrages? Welche Unterlagen muss ich für die Verfahrenskostenhilfe zusammentragen? Ist die Verfahrenskostenhilfe wirklich kostenfrei? Alles zum Thema VKH/PKH können Sie hier nachlesen:

Scheidungsrecht

Was Sie über eine Scheidung wissen sollten

Sie haben Fragen zum Scheidungsrecht? Wie lange dauert eine Scheidung? Was ist ein Trennungsjahr? Was bedeutet einvernehmliche Scheidung? Mit welchen Kosten ist bei einer Scheidung zu rechnen? Muss man alles vor dem Scheidungstermin bereits geregelt haben? Wenn Sie Fragen zum Scheidungsrecht haben, finden Sie hier Ihre Antworten:

Vorschaubild: Authentischer Bericht über unseren Scheidungsservice beim RTL Punkt 12 Mittagsmagazin

Scheidungsfolgen:
Diese Punkte sollten Sie immer regeln!

Eine Scheidung betrifft viele Bereiche Ihres Lebens, die nun aufgeteilt und gelöst werden müssen. Wenn Sie dies in Eigenregie schaffen, umso besser. Wenn nicht, benötigen Sie schon jetzt einen Mediator oder Rechtsanwalt, der Ihnen zur Seite steht. Die folgenden sogenannten Scheidungsfolgen sollten Sie unbedingt mit Ihrem Ex-Partner regeln:

  • die gemeinsame Ehewohnung
  • den Trennungsunterhalt
  • die Aufteilung des Hausrats
  • die Verbindlichkeiten gegenüber Banken (sofern vorhanden)
  • das Sorgerecht und Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder
  • den Zugewinnausgleich
  • den Versorgungsausgleich
  • das gesetzliche Erbrecht oder sogenannte Pflichtteilsrecht
  • die Übertragung von Immobilieneigentum (sofern vorhanden)
  • den nachehelichen Unterhalt

Tipp: Sie können die Scheidungsfolgen, die sie regeln wollen, in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten.

Gemeinsame Wohnung

Wer darf in der Wohnung bleiben? Wer muss ausziehen? Wer übernimmt die Kosten?

Gerade wenn Sie sich frisch getrennt haben, müssen Sie noch eine Zeit lang in derselben Wohnung miteinander irgendwie klarkommen. Das klappt nicht immer. Oft kommt es zu großen Auseinandersetzungen. Wenn einer von Ihnen ausziehen will, dann sollten Sie unbedingt regeln, wer die Wohnkosten zu tragen hat. Das gilt gleichermaßen bei einem Eigentumshaus oder -wohnung. Wenn keiner von Ihnen ausziehen will, müssen Sie dennoch ja eine Lösung finden!

Es ist grundsätzlich möglich, dass Ihnen die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Ihr Ex-Partner muss sich dann eine andere Wohnung suchen. Am besten ist es häufig, wenn Sie es schaffen, eine einvernehmliche Lösung für beide zu finden. Ansonsten regeln das Ihre Anwälte für teures Geld.

Trennungsunterhalt

Erhalte ich Trennungsunterhalt? Wie lange? In welcher Höhe?

Wenn Sie gar nichts oder weniger verdienen als Ihr Ehepartner, dann können Sie Trennungsunterhalt geltend machen. Für denjenigen, der Trennungsunterhalt bezahlen muss, gibt es einen sogenannten Mindestselbstbehalt in Euro, der ihm verbleiben muss.

Trennungsunterhalt sollten Sie sich immer berechnen lassen und schriftlich sowie sofort nach der Trennung geltend machen, da dieser Unterhaltsanspruch grundsätzlich nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann!

Hausrat, Auto und Tiere

Wie teilen wir den Hausrat auf?

Wenn die Trennung unwiderruflich in eine Scheidung mündet, können Sie am besten im Einvernehmen den Hausrat aufteilen. Falls Sie das nicht bewerkstelligen können, bleibt nichts anderes übrig, als dass das Familiengericht darüber zu entscheiden hat, wer was mitnehmen darf. Das wollen Sie bestimmt nicht!

Verbindlichkeiten und Schulden

Wer bezahlt die Schulden?

Haben Sie beide für einen Kredit unterschrieben, dann haften Sie auch weiterhin beide dafür. Wenn nur einem das Haus gehört, Sie beide jedoch gegenüber der Bank für den Kredit unterschrieben haben, dann wird der Kredit zumeist dem Alleineigentümer der Immobilie zugerechnet.

Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern

Wer hat das Sorgerecht? Wie können wir den Umgang mit dem (den) Kind(ern) regeln?

Das Sorgerecht verbleibt bei einer Trennung bei beiden Elternteilen. Wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben möchten, dann müssen Sie einen Antrag beim Familiengericht stellen. Das Gericht überträgt Ihnen das alleinige Sorgerecht aber nur dann, wenn äußerst wichtige Gründe vorliegen, die das Wohl des Kindes gefährden würden, falls die gemeinsame Sorge weitergeführt werden würde.

Das Umgangsrecht ist gesetzlich nicht festgelegt. Sie als Eltern sind gehalten, eine für ihr gemeinsames Kind wirklich gute Lösung zu finden. Ob Sie nun das sogenannte Wechselmodell wählen, bei dem ihr Kind eine Woche bei Ihnen ist, und die nächste Woche beim Vater verbleibt, oder ob ihr Kind jedes zweite Wochenende beim Vater ist oder darüber hinaus noch einen Tag in der Woche, bleibt ihnen Beiden überlassen. Finden Sie keine Lösung, nimmt sich der Richter der Sache an.

Zugewinn und Zugewinnausgleich

Was ist eine Zugewinngemeinschaft? Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?

Ehegatten leben kraft Gesetzes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dies ist der gesetzliche Güterstand. Die während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenswerte werden als von beiden Ehepartnern gemeinsam erwirtschaftet betrachtet. Wenn Sie sich trennen, hat ein Partner Anspruch auf Zugewinnausgleich gegenüber dem anderen Partner.

Dem Zugewinnausgleich liegt folgende Berechnung zugrunde:

  • das Anfangsvermögen (also das Vermögen, dass Sie beide zum Zeitpunkt der Eheschließung hatten)
  • wird dem Endvermögen (also das Vermögen bei Beendigung der Ehe) gegenübergestellt.
  • Die Differenz wird geteilt, wenn Sie einen geringeren Zugewinn als Ihr Expartner erzielt haben, dann haben Sie Anspruch auf die Hälfte der Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.

Immobilienübertragung bei Scheidung

Welche Alternativen gibt es? Wer trägt die Kreditschulden?

Sind Sie beide Besitzer einer gemeinsamen Immobilie, müssen Sie eine Lösung finden, was mit dieser Immobilie nach der Scheidung geschehen soll. Wenn Sie keine einvernehmliche Lösung finden, wird es sehr teuer für Sie! Was gibt es für Möglichkeiten beim Thema Immobilie und Scheidung ?

  • Verkauf der Immobilie ohne (zu viel) Stress zum bestmöglichen Marktpreis.
  • Vermietung der Immobilie, die weiterhin in Ihrem gemeinsamen Besitz verbleibt.
  • 100%ige Übernahme der Immobilie von Ihnen oder ihrem Ex-Partner, hier muss die Bank mitspielen und einen von Ihnen aus dem Kreditvertrag entlassen. Zudem werden Sie ihren Partner ausbezahlen müssen.
  • Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung), die in der Regel einen erheblichen Finanzmittelverlust nach sich zieht.

Versorgungsausgleich

Was ist das und wie wird er berechnet?

Der Versorgungsausgleich regelt die Rentenanwartschaften, die Sie beide erworben haben. Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, erhält derjenige, der weniger Rentenansprüche durch seine Berufstätigkeit erwerben konnte, vom Ehepartner die Hälfte der Rentenansprüche, die er mehr erworben hat.

Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, warum einer von ihnen weniger Rentenpunkte während der Ehezeit gesammelt hat.

Gesetzliches Erbrecht und Pflichtteilsrecht

Wann Sie noch erben und wann nicht mehr

Wenn einer von Ihnen nach der Trennung stirbt, verbleiben das gesetzliche Ehegattenerbrecht sowie Testamente oder Erbverträge zugunsten des anderen Gatten bestehen.

Wenn Sie oder Ihr Ex-Partner den anderen enterbt hatten, stehen ihnen weiterhin noch die sogenannten Pflichtteilsansprüche in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils gegen die Erben zu.

Wenn der verstorbene Ehegatte keinen Scheidungsantrag gestellt oder der Scheidung zugestimmt hat, so bleibt das Erbrecht wie bisher bestehen. Falls der verstorbene Ehegatte die Scheidung vor seinem Tod beantragt hat, ist das Erbrecht und auch der Pflichtanteilsanspruch für Sie ausgeschlossen. Sie gehen leer aus.

Nachehelicher Unterhalt

Wie wird der nacheheliche Unterhalt berechnet? Was steht mir zu und wie lange oder wie viel muss ich zahlen?

Jeder Ehegatte ist grundsätzlich selbst verpflichtet, seinen eigenen Unterhalt zu beschaffen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, haben Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, sofern die finanziellen Mittel des Ex-Ehepartners es zulassen. Beim sogenannten Mangelfall, also wenn nicht genügend Geld zur Verfügung steht, um alle Unterhaltsansprüche zu befriedigen,

sind vorrangig schulpflichtige Kinder und Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltsberechtigt, erst dann kommen eventuell Sie zum Zuge und erhalten nachehelichen Unterhalt.

Der unterhaltspflichtige Partner darf über seinen Selbstbehalt (im Moment 1.200 Euro) frei verfügen.

Aktuelles im Blog von Scheidung.de

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