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E-Mail-Adresse mit Partner teilen?

 
 

Wenn ein Paar ein und dieselbe E-Mail-Adresse verwendet, kann das Ausdruck großen Vertrauens sein, das zwischen den Partnern besteht. Sollten sich jedoch in der Beziehung eines Tages Konflikte entwickeln oder es gar auf Trennung und Scheidung hinauslaufen, wirft eine gemeinsame elektronische Postadresse Probleme auf. Wie soll sich ein Paar in diesem Fall verhalten? Wir zeigen einige Möglichkeiten auf.

Eine E-Mail-Adresse, mehrere Benutzer - geht das?

Kann eine E-Mail-Adresse von mehreren Menschen verwendet werden? Die Mail-Adresse unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht von einer gewöhnlichen Wohnadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) – natürlich können Briefe an unterschiedliche Personen eines Haushaltes im selben Briefkasten landen und natürlich können die Familienangehörigen auf alle Briefe, die sie versenden, dieselbe Absenderadresse schreiben.

Für E-Mails macht das auch technisch keine Probleme. Mehrere Personen können Zugriff auf dasselbe E-Mail-Postfach haben, auch auf unterschiedlichen Geräten. Frau X kann dann auf ihrem Handy die E-Mails lesen, die Herr X zur selben Zeit auf seinem Desktop-Computer empfängt und beide können unabhängig voneinander mit derselben Absender-Adresse Nachrichten senden. Überhaupt nicht ungewöhnlich, sondern eher die Regel ist es in Firmen oder Ämtern, dass mehrere Mitarbeiter über dieselbe Mail-Adresse erreichbar sind – schließlich wäre es wenig sinnvoll, wenn die dringende Bitte eines Kunden um Hilfe gerade nicht bearbeitet werden kann, weil der einzige Mitarbeiter, der sie lesen darf, gerade in Thailand am Strand liegt.

E-Mail-Adresse für Paare – eine gute Idee?

Was für Firmen und Behörden eine Selbstverständlichkeit ist, könnte sich für Paare im Laufe der Zeit als heikle Angelegenheit herausstellen. Nehmen wir an, dass ein glücklich verheiratetes Paar seine Beziehung nach dem Grundsatz lebt: „Was ich weiß, darf mein Partner auch wissen und umgekehrt!“ und sich beispielsweise die gemeinsame Mail-Adresse familie-mustermann@mailprovider.com zugelegt hat. Noch am harmlosesten ist die Möglichkeit, dass sich einer der Partner von einem ausufernden Mailverkehr über ein Hobby genervt fühlen könnte, das den anderen, aber nicht ihn selbst interessiert…

Aber was geschieht, wenn sich plötzlich bei einem der beiden Partner das Bedürfnis nach Privatheit zurückmeldet, das während der Honeymoon-Phase der Beziehung in den Hintergrund getreten war? Weil man darauf brennt, sich mit einer Freundin oder einem Freund über etwas auszutauschen, wovon der Ehemann oder die Ehefrau vielleicht besser nichts wissen sollte, und sei es auch nur, weil es irgendwie „peinlich“ ist? Oder weil man sich etwas gönnen und im Internet eine Bestellung tätigen will, die der Partner wieder mal als Verschwendung kritisieren wird, falls er durch die Bestellbestätigung davon erfährt?

Ganz zu schweigen von der bedauerlichen, aber nicht ganz unrealistischen Möglichkeit, dass die Ehe eines Tages scheitern könnte - es zu ernsthaften Misshelligkeiten und am Ende zu einem Scheidungsverfahren kommt.

Was geschieht mit der gemeinsamen E-Mail-Adresse im Falle der Scheidung?

Ist das gemeinsame E-Mail-Postfach damals nur von einem der Partner angelegt worden, sollte man annehmen, dass dieser der Besitzer ist. In diesem Fall hätte er das Recht, den anderen einfach auszuschließen, etwa dadurch, dass er das Zugangspasswort ändert. Der Ehefrau oder dem Ehemann bliebe dann nichts übrig, als sich eine eigene Mail-Adresse zuzulegen und allen Bekannten zu mailen, dass er oder sie ab sofort nur noch über die neue Adresse erreichbar ist. Ganz so einfach (oder: so ungerecht) ist es aber nicht. Zwar kann nur ein einzelner Mensch eine Mail-Adresse reservieren lassen (denn bei der Registrierung muss ein Name angegeben werden), daraus folgt aber keineswegs mit Notwendigkeit, dass dieser Mensch auch der alleinige Besitzer ist. Insbesondere gilt das, wenn schon die Mail-Adresse – wie etwa familie-mustermann@mailprovider.com - signalisiert, dass es sich nicht um die Adresse eines einzelnen Menschen handelt. Es verhält sich hier analog zu dem Fall, dass Ehepartner gemeinsam einen Instagram-Account betreiben.

Auch der Umstand, dass beide Partner die Mail-Adresse mit Einverständnis des Registrators gleichermaßen genutzt haben, verhindert es, dass im Falle der Scheidung lediglich einer den Besitzanspruch hat und den anderen z. B. am Einsehen der von ihm geschickten oder empfangenen Mails hindern darf. Die Adresse bleibt also eine gemeinsame.

Trotzdem machen es die Umstände einer Scheidung – das daraus resultierende Bedürfnis nach Diskretion – natürlich fast unmöglich, den Mail-Account wie bisher weiter zu verwenden. Das Ehepaar wird sich für eine der folgenden Möglichkeiten entscheiden müssen:

Gemeinsam weitermachen mit eingeschränktem Zweck

Das empfiehlt sich dann, wenn die Mail-Adresse z. B. für Belange benutzt wurde, die gemeinsame Kinder betrafen (Kommunikation mit Kindergarten, Schule, usw.). In diesem Fall könnte es – bei einer einvernehmlichen Sorgerechtsregelung – günstig sein, wenn auch weiterhin beide Partner den diesbezüglichen Mailverkehr über die alte Adresse abwickeln, weil ja auch beide Partner darüber informiert sein müssen. Aber Vorsicht – auch private Mails für nur einen der getrennten Partner könnten nach wie vor in diesem Postfach landen und wären dann für den anderen sichtbar.

Einer der Partner nutzt die Adresse alleine weiter

Das ist dann möglich, wenn der andere Partner Zugriff auf den vergangenen Mail-Verkehr (an dem er dasselbe Recht hat wie sein Ex) behält und wenn alle seine Kontakte darüber informiert sind, dass die Adresse ab jetzt nur noch einem gehört.

Das gemeinsame Mailkonto wird aufgelöst

Zweifellos die „sauberste“ Lösung, die es unmöglich macht, dass einer der getrennt lebenden Partner die nur für den anderen bestimmten Mails lesen kann. – Trotzdem sollte dafür gesorgt werden, dass beide Partner die Möglichkeit haben, auf den vergangenen Mailverkehr – z. B. über eine Sicherheitskopie – zuzugreifen. Technisch ist das möglich, falls die vergangenen E-Mails nicht sofort nach Eingang vom Server gelöscht wurden.

Brauche ich überhaupt eine E-Mail-Adresse?

Grundsätzlich kann jeder Mensch die Teilnahme an der digitalen Welt und speziell das Senden und Empfangen von E-Mails verweigern. Wer allerdings z. B. bequem im Internet bestellen möchte, statt sich in Innenstädten die Beine abzulaufen oder wer keine Lust hat, mit Behörden, Vermietern, Freunden usw. ausschließlich per Telefon oder mit dem guten, altmodischen und langsamen Postbrief zu kommunizieren, sollte eine Mail-Adresse besitzen und regelmäßig abfragen.

Auch Rechtsangelegenheiten können durch die Möglichkeiten des Internets einfacher werden – eine einvernehmliche Scheidung lässt sich z. B. als „Online-Scheidung“ sehr bequem durchführen: Besuche beim Anwalt werden auf ein Minimum reduziert oder können sogar ganz unterbleiben, da alle Kommunikation elektronisch erfolgt. Nur für den eigentlichen Scheidungstermin – der gewöhnlich nicht länger als eine Viertelstunde dauert - müssen Ihre Ehefrau / Ihr Ehemann und Sie das Gericht aufsuchen.

Falls Sie diese moderne Möglichkeit nutzen wollen, benötigen Sie eine persönliche E-Mail-Adresse. Dasselbe gilt, falls Sie bei einem der im Internet diesen Service bietenden Anbieter eine Unterhaltsberechnung durchführen lassen wollen – eine weitere Erleichterung für Menschen, die sich in einem Scheidungsverfahren befinden.

Ich habe keine eigene E-Mail-Adresse - wie kriege ich eine kostenlos?

Sollten Sie der glückliche Besitzer eines Smartphones sein, besitzen Sie bereits eine E-Mail-Adresse. Für Android-Handys ist die Eröffnung eines Google-Mail-Kontos obligatorisch, und eine „Apple-ID“ (falls Sie ein iPhone benutzen) erhalten Sie nur, wenn Sie eine gültige E-Mail-Adresse angeben.

Sollten Sie kein Smartphone, aber Zugriff auf einen internetfähigen PC haben (öffentlich zugängliche Geräte finden Sie z. B. in Stadtbibliotheken oder Internet-Cafés), können Sie sich eine Mail-Adresse verschaffen, indem Sie bei einem kostenlosen Anbieter ein Konto eröffnen. In Frage kommen dafür z. B. Google, Web.de, GMX (es gibt viele andere). Gewöhnlich müssen Sie sich noch nicht einmal mit der Konfiguration eines Mail-Programms herumschlagen. Die meisten Anbieter erlauben es, E-Mails über den Internet-Browser nach Eingabe von Mail-Adresse und Passwort zu lesen und zu versenden.

Sie sollten diese Zugangsdaten allerdings nicht vergessen und sie nicht den Blicken Ihrer Mitmenschen aussetzen, insbesondere, wenn Sie die Adresse für den Austausch von Nachrichten – eventuell sogar mit angehängten, eingescannten Dokumenten - in einer rechtlichen Angelegenheit wie etwa einem Scheidungsverfahren verwenden.

Wie sollte man seine E-Mail-Adresse nennen?

Die meisten individuellen Mail-Adressen sind nach dem Muster vorname-nachname@mailprovider.com oder einem ähnlichen Schema aufgebaut. Sollte sich beim Registrieren einer solchen Adresse herausstellen, dass sie schon in Gebrauch ist, wird Ihnen vorgeschlagen, eine Zahl anzuhängen, so dass die Adresse dann beispielsweise karl-meier-21@mailprovider.com lautet.

Bestimmte Sonderzeichen wie Kommas sind übrigens tabu, aber darauf werden Sie automatisiert hingewiesen, wenn Sie das Konto anlegen.

Falls Sie vorhaben, die Mail-Adresse auch in Kontexten zu verwenden, in denen Sie Ihre Anonymität wahren wollen, können Sie vor dem „et“-Zeichen (@) natürlich jede beliebige Zeichenfolge verwenden. Verzichten Sie aber besser auf „lustige“ Wörter oder Wortfolgen: Es könnte nämlich sein, dass zukünftige Empfänger Ihrer Mails Ihren Sinn für Humor nicht teilen und sich befremdet fühlen. Denken Sie auch daran, dass Sie Ihre Mail-Adresse im Kopf behalten wollen, verwenden Sie also keine völlig sinnlose Zeichenkombination.

Alles in allem

Der Besitz einer individuellen, persönlichen Mail-Adresse ist nicht nur allgemein zu empfehlen, sondern erspart im Falle von Trennung und Scheidung auch gewisse Schwierigkeiten, die eine vom Paar gemeinsam genutzte Mail-Adresse mit sich bringt. Sie erhalten so auch die Chance, die Kommunikation mit Ihrem Anwalt zeitsparender zu gestalten oder eine „Online-Scheidung“ durchzuführen.

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