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Funkstille - wie geht der erste Schritt nach Trennungsstreit?

 
 

Es gab Streit, die Fetzen flogen. Einer der Partner hat seine Sachen gepackt und ist ausgezogen. Beide sind sich einig, dass jetzt nur noch die Scheidung in Frage kommt....und nun lesen Sie vielerorts: „Damit Sie Zeit und Nerven sparen, vertragen Sie sich am besten mit Ihrem Mann/Ihrer Frau und klären alle Scheidungsfolgen vorab im Einvernehmen.“ Doch wie soll das gehen, wenn verletzende Worte gefallen sind, der andere vor abschließende Fakten gestellt wurde, vielleicht sogar das Kind alles mit ansehen musste? Was kann der erste Schritt bei einer Funkstille zwischen Noch-Ehepartnern sein, wann, wie, wo? Ein Weg in die Praxis mit 5 wertvollen Kommunikationstipps.

Wie es leider nicht läuft…

Ein handfester Streit ist doch kein Problem, sollte man meinen. Dafür gibt es doch spezielle Dienstleister, nämlich die Anwälte:

  • Jeder nimmt sich seinen eigenen Anwalt,
  • die Rechtsvertreter kämpfen die Sache unter sich aus,
  • den verhassten Ex-Partner muss man prinzipiell nur noch ein einziges Mal sehen, nämlich beim Scheidungstermin vor Gericht,
  • dort schaut man am besten in eine andere Richtung
  • und "gut ist's".

Naja, besser nicht.

Falls Sie derzeit noch in einer solchen Stimmung sind, sollten Sie diesen Artikel bis zum Ende lesen. Ein „streitiger“ Gang der Dinge  ist nämlich mit einer ganzen Reihe erheblicher Nachteile für Sie und für alle Beteiligten  verbunden: Wir haben ein paar Tipps für Sie, wie Sie die momentan stark aufgewühlten Wogen vielleicht doch noch ausreichend glätten können, um im Idealfall mit Ihrem Partner z.B. eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu erstellen und die Scheidung schließlich einvernehmlich mit nur einem Anwalt zum Besten aller Beteiligten (und für Ihren Geldbeutel) über die Bühne zu bringen.

Sich die Nachteile einer streitigen Scheidung bewusst machen

In einem emotional aufgewühlten Zustand sollte man keine weitreichenden Entscheidungen treffen. Verzichten Sie auf Schnellschüsse, die lediglich Ihre momentanen Aggressionen zum Ausdruck bringen. Alle Schritte, die eine spätere Einigung mit Ihrem Ex-Partner erschweren könnten, sollten Sie unterlassen – so schwer es Ihnen jetzt auch scheinen mag.

Wurden Sie verletzt, sollten Sie den Wunsch zurückstellen, ihren Partner nun Ihrerseits so schmerzhaft wie möglich zu verletzen. Ein probates Gegengift gegen Versuchungen dieser Art ist es, sich die Nachteile einer streitigen Scheidung vor Augen zu führen:

  1. Die Kosten für zwei Anwälte sind doppelt so hoch wie für einen.
  2. Je mehr Scheidungsfolgen Sie streitig vor Gericht klären müssen, desto höher steigen die Verfahrenswerte und Gerichtskosten.
  3. Falls minderjährige Kinder mit im Spiel sind, muss auch deren Interesse berücksichtigt werden: Eine streitige Scheidung erschwert natürlich Regelungen, die das Sorge- und Umgangsrecht betreffen.
  4. Nicht zuletzt ist auch Ihre und die Gesundheit der übrigen Familienmitglieder ein Wert: Die psychische Belastung in einem Rosenkrieg wirkt sich spürbar bis in die Zukunft aus.

Wir empfehlen daher nachdrücklich die einvernehmliche Scheidung. Denken Sie zweimal nach, bevor Sie die Entscheidung über Ihre Konflikte Gericht und Anwälten überlassen. Springen Sie über Ihren Schatten und kommunizieren Sie mit Ihrem Ex-Partner.

Wie das gehen kann, sollen Ihnen die folgenden 5 Tipps aufzeigen, damit Sie die herrschende Funkstille zwischen sich brechen.

1. Lassen Sie sich Zeit

Der Satz „Zeit heilt alle Wunden“ gehört zu den Sprüchen, über die man sich mitunter ärgert, wenn Außenstehende sie mit weiser Miene äußern und hoffen, einem damit einen Dienst zu erweisen. Insbesondere in Ihrem jetzigen Zustand kommt es Ihnen vielleicht undenkbar vor, dass die Verletzungen, die Sie vermeintlich von Ihrem Partner erfahren haben, jemals wieder heilen.

Dadurch wird der Satz aber nicht unwahr. Wenn Sie eingesehen haben, dass eine einvernehmliche Scheidung der beste Weg für Sie beide ist, und lediglich das Gefühl haben, dass es Sie gegenwärtig restlos überfordern würde, sich tatsächlich mit Ihrem Partner auseinanderzusetzen – warten Sie ab. Nichts muss übers Knie gebrochen werden.

Das Gericht wird Sie ohnehin nicht vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden, das sind zwölf Monate, in denen eine Menge passieren kann. Auch mit Ihren Emotionen.

2. Antizipieren Sie, womit Ihr Ex-Partner wohl „um die Ecke kommt“

Für alle Gespräche mit Ihrem Ex-Partner gilt: Bereiten Sie sich vor. Versuchen Sie, auch wenn es Ihnen schwerfällt, sich in Ihren Ex-Partner hineinzuversetzen - Sie werden dann weniger überrascht sein durch das, was er äußert. Es wird Ihnen allgemein leichter fallen, sachlich zu bleiben, wenn Sie das Gespräch in Gedanken bereits durchgespielt haben. Auch auf unsachliches Verhalten Ihres Partners werden Sie nach geeigneter Vorbereitung souveräner reagieren.  

3. Konzentrieren Sie sich auf das Thema

Worum es geht, sollten Sie sich schon bei der Verabredung des Gesprächs geeinigt haben. Bemühen Sie sich dann, das Gespräch durch Konzentration auf die wesentlichen Punkte möglichst kurz zu halten.

Relevant ist nur, was die praktischen Aspekte Ihrer Trennung und bevorstehenden Scheidung betrifft. Das, was Absprachen und Einigungen zwischen Ihnen erfordert. Reden Sie nicht über Ihre Gefühle. Sie mindern auf diese Weise das Risiko, dass die Kommunikation in alte, unproduktive Streitmuster abgleitet und mit beiderseitigem Groll, aber ohne konstruktives Ergebnis endet.

Besonders kontraproduktiv wären Schuldzuweisungen. Vermeiden Sie es, Ihrerseits welche zu äußern und reagieren Sie auf Schuldzuweisungen Ihres Partners gelassen. Gehen Sie nicht darauf ein, sondern schlagen Sie vor, zum Thema zurückzukehren.

4. Wählen Sie den richtigen Ort

Der Ort sollte „neutral“ sein, d. h. Sie sollten sich weder in der alten Ehewohnung, noch in der neuen Wohnstätte des ausgezogenen Partners treffen. Unbedingt sollten Sie darauf verzichten, überraschend parteiische „Verstärkung“ mitzubringen, etwa eine Freundin oder Verwandte. Falls sich Ihr Partner so verhält, sollten Sie das Gespräch sofort abbrechen!

Auch die Anwesenheit Ihrer Kinder dürfte sich negativ auf die Sachlichkeit Ihres Gespräches auswirken. Treffen Sie sich am besten nicht unter vier Augen, sondern in einem Café oder an einem ähnlichen Ort. Eine gewisse (anonyme) Öffentlichkeit macht es unwahrscheinlicher, dass das Gespräch außer Kontrolle gerät.

5. Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt

Zwei Tage nach einem eskalierten Streit mit nachfolgender Trennung ein konstruktives Gespräch zu führen, dürfte unmöglich sein. Warten Sie also unbedingt ab, bis sich in Ihrer Seele (und womöglich auch in der des Partners) der Sturm etwas gelegt hat. Wie bereits erwähnt, können Sie ohnehin nicht vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.

Da es sich um ein wichtiges Gespräch handelt, sollten Sie den Termin natürlich so wählen, dass er nicht mit anderen wichtigen Terminen in Konflikt kommt. Wenn Sie oder Ihr Partner kurz vor einer Prüfung oder einer Operation stehen, sollten Sie das Treffen erst nach diesem kritischen Zeitpunkt arrangieren.

Denken Sie auch an die Möglichkeit einer Mediation

Wenn es z.B. um Kinder geht, müssen bestimmte Dinge sofort entschieden werden. Eine Unterhaltseinigung kann oft nicht beliebig lange aufgeschoben werden. Aber wie können Sie das tun, wenn Sie im Falle einer Begegnung weder für Ihre eigene noch für die Selbstbeherrschung Ihres Partners garantieren könnten?

In diesem Fall bietet sich die Hinzuziehung eines Mediators an. Der Mediator als zur Neutralität verpflichtete dritte Person kann durch seine Anwesenheit dazu beitragen, dass ein unaufgeregtes Gespräch zustande kommt, bei dem die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden und an dessen Ende vielleicht eine vorläufige Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner steht. Für die spätere Klärung weiterer, weniger dringlicher Fragen kann eine frühzeitige Mediation den Weg ebnen und Sie so dem Ziel einer kostengünstigen einvernehmlichen Scheidung näher bringen.

Alles in allem

Die Stille ist eine selbst empfundene Lautlosigkeit, die Abwesenheit gar jedes Geräuschs. Um Sie herum passiert jedoch sehr viel: der Partner bereitet sich eventuell schon auf die Scheidung vor, hegt Pläne oder hat die Chance auf eine Einigung mit Ihnen gar schon drangegeben. Davon „hören“ Sie nur nichts, da dies alles sehr weit weg geschieht. Durch Ihre Initiative – und wir wissen, wie schwer es einem fallen kann – in die Stille zu treten, erreichen Sie jedoch zumindest für sich, für Ihre Scheidung weniger Geld auszugeben. Wie viel das wäre, einvernehmlich oder streitig, können Sie mit Hilfe unseres Kostenvorschlages übrigens sehr schnell herausfinden. Fordern Sie noch heute einen an!

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