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Kinderzimmer bei Scheidungen

 
 

Können Sie sich noch an Ihr Kinderzimmer erinnern? Was wo darin stand, und wie es sich über die Jahre hin verändert hat? Vielleicht haben Ihre Eltern es ja sogar bis heute in seinen Grundzügen belassen, wenn sie den Platz bei sich nicht anderweitig brauchten. So viel Kontinuität gibt es leider nicht in jeder Familie, und insbesondere Kinder getrenntlebender Eltern müssen ihr Zimmer häufig abrupt aufgeben. Es ergeben sich im weiteren Verlaufe sehr oft rechtliche, aber auch emotionale Fragen: Ist der nichtbetreuende Elternteil verpflichtet, dem Kind stets ein eigenes Zimmer bei sich anzubieten? Sollte ein Kind bei der Geschwistertrennung sofort nach dem Auszug des anderen in dessen ehemaliges Zimmer aufrücken dürfen? Und wie löst man das Zimmer eines mittlerweile erwachsenen Kindes am schonendsten auf?

Aus der Historie: Kinderzimmer haben das Heranwachsen verändert

Kinderzimmer sind so alt noch nicht. Verfügte man im 18. oder 19. Jahrhundert über mehr als einen abgetrennten Raum zuhause, erhielt dieser nur bei wohlhabenden Familien die Funktion einer Kinderkammer.

Mit der Zunahme des Wohlstands, aber auch durch die Gefahren des Straßenverkehrs in immer dichter erschlossenen Städten bekamen Kinder mehr und mehr eigene Räumlichkeiten für sich. Hintergrund dessen ist, dass der öffentliche Raum, also die unmittelbare Straßenzeile vorm Haus, durch Autoverkehr und –abgase als Spielraum für Kinder zunehmend ungeeigneter wurde (und wird).

Mit einer erhöhten Aufenthaltszeit daheim wuchs dahingehend auch der Einfluss der Eltern in der Erziehung der Kinder. Vielleicht ein Grund, wieso Kinder diese Entwicklung, wenn es irgend geht, auch gern mal zurückdrehen wollen…Streitpunkte im Kinderzimmer sind in jedem Fall vorhanden, zu den häufigen Konflikten zählen:

·         ungenügendes Aufräumen der Spielsachen durch das Kind,

·         Sauberhaltung der Böden und Ablageflächen,

·         hilfsweise Erledigung dieser Aufgaben durch die Eltern („Warst du an meinen Sachen?“),

·         Nutzungsformen des Kinderzimmers (Essen/Trinken, Schlafplatz des Hundes),

·         Kontroversen um Erhalt oder Erneuerung der Ausstattung (Mobiliar, Wandfarbe)

·         oder auch unterschiedliche Ansichten zur Privatsphäre des Kindes darin („Alles in Ordnung, Schatz?“).

Genau wie sich Kind/er und Eltern in die Wolle kriegen, streiten bekanntlich auch Eltern miteinander, oftmals bis zur Scheidung. Vielleicht war das Thema Kinderzimmer auch ein Thema bei Ihrer Trennung. Es wird es in jedem Falle werden, wenn es zur Aufteilung des Hausrats oder zum Besuch des Kindes beim anderen Elternteil kommt.

Wem gehört das Kinderzimmer bei der Trennung?

Im Grundsatz darf jeder Ehepartner seine eigenen Sachen mitnehmen. Bei Gegenständen, die beide gemeinsam angeschafft haben, müssen sich die Scheidungswilligen einigen. Ähnlich, wie es sich mit anderen wichtigen Dingen wie der Küche oder dem Familienauto bei der Trennung und Scheidung verhält, bekommt das Kinderzimmer im Regelfall diejenige Partei, die es mehr braucht als die andere. Unstrittig dürfte sein, dass die Möbel und Spielsachen des Kinderzimmers dort bleiben oder hinkommen, wo der Nachwuchs seinen Lebensmittelpunkt haben wird.

Zwar kann der Partner die Sachen einst von seinem Geld gekauft haben. Jedoch hat er keine Verwendung für das Kinderzimmer, wenn sich das Kind gar nicht oder kaum bei ihm aufhält. Das Wohl der Kinder steht bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, an oberster Stelle. Im Streitfall entscheidet das Gericht. Und dieses wird in der Regel vorsehen, dass das Kinderzimmer dort ist, wo das Kind hauptsächlich lebt. Geht es um Mobiliar und Spielzeug für Kinder, kann oftmals ohnehin angenommen werden, dass diese dem Kind geschenkt wurden und damit das Kind selbst Eigentümer seines kleinen Reichs geworden ist.

Umgangsrecht ohne Kinderzimmer möglich?

Der betreuende Elternteil bietet seinem Kind, das ja die meiste Zeit bei ihm wohnt, für gewöhnlich ein eigenes Zimmer. Der Partner, der ausgezogen ist, wohnt dann oft in einer kleineren Bleibe, in der es kein eigenes Kinderzimmer gibt. Dies stellt jedoch keinen Grund dar, den Umgang zu verweigern.

Für jüngere Kinder reicht eine einfache Übernachtungsmöglichkeit wie eine Schlafcouch aus. Erst, wenn die Kinder älter werden, kann sich das Fehlen eines eigenen Zimmers aufs Kindeswohl auswirken und dann muss sich der Besuch empfangende Elternteil eine Lösung für längere Umgangszeiten einfallen lassen.

Kinderzimmer bei Geschwistertrennungen

Bleibt je ein Kind bei einem Elternteil, erscheinen manche Probleme gegenüber komplett getrennten Familien klein – andere entstehen dadurch erst. Streit unter Geschwistern entbrennt untereinander, wenn das Kind mit dem bisher kleineren Zimmer in das freigewordene des nun woanders lebenden Geschwisterkinds „aufrücken“ will. Auch eine zeitweise Rückkehr des einen Kindes zum gemeinsamen Spielen in einem ehemals von beiden Kindern geteilten Zimmer führt oft zu Auseinandersetzungen.

Eltern sollten sich in die Gefühlswelt ihres Nachwuchses hineinversetzen, bevor sie schnelle und schmerzhafte Entscheidungen fällen. Kinder entwickeln früh ein Gefühl für Besitz. Schon im Alter von knapp zwei Jahren kann es sie verletzen, wenn Umgebung und ursprünglich als „meins“ angesehene Dinge in die Hände anderer überwechseln. Nur fair ist es, wenn Sie mit allen beteiligten Geschwistern gemeinsam eine Lösung besprechen.

Ehemalige Kinderzimmer auflösen - Sensibilität gefordert

Ein Minenfeld betritt, wer nach der Scheidung das gemeinsame Haus ganz verkauft und die darin befindlichen Zimmer auflösen muss. Dies kann bei einer Teilungsversteigerung der Fall sein, oder auch bei länger Verheirateten, die nach einer Scheidung beide noch einmal ganz woanders neu anfangen wollen.

Auch wenn Ihr/e Kind/er zu diesem Zeitpunkt bereits erwachsen sein sollten, hängen an einem Ort, an dem man fast 20 Jahre seinen Anker zuhause ausgeworfen hat, zahlreiche Emotionen. Einem jüngeren Kind lassen sich bei einem lediglichen Umzug in eine andere Wohnung Perspektiven aufzeigen, wie man das Zimmer an anderer Stelle neu aufzieht. Verschwindet ein Zimmer jedoch ganz, sollte man genügend Vorlaufzeit einräumen, damit der ehemalige Bewohner des Zimmers liebgewonnene Erinnerungsstücke abholen und sich „verabschieden“ kann.

Gemeinsam ehemaliges Kinderzimmer umgestalten

Eine schöne gemeinsame Aktivität stellt die Umgestaltung des ehemaligen Kinderzimmers dar. Auf Pinterest, YouTube oder Instagram sammeln kreative Köpfe zahlreiche Ideen dazu. Beziehen Sie Ihre erwachsenen Kinder dabei ein, kann sich das Umfunktionieren eines Kinderzimmers in einen Hobbyraum zum Beispiel als zusammenbringende Tätigkeit erweisen.

Beispielsweise kann die Eisenbahn des Jugendzimmers nun durch den gesamten Raum mit den Schienenteilen des Vaters verlängert werden. Ihr Kind wollte schon immer mal einen Billardtisch im Zimmer? Kein Problem, jetzt wird der Traum wahr. Und wer weiß, vielleicht nimmt Ihr erwachsener Nachwuchs die Veränderungen auch zum Anlass, Sie wieder häufiger an alter Wirkungsstätte zu besuchen.

Wie auch immer Sie sich entscheiden, nehmen Sie Ihr Kind weiterhin mit ins Boot und unternehmen Sie bei anderen Entscheidungen die kleine Zeitreise, um sich in ein Kind hineinzuversetzen. Es braucht einen Ort der Zuflucht, einen, wo man auch mal die Tür hinter sich zumachen kann und den es zur Not eben mitnehmen kann. Eine Herkulesaufgabe, sicher, bei der man es nicht immer allen rechtmachen kann. Aber der Versuch ist es wert.

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