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Scheidung vorbereiten, ohne von uns angerufen zu werden

 
 

Sie möchten vermeiden, dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin durch eine Unterredung mit Ihrem Anwalt oder Ihrem Online-Scheidungsservice am Telefon auf Ihre Trennungsabsichten aufmerksam wird. Dies gilt insbesondere, wenn Sie befürchten, dass der Partner oder die Partnerin emotional überreagiert und vielleicht sogar gewalttätig wird. Wir kennen solche Gegebenheiten. Wir ermöglichen es Ihnen deswegen in den meisten Fällen auf Wunsch, dass wir Ihre Trennung und Scheidung in die Wege leiten, ohne Sie anzurufen. Sie können diesen Wunsch beim Ausfüllen unseres Online-Scheidungsantrags im Kommentarfeld schon einmal hinterlegen.

Wer von Ihnen könnte von so einem Service profitieren?

Es gibt Lebenssituationen, in denen das Telefon trotz vieler Vorteile nicht das passende Kommunikationsmittel darstellt.

  • Sie sind hörbeeinträchtigt oder haben ein anderes Handicap, sodass ein Videochat oder eine telefonische Kommunikation nicht möglich ist.
  • Sie sprechen kein Deutsch oder verstehen zwar Deutsch, können sich aber in Deutsch nicht artikulieren. Dann werden Sie es bevorzugen, wenn Sie alles Notwendige zu Ihrer Scheidung in schriftlicher Form vorliegen und die Zeit haben, sich damit zu beschäftigen.
  • Das eigentliche Problem besteht nach unseren Erfahrungen darin, dass sich mancher Partner und manche Partnerin völlig überrascht fühlt, wenn er oder sie mit dem Wunsch des anderen konfrontiert wird, die Scheidung herbeizuführen. So gibt es immer wieder Fälle häuslicher Gewalt, in denen sich Wut, Enttäuschung und Frust entladen, obwohl klar sein müsste, dass die eheliche Lebensgemeinschaft gescheitert ist und keine Zukunft hat.

Genauso verspüren Partner dann oft eine Art Panik und neigen zu emotionalen Ausbrüchen, die es unmöglich machen, sich in sachlicher Form über die offensichtlich notwendige Abwicklung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu verständigen. Dies gilt umso mehr, wenn Sie gemeinsame Kinder haben und die Kinder so weit als möglich und so lange als möglich aus der Entwicklung der Geschehnisse heraushalten möchten.

In diesem Fall ist klar, dass Sie in Anwesenheit des Partners nicht offen und zielführend am Telefon über Ihre Situation sprechen können und schon gar nicht, wenn Sie ein solches Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin führen möchten. Natürlich möchten Sie dabei auch vermeiden, dass der Partner oder die Partnerin den Telefonhörer abnimmt und Ihr Rechtsanwalt ist in der Leitung.

Wie geht Scheidung ohne zu telefonieren?

Um Ihre Scheidung auf den Weg zu bringen, füllen Sie am besten das Formular „Online-Scheidungsantrag“ auf unserer Webseite aus und tragen dazu Ihre persönlichen Daten ein. In unserem Scheidungsantrag ist eigentlich vorgesehen, dass Sie eine Telefonnummer angeben, unter der wie Sie erreichen können. Im Mitteilungsfeld können Sie uns jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie nicht angerufen werden möchten. Da Sie für diesen Wunsch Gründe haben, respektieren wir selbstverständlich, wenn Sie nicht angerufen werden wollen. Wir suchen dann gemeinsam nach anderen Lösungen.

Wann und warum ist ein Telefonat trotzdem notwendig?

Möchten Sie vorab nicht angerufen werden, läuft Ihre Trennung wahrscheinlich heimlich statt. Da Sie vor der Scheidung die Trennung vollziehen müssen, werden Sie früher oder später sicherlich Farbe bekennen und den Partner oder die Partnerin mit der Trennung konfrontieren müssen. Trotzdem kann es sinnvoll sein, im Vorstadium nicht gleich Unruhe zu schüren und einen vielleicht leicht reizbaren Partner nicht emotional zu überfordern, wenn das Telefon klingelt und Sie damit rechnen müssen, dass Ihr Scheidungsservice in der Leitung ist.

Es gibt nur allerdings Situationen, in denen ein Telefonat notwendig oder zumindest empfehlenswert erscheint:

Wir wollen sicherstellen, dass Sie Sie sind

Unser Wunsch, dass Sie im Scheidungsantrag eine Telefonnummer angeben, begründet sich daraus, dass wir durch einen Rückruf sicherstellen möchten, dass Sie tatsächlich diejenige Person sind, die den Scheidungsantrag abgeschickt hat und dass Sie tatsächlich ernsthaft beabsichtigen, die Scheidung zu beantragen.

Sie werden es vielleicht nicht für möglich halten: Aber es gibt Fälle, in denen der Scheidungsantrag tatsächlich von einer dritten Person im Namen einer anderen Person gestellt wird, die davon keinerlei Kenntnis hat (Identitätsdiebstahl). Warum so etwas vorkommt, erschließt sich meist nicht. Sollten sich für uns also Zweifel ergeben, müssen wir miteinander kommunizieren. Eine solche Kommunikation dient Ihrem Schutz.

Komplexe Antworten auf scheinbar einfache Fragen…

Unter Umständen müssen Sie sich mit Ihrem Anwalt auch telefonisch austauschen, wenn Sie aufgrund Ihrer individuellen Gegebenheiten persönlichen Informations- und Beratungsbedarf haben. Dieser Bedarf lässt sich am besten im direkten Austausch bedienen. Schnelle Fragen ermöglichen schnelle Antworten. Gegebenenfalls genügt natürlich auch der Schriftverkehr per E-Mail.

Wie wir das Problem des Nichtangerufenwerdenkönnens umgehen

Möchten Sie nicht oder nicht ohne Absprache mit uns telefonieren, bieten wir folgende Optionen an:

Wir kommunizieren per E-Mail

Diese Art der Kommunikation erfordert Ihre Kooperationsbereitschaft und das gegenseitige Vertrauen, dass alles so beschrieben wird, wie es gemeint ist. Auch eine gewisse Geduld ist erforderlich, da der Schriftverkehr auf unserer und auf Ihrer Seite bearbeitet werden muss. Das geht vielleicht nicht immer von heute auf morgen, wird aber von unserer Seite trotzdem zuverlässig erledigt.

Rufen Sie UNS an (0800 34 86 72 3)

Am einfachsten ist es, wenn Sie uns anrufen (0800 34 86 72 3) und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem Sie unbefangen telefonieren können. Den Zeitpunkt können wir in einem kurzen Telefonat oder per E-Mail vereinbaren. Dabei ist zu empfehlen, dass Sie einen zeitlichen Spielraum haben und nicht damit rechnen müssen, dass der Partner überraschenderweise auftaucht. Sie sollten auch berücksichtigen, dass wir Ihren Anruf vielleicht nicht direkt entgegennehmen können und Sie eine gewisse Wartezeit einkalkulieren müssen. Dies kommt aber eigentlich eher selten vor. Ideal ist, wenn wir von vornherein eine feste Zeit vereinbaren, zu der wir miteinander telefonieren wollen. Wir können dazu auch vereinbaren, wer wen anruft.

Sollte sich im Telefonat unerwartet der Partner einfinden, ist es kein Problem, wenn Sie das Gespräch beenden oder zu einem unbefangenen Thema wechseln. Wie erkennen solche Situationen und sind nicht verwundert oder überrascht, wenn Sie ins Unbefangene wechseln oder das Telefonat beenden.

Wir melden uns mit iurFRIEND, nicht mit SCHEIDUNG.de

Sollten wir Sie anrufen, melden wir uns nicht mit SCHEIDUNG.de, sondern ganz neutral mit „iurFRIEND“. Wir vermeiden jeglichen Hinweis auf den Grund unseres Anrufs. Es versteht sich, dass wir zunächst genau abklären, wen wir auf der anderen Seite am Telefon haben.

Wir besprechen nicht Ihren Anrufbeantworter

Läuft unter Ihrer Telefonnummer ein Anrufbeantworter, hinterlassen wir keine Nachrichten und versuchen, Sie zu einem anderen Zeitpunkt zu erreichen.

Alles in allem

Es ist klar, dass eine Scheidung der Vorbereitung bedarf. Dank vielfältiger Kommunikationsmöglichkeiten sind Telefone dafür nicht unbedingt notwendig. Haben Sie Fragen oder Informationsbedarf, können Sie sich gerne schriftlich an uns wenden. Seien Sie sicher, dass wir auch für Ihre Situation die angemessene Lösung finden. Zögern Sie nicht, uns über unser Kontaktformular eine Nachricht zu übermitteln. Teilen Sie gerne mit, wie Ihre Situation ist, was Sie von uns erwarten oder wie wir Ihnen helfen können.

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