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Sollte man das Gehalt des Partners kennen?

 
 

„Über Geld spricht man nicht“ - im Beruf, unter Kollegen mag diese Einschätzung vertretbar sein. In der Ehe erscheint es jedoch als ein Gebot des Vertrauens und vielleicht auch selbstverständlich, das Gehalt des Partners zu kennen. Erfahren Sie hier, warum dies bei manchen Paaren doch nicht so ist, wie Sie das ändern können, und welchen Vorteil dies letztlich bei einer Scheidung hätte. Dann leiten sich vom Gehalt beider Partner schließlich Scheidungskosten und Unterhaltsansprüche ab. Wie hoch die Kosten einer Scheidung wären, erfahren Sie übrigens in unserem Gratis-Kostenvoranschlag – binnen fünf Minuten bei Ihnen im Postfach.

Wie viele Leute in Deutschland kennen das Gehalt ihres Partners (nicht)?

In einer YouGov-Umfrage befragte die Jobplattform Indeed 1000 Erwerbstätige aus Deutschland zum Thema Gehalt in der Partnerschaft. Danach kennen 83 % der befragten Personen das konkrete Gehalt ihres Partners oder ihrer Partnerin. Mit 85 % sind die befragten Frauen etwas besser über den Verdienst des Gatten informiert, bei den Männern wissen nur 80 % Bescheid.

Warum wird aus dem Gehalt so oft ein Geheimnis gemacht?

Ist der Partner berufstätig, erscheint es als eine Selbstverständlichkeit, dass Sie wissen, was er oder sie verdient. Mit dem Verdienst trägt der Partner zum Familieneinkommen bei. Wer weiß, was der Partner verdient, kann deutlich besser einschätzen, wie viel Liquidität zur Verfügung steht und wie sich der Familienalltag planen lässt.

Gründe, warum Sie es nicht wissen, könnten folgende sein.

Sie haben nicht gefragt

  • Vielleicht haben Sie einfach nur nie danach gefragt - und der Partner von sich aus keinen Anlass gesehen hat, über sein Gehalt zu sprechen.
  • Vielleicht unterstellen Sie seit jeher, dass genug Geld verfügbar ist und kein Grund besteht, sich Gedanken zu machen.
  • Vielleicht möchten Sie den Partner auch nicht drängen und den Eindruck erwecken, es gehe Ihnen in der Ehe nur um Monetäres.

Partner hat nicht geantwortet

Haben Sie gefragt und keine Antwort erhalten, kann der Grund darin bestehen, dass der Partner seine Bezahlung als so gering empfindet, dass er sich schämt. Vielleicht befürchtet er, dass Sie ihm nicht länger zutrauen, die Familie angemessen zu unterhalten. Andersherum möchte er vielleicht keine aus seiner Sicht unnötigen Luxusgüter zu kaufen beginnen, wenn er davon ausgeht, dass Sie sein Gehalt als überdurchschnittlich ansehen.

Ein Grund kann auch darin bestehen, dass der Partner die Verhaltensweise seiner Eltern übernommen hat. Früher war in Zeiten, in der überwiegend der Mann das Geld verdient hat, nicht unbedingt üblich, über das Gehalt zu sprechen. Männliche UND weibliche Familienmitglieder empfanden es als Selbstverständlichkeit, das Geld zu verdienen und für den Familienunterhalt zur Verfügung zu stellen. Warum also, sollte es jetzt anders sein?

Warum sollten Sie das Gehalt des Partners kennen?

Kennen Sie das Gehalt, lässt sich Unausgesprochenes nicht mehr falsch interpretieren, Sie schaffen gegenseitig Vertrauen, wissen, was Sie sich gemeinsam leisten oder nicht leisten können und planen und kalkulieren leichter, wenn Sie in die gemeinsame Zukunft blicken.

  • Kennen Sie das relativ hohe Gehalt des Partners nicht, sehen Sie sich vielleicht befleißigt, jeden Euro dreimal umzudrehen und gestalten Ihr Leben und das Leben Ihrer Kinder weniger anspruchsvoll, als es aufgrund des Einkommens des Partners eigentlich möglich wäre.
  • Andersherum würden Sie selbst vielleicht lieber auf die ein oder andere Ausgabe verzichten, wenn Sie das eher geringe Gehalt des Partners kennen würden.

Auf Dauer könnten sich daraus Konflikte entwickeln – haben Sie Kinder, müssen Sie spätestens auch bei einer zusammenveranlagten Einkommenssteuererklärung das jeweilige Gehalt des anderen in ELSTER eintragen (sofern dies nicht der Steuerberater tut oder nur der Partner Ihr Gehalt kennt, da er die Steuer macht, Sie aber nicht).

Wie argumentieren Sie, damit der Partner sein Gehalt offenbart?

Möchten Sie das Gehalt des Partners in Erfahrung bringen, sollten Sie folgende Argumentation in Betracht ziehen.

  1. Siehe oben – die Steuererklärung. Muss heutzutage nicht mehr von beiden Partnern unterzeichnet werden, aber extra zur Geheimniswahrung einen Steuerberater anstellen, geht bei einfachen Steuererklärungen ins Geld, die man auch selbst erstellen könnte.
  2. Sie sind verheiratet. Unter Ehepartnern sollte es insoweit keine Geheimnisse geben.
  3. Sie möchten ein Sparziel erreichen, weil Sie zur Vorsorge Geld ansparen oder eine Anschaffung tätigen möchten. Dazu erscheint es unabdingbar, dass jeder den Anteil leistet, der den finanziellen Verhältnissen entspricht.
  4. Sie möchten nicht mehr Geld ausgeben, als mit dem Gehalt des Partners verfügbar ist. Es gilt zu im beiderseitigen Interesse zu vermeiden, dass Sie sich gemeinsam verschulden.

Praxistipp: Einfach nach der Gehaltsabrechnung suchen?

Sie könnten natürlich auch anders vorgehen und auf die Idee kommen, in den Sachen des Partners nach der Gehaltsabrechnung, Kontoauszügen oder dem Arbeitsvertrag suchen. Im Hinblick auf das Postgeheimnis und den Datenschutz sowie das Persönlichkeitsrecht des Partners ist dies kritisch zu sehen. Offen herumliegende Unterlagen dürfen Sie sicher problemlos einsehen, während Sie sich davor hüten sollten, verschlossene Behältnisse oder an den Partner adressierte Briefumschläge zu öffnen.

Haben Ehepartner eine gesetzliche Auskunftspflicht beim Gehalt?

Sind Sie verheiratet, sind die Ehegatten einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten (§ 1360 BGB). Außerdem sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung (§ 1353 BGB). Dies bedeutet, dass die Ehegatten auch während der Ehe verpflichtet sind, dem jeweils anderen einen groben Überblick über wesentliche Vermögensbestandteile und deren Wert zu erteilen. Daraus ergibt sich das Maß des Unterhaltsanspruchs, der

  • während der Ehe als Familienunterhalt,
  • in der Trennungszeit als Trennungsunterhalt
  • und nach der Scheidung eventuell als Ehegattenunterhalt zu zahlen ist.

Während der Ehe Auskunft gerichtlich erzwingen?

Die Auskunftspflicht und das Auskunftsrecht haben in der Praxis aber keine praktische Bedeutung. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs geht die Auskunftspflicht außerhalb eines Gerichtsverfahrens nicht zwingend soweit, dass die Vorlage von Belegen oder die eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verlangt werden könne. Eine solche Kontrollmöglichkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens wäre mit dem in einer Ehe herrschenden Vertrauen nicht zu vereinbaren (BGH, FamRZ 2011, 21). Würden Sie tatsächlich ein Gerichtsverfahren anstrengen wollen, müssten Sie gegen den Ehepartner gegebenenfalls zwangsweise vollstrecken, wenn dieser sich trotz der gerichtlichen Entscheidung weigern würde, Auskunft über sein Gehalt zu erteilen. Es ist anzunehmen, dass die Ehe damit endgültig ein Ende finden würde.

Ab dem Getrenntleben sieht es anders aus  

Wird die Beziehung beendet, ändert sich die Sachlage. Jetzt ergibt sich der Auskunftsanspruch zur Bemessung des Trennungsunterhalts aus § 1361 Abs. IV BGB und für die Zeit ab der Scheidung aus § 1580 BGB. Danach sind die Ehegatten einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen.

Sollte man mit Arbeitskollegen über sein Gehalt sprechen?

Ein ganz anderes Thema ist die Frage, ob Sie Ihre Arbeitskollegen zum Gehalt befragen sollten. Voraussetzung sollte zumindest sein, dass Sie selbst auch bereit sind, Ihr Gehalt zu offenbaren. Einen Auskunftsanspruch haben Sie jedenfalls nicht.

  • Sind Sie Teil eines Teams, muss nicht jeder gleich viel verdienen. So kann es besser sein, den Verdienst nicht zu thematisieren und einen eventuell Gehaltsneid zu vermeiden.
  • Ist das Gehalt bekannt, entwickelt sich oft ein Konkurrenzdenken. Statt sich gegenseitig zu unterstützen, wird gegeneinander gearbeitet.
  • Bei Kollegen, die weniger verdienen, kann die Frage nach dem Gehalt Selbstzweifel wecken, weil der Glaube entsteht, man sei nicht leistungsfähig genug und werde deshalb schlechter bezahlt. Und wer sich benachteiligt fühlt, ist möglicherweise demotiviert.

Im Normalfall sollten Sie also die Frage nach dem Gehalt besser unterlassen. Ist das Gehalt tariflich begründet, lässt sich das Gehalt ohnehin anhand des Tarifvertrages recherchieren.

Alles in allem

Leben Sie in einer halbwegs intakten Ehe, sollte das Gehalt des Partners kein Tabuthema sein. Spätestens ab dem Zeitpunkt der Trennung stellt das Gesetz unmissverständlich klar, dass zum Beispiel zur Bemessung unterhaltsrechtlicher Ansprüche Auskunft über das Gehalt erteilt werden muss. Möchten Sie diesen Weg gehen, unterstützen wir Sie mit Hilfe unserer Kooperationsanwälte* und dem Unterhaltsservice unserer Schwesterseite UNTERHALT.com dabei, den jeweiligen Auskunftsanspruch geltend zu machen. Hier gelangen Sie zu Ihrer rechtssicheren und professionellen Unterhaltsberechnung mit iurFRIEND.

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