Ein paar Aussagen von Juristen: Ute Claus, Fachanwältin für Familienrecht aus Buxtehude: "Eine Ehe ist immer etwas Elementares. Es entspreche nicht dem Wert der Ehe, sich per Video-Konferenz ‚rauszuhangeln‘. Zudem sei nach deutschem Recht dermaßen viel zu klären, dass eine Trennung auf diesem Weg ohnehin nur selten möglich sei. Einem persönlichen Treffen, mitunter auch der direkten Konfrontation, müssen sich die Beteiligten stellen", sagt Frau Claus.
Herr Dr. Norbert Aping, Familienrichter und Direktor des Amtsgerichts Buxtehude meint: "Niedersachsen plant noch nichts. Grundsätzlich sei der Gesetzgeber modernen Medien gegenüber aufgeschlossen, weil diese Technik Arbeitserleichterung bedeute. Es wird aber keine Verhandlung auf dem Marktplatz geben. Auch die Videokonferenz finde im Gericht statt und es gelten Ladungsfristen“, sagt Herr Aping.
Seit ein paar Jahren ist es möglich, die Scheidung komplett ohne Anwaltsbesuche zu starten. Es ist möglich, die gesamte Korrespondenz mit den neuesten technischen Hilfsmitteln durchzuführen. Und die Technik steckt hier noch in den Kinderschuhen ;)!
Bis zur Videokonferenz in Erfurt mussten die Eheleute noch persönlich vor Gericht erscheinen. Ausnahmen gab es aber schon immer: Ein Ehepartner befand sich gerade im Gefängnis; er wurde per Video zugeschaltet. Oder er lebte in Neuseeland: Das Erscheinen für einen 10 minütigen Gerichtstermin war nun doch ein wenig „unverhältnismäßig“. Und jetzt sollen die Scheidungsprotagonisten noch nicht mal mehr grundsätzlich persönlich erscheinen müssen?
Ja, der Fortschritt. Juristen möchten immer und ewig am Hier und Jetzt festhalten. Nichts soll sich verändern. Zumindest nicht so schnell.
Hochzeitskleider im Internet kaufen? Autoreifen sich nach Hause liefern lassen? Gasanbieter über Nacht wechseln? Die Haustechnik komplett mit dem iPhone von egal wo steuern?
Nichts ist so schnell und überraschend wie der Fortschritt.