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Unterhalt für Kind oder Erwachsene gegenrechnen

 
 

Beim Unterhalt zählt jeder Euro. Wird Kindes-, Trennungs- oder Ehegattenunterhalt berechnet, kommt es auf viele Details an. Möchten Sie einer Unterhaltsberechnung nicht blindlings vertrauen, stehen Sie als Unterhaltsberechtigter oder als Unterhaltspflichtiger vor der Herausforderung, die Berechnung im Detail zu überprüfen. Sie werden schnell feststellen, dass es ähnlich wie beim Einkommensteuerbescheid immer wieder Ansatzpunkte gibt, dass eine oder andere Detail in der Berechnung anzuzweifeln. Sie werden sich fragen, ob, wie und durch wen Sie den Unterhalt gegenrechnen lassen können.

Gibt es die Option „Einspruch“ gegen eine Unterhaltsberechnung?

Wird Ihnen eine Unterhaltsberechnung präsentiert, lässt sich die unterhaltsberechtigte Person wahrscheinlich durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten. Beim Kindesunterhalt kann auch das Jugendamt in Erscheinung treten. Wurde der Unterhalt berechnet, gibt es anders als im Einkommensteuerrecht nicht die Möglichkeit, dagegen formal bei einer übergeordneten Institution „Einspruch“ einzulegen und das Recht in Anspruch zu nehmen, die Unterhaltsberechnung nochmals überprüfen zu lassen.

Trotzdem haben Sie immer das Recht, jegliche Unterhaltsberechnung zu beanstanden und darauf zu bestehen, mit der richtigen Argumentation auf Fehler hinzuweisen und auf eine Korrektur hinzuwirken. Einen Rechtsbehelf im Sinne eines Einspruchs gibt es allerdings nicht. Streiten Sie wegen des Unterhalts, bleibt in letzter Konsequenz nur der Gang zum Familiengericht.

Ein Vergleich zum Einkommensteuerbescheid erscheint insoweit interessant, als schätzungsweise jeder dritte Einkommensteuerbescheid fehlerhaft ist und nach einer Statistik des Bundesfinanzministeriums zur Einspruchsbearbeitung im Jahr 2017 = 64 Prozent der Einsprüche begründet waren (BMF, Meldung vom 29. Oktober 2018). Wenn man von einer derartig hohen Fehlerquote ausgeht, sollte man annehmen dürfen, dass auch Unterhaltsberechnungen fehleranfällig sind und keinesfalls blindlings akzeptiert werden sollten.

Wer berechnet Kindesunterhalt, wer berechnet Ehegattenunterhalt?

Derjenige, der Unterhalt fordert, ist zunächst selbst dafür verantwortlich, den Unterhalt zu bemessen und gegenüber dem Unterhaltspflichtigen geltend zu machen. Umgekehrt ist der Unterhaltspflichtige selbst dafür verantwortlich, die vorgelegte Unterhaltsberechnung inhaltlich zu prüfen, anzuerkennen oder zu bestreiten.

Kindesunterhalt

Beim Kindesunterhalt kann das Jugendamt von Gesetzes wegen die Position eines Beistands einnehmen und das Kind gesetzlich vertreten. Im einfachsten Fall erkennt der unterhaltspflichtige Elternteil seine Unterhaltspflicht in einer Jugendamtsurkunde an.

Das Problem dabei könnte aber darin bestehen, dass das Jugendamt aus Sicht des unterhaltspflichtigen Elternteils als Interessenvertreter des Kindes auftritt und Zweifel begründet, ob der Unterhalt wirklich objektiv richtig berechnet wird. Ein unterhaltspflichtiger Elternteil könnte sich dem Risiko ausgesetzt sehen, dass das Jugendamt den Kindesunterhalt viel zu hoch ansetzt und nicht angemessen berücksichtigt, dass das unterhaltsrelevante Einkommen um bestimmte Verbindlichkeiten und ehebedingte Schulden zu reduzieren ist.

Insoweit könnte es eine durchaus gute Empfehlung darstellen, den Kindesunterhalt von vornherein durch einen im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kompetent berechnen und begründen zu lassen. Der Rechtsanwalt übernimmt auch die Verhandlungen über Details, die insbesondere das unterhaltsrelevante Einkommen des Elternteils betreffen. Die Inanspruchnahme eines Anwalts empfiehlt sich ohnehin, wenn Sie parallel zur Klärung des Unterhalts Ihre Scheidung betreiben.

Unterhalt für den Ex-Ehepartner

Geht es um Trennungs- oder Ehegattenunterhalt, ist es Aufgabe des Ex-Partners, den Unterhalt gegenüber dem Partner einzufordern und gegebenenfalls gerichtlich geltend zu machen. Eine andere Option besteht nicht. Allein die Familiengerichte haben die Befugnis, Unterhaltsansprüche rechtsverbindlich festzustellen oder als unbegründet zurückzuweisen. Insbesondere sind die Jugendämter nicht berufen, über Unterhaltsansprüche von Ehepartnern untereinander zu beraten oder die Interessen von Ehepartnern zu vertreten. Anders als bei einem Kind, gibt es hier keine Beistandschaft. Betreiben Sie zugleich Ihre Scheidung, erscheint es wie beim Kindesunterhalt zweckmäßig, wenn der Anwalt die Scheidung und die Unterhaltsfrage im Zusammenhang beurteilt.

Was leisten Unterhaltsrechner im Internet?

Haben Sie eine Unterhaltsberechnung erhalten, die über einen Unterhaltsrechner im Internet erstellt wurde, dürfen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass diese Berechnung mindestens unvollständig ist und erfahrungsgemäß nicht die finanziellen und familiären Verhältnisse widerspiegelt, die für eine Unterhaltsberechnung wichtig sind. Unterhaltsrechner fragen nur Standarddaten ab.

Müssen Sie beispielsweise das unterhaltsrelevante bereinigte Nettoeinkommen angeben, ist Voraussetzung, dass das Gesamteinkommen (Gehalt, Rente, Mieteinkünfte, Kapitaleinkünfte, Steuererstattung, Abfindungen) richtig erfasst wurde und die Vielzahl potentiell möglicher Abzugsmöglichkeiten geprüft und zuverlässig berücksichtigt sind. Ein Unterhaltsrechner im Internet kann dieser Herausforderung nicht gerecht werden. Das Ergebnis ist immer nur so gut wie die Daten, die eingegeben wurden.

Umgekehrt ergibt es dann aber auch wenig Sinn, eine Unterhaltsforderung vom Jugendamt oder Anwalt selbst mit einem Internetrechner gegenzuchecken.

Wie merke ich, dass eine Unterhaltsforderung falsch ist?

Es ist wie beim Einkommensteuerbescheid. Sie haben zunächst nur die Möglichkeit, die Grundlagen zu überprüfen, auf denen die Unterhaltsforderung geltend gemacht wurde. Geht es um Kindesunterhalt, kommt es auf das unterhaltsrelevante bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes an. Geht es um Trennungs- oder Ehegattenunterhalt, ist Prämisse für jede Unterhaltsberechnung, wie die Lebensverhältnisse in der Ehe den Lebensbedarf widerspiegeln und die Einkommensverhältnisse beider Ehepartner erfasst werden.

Ansätze, sich über eine fehlerhafte Unterhaltsberechnung Gedanken zu machen, ergeben sich vielfach aus einer ganzen Reihe unterschiedlicher Aspekte:

  • Wurden Verbindlichkeiten und Schulden berücksichtigt, die den Unterhalt reduzieren?
  • Inwieweit wurden berufsbedingte Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) ins Auge gefasst?
  • Wurde der richtige Selbstbehalt berücksichtigt?
  • Wurden bereits bestehende Unterhaltsverpflichtungen erfasst?
  • Muss ein Kind BAföG beantragen?
  • Kindesunterhalt, wenn der betreuende Elternteil wesentlich mehr verdient als der andere?
  • Wie berechnet sich Unterhalt bei unregelmäßigem Einkommen?

Wer kann eine Unterhaltsberechnung gegenrechnen?

Letztlich ist es egal, ob Sie eine Unterhaltsberechnung vom Jugendamt erhalten oder der Ehepartner Sie über einen Rechtsanwalt mit einer Unterhaltsforderung kontaktiert. Soweit Sie bislang noch keine Möglichkeit hatten, Ihre Sicht der Dinge in ausführlicher Form vorzutragen, sollten Sie davon ausgehen, dass eine einseitig vorgenommene Unterhaltsberechnung immer unvollständig ist und immer Ansätze bietet, eigene Argumente vorzutragen.

So wie Sie im Einkommensteuerrecht zum Steuerberater gehen und sich beraten lassen, sollten Sie wegen einer Unterhaltsberechnung einen im Unterhaltsrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin konsultieren. Alles andere ist und bleibt Risiko. Letztlich kommt es darauf an, einzelne Positionen in der Unterhaltsberechnung mit der richtigen Argumentation nach Maßgabe von Gesetz und Rechtsprechung zu rechtfertigen oder zurückzuweisen. Argumente, die ins Blaue hinein vorgetragen werden oder auf moralischen Erwägungen beruhen, spielen im Unterhaltsrecht keine Rolle. Das dafür notwendige Know-how finden Sie nur bei im Unterhaltsrecht erfahrenen Anwälten.

Alles in allem

Das Unterhaltsrecht ist komplex. Jede Unterhaltsberechnung hängt von einer Vielzahl von Details ab. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine zuverlässige Unterhaltsberechnung die individuellen und familiären Verhältnisse der unterhaltsberechtigten und unterhaltspflichtigen Person einbeziehen muss. Sie können sich auf unserer Seite unterhalt.com über die Konditionen einer Unterhaltsberechnung* informieren, ein kostenloses InfoPaket erhalten oder unseren InfoPoint dazu kostenlos anrufen.

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