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Wie fülle ich den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe korrekt aus?

 
 

Haben Sie Schwierigkeiten, den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) richtig auszufüllen? Damit sind Sie nicht allein. In diesem Artikel führen wir Sie Abschnitt für Abschnitt durch den Antrag auf Bewilligung von VKH und beantworten die häufigsten Fragen dazu. Möchten Sie indes herausfinden, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hätten, und zudem noch erfahren, wie teuer Ihre Scheidung auch ohne VKH wäre? Dann holen Sie sich hier unseren Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung!

Abschnitt B:  Rechtsschutzversicherung / Mitgliedschaft

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung im Antrag auf Verfahrenskostenhilfe angeben, fragen Sie zuerst bei Ihrer Versicherung nach, ob diese die Scheidungskosten tatsächlich übernimmt. Falls die Versicherung die Deckung ablehnt, fügen Sie den Ablehnungsbescheid Ihrem Antrag bei. Beachten Sie, dass Verfahrenskostenhilfe nur vom Amtsgericht bewilligt wird, wenn der Rechtsschutz abgelehnt wurde.

Abschnitt C:  Unterhaltsanspruch gegenüber anderen Personen

Dieser Abschnitt wird häufig missverstanden. Ein gängiger Irrglaube ist, dass man hier seine Kinder eintragen sollte. Tatsächlich ist das jedoch nicht korrekt.

Im Kontext von Verfahrenskostenhilfe bedeutet „Unterhaltsanspruch gegenüber anderen Personen“, dass Sie möglicherweise Anspruch auf finanzielle Unterstützung von Dritten haben, wie bspw. von Ihrem Ehegatten bzw. Ehegattin oder weiteren Familienmitgliedern. Auch wenn keine tatsächlichen Leistungen bzw. Zahlungen an Sie erfolgen, sollte der Name des Unterhaltsverpflichteten in diesem Abschnitt eingetragen werden.

Abschnitt D:  Angehörige, denen Sie Bar- oder Naturalunterhalt gewähren

Viele Personen, die den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ausfüllen, lassen diesen Abschnitt frei, obwohl Kinder vorhanden sind, die bei ihnen leben. Dies geschieht oft aufgrund von Missverständnissen darüber, was man unter Naturalunterhalt überhaupt versteht.

Der Begriff „Naturalunterhalt“ tritt häufig in familiären Beziehungen auf, insbesondere zwischen Eltern und ihren Kindern. Eltern erbringen Naturalunterhalt für ihre Kinder, indem sie ihnen Nahrung, ein Zuhause und Kleidung zur Verfügung stellen, anstatt direkt Geld an sie zu zahlen.

Wenn Ihre Kinder also bei Ihnen leben, sollten Sie unter D die Namen Ihrer Kinder eintragen und angeben, ob diese eigene Einnahmen erzielen, wie bspw. eine Ausbildungsvergütung, BAföG oder eine Unterhaltszahlung vom anderen Elternteil erfolgt.

Abschnitt E:  Bruttoeinnahmen

Auch dieser Teil wird oft übersprungen oder mit dem Vermerk „siehe Lohnabrechnung“ versehen. Es ist jedoch wichtig, dass alle Einkünfte korrekt eingetragen werden, da die Belege nur dazu dienen, die Angaben im Antrag zu belegen und nicht andersherum.

Was kreuze ich an, wenn ich mich in einem Angestelltenverhältnis befinde?

Wenn Sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden und Ihnen eine feste Vergütung in Form von Lohn oder Gehalt ausgezahlt wird, kreuzen Sie im Formular „Nichtselbstständige Arbeit“ an und ergänzen Ihr monatliches Bruttogehalt. Dem Antrag fügen Sie Ihre Gehaltsnachweise der letzten drei Monate bei.

Gut zu wissen: Unterlagen können online eingereicht werden

Den Antrag  und die Belege, die Sie dem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beifügen, können Sie ganz bequem zu Hause einscannen und uns (bitte als PDF-Datei, zur Beschleunigung der Antragstellung) via E-Mail oder Fax übermitteln. Diese benötigt das Familiengericht nicht im Original.

Muss ich auch bei den nicht zutreffenden Angaben Kreuze setzen?

Ja, auch wenn die Angaben nicht zutreffend sind, und Sie keine weiteren Einnahmen beziehen, sollten Sie alle weiteren Angaben verneinen.

Wo trage ich meine Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld ein?

Einmalige oder unregelmäßige Einnahmen tragen Sie unter „2. Haben Sie andere Einnahmen?“ ein. Wichtig ist noch, dass Sie ergänzen, wie oft Sie die angegebenen Zahlungen erhalten, wie bspw. jährlich, monatlich oder einmalig.

Abschnitt F:  Abzüge

Es wird oft missverstanden, welche Abzüge in diesem Abschnitt eingetragen werden können. Was zur Folge hat, dass hier häufig wahllos irgendwelche monatlichen Ausgaben notiert werden. Im Folgenden erläutern wir, welche Angaben in diesem Abschnitt gemacht werden können.

Welche Abzüge kann ich geltend machen?

1.)    Steuern/Solidaritätszuschlag: Tragen Sie hier Ihre monatliche Lohnsteuer ein. Sie finden diese in Ihren Gehaltsnachweisen. Sollte der Wert monatlich schwanken, können Sie einen durchschnittlichen Betrag angeben.

2.)    Sozialversicherungsbeiträge: In dieser Spalte tragen Sie die Pflichtbeiträge ein, die von Ihrem Lohn abgezogen werden (z.B. Kranken-, Pflege,- Renten-, Arbeitslosenversicherung).

3.)    Sonstige Versicherungen: Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen können Sie in dieser Spalte notieren. Art und Umfang der Versicherung können Sie auf einem Extrablatt erläutern, falls dies nicht aus den beizufügenden Belegen, wie bspw. Versicherungsschein oder Beitragsrechnung, hervorgeht.

4.)    Fahrt zur Arbeit: Sollten Sie mit einem Kraftfahrzeug zur Arbeit fahren, tragen Sie die einfache Entfernung in Kilometern ein. Nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel, tragen Sie den monatlichen Betrag in Euro ein.

5.)    Werbungskosten/Betriebsausgaben: Geltend gemacht werden können die Kosten bzw. Ausgaben, die zur Sicherung und Erhaltung Ihres Berufs bzw. Einkommens beitragen (z.B. Berufskleidung, Gewerkschaftsbeitrag). Zudem die Betriebsausgaben bei Einnahmen aus selbstständiger Arbeit.

Weitere monatliche Abzüge, die zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten gehören (z.B. Lebensmittel, Telefon, Strom etc.), werden vom Familiengericht selbstverständlich ebenfalls in Form von gesetzlich festgelegten Freibeträgen berücksichtigt.

Abschnitt G: Bankkonten, Grundeigentum, Kraftfahrzeuge, Bargeld, Vermögenswerte

In diesem Abschnitt werden nicht nur die Vermögenswerte des Antragstellers bzw. der Antragstellerin erfasst, sondern auch die des Ehegatten. Es ist entscheidend, dass tatsächlich alle Kreuze gesetzt und alle Werte korrekt eingetragen werden, da die Gerichte diesem Teil des Antrags besondere Aufmerksamkeit schenken.

Wo genau muss ich mein Bankkonto im Formblatt eintragen?

Ihr Bankkonto, worunter auch Ihr Giro- oder Sparkonto fällt, tragen Sie unter G (1) ein. Wichtig ist, dass Sie die erforderlichen Angaben, wie Kontoinhaber und Kreditinstitut, sowie den aktuellen Kontostand ergänzen. Diese Angaben können Sie belegen, indem Sie Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate dem Antrag beifügen.

Was bedeutet „Verkehrswert“ im Hinblick auf Verfahrenskostenhilfe?

Im Antrag auf Verfahrenskostenhilfe müssen Sie in der Regel den Verkehrswert von Vermögenswerten, die Sie besitzen, korrekt angeben. Dies ist wichtig, da Ihr Vermögen zur Beurteilung Ihrer Berechtigung für Verfahrenskostenhilfe herangezogen wird und fehlerhafte Informationen zur Ablehnung des Antrags führen können. Bei Unsicherheiten oder Fragen zur Bewertung Ihrer Vermögenswerte können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren. 

Wo genau kann ich nachlesen, auf welche Höhe sich der Rückkaufswert meiner Lebens- oder Rentenversicherung beläuft?

Um den genauen Rückkaufswert Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung zu erfahren, sollten Sie die Vertragsunterlagen Ihrer Police prüfen, den Versicherer kontaktieren oder gegebenenfalls das Online-Portal des Versicherers nutzen. Diese Quellen bieten Informationen über den aktuellen Rückkaufswert Ihrer Versicherung. Die Versicherungspolice fügen Sie dem Antrag bei.

Muss ich auch die Bankkonten und Vermögenswerte meines Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner im Antrag angeben?

Ja, die Angaben über das Einkommen (E3) und das Vermögen Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners sind relevant, um zu überprüfen, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Sollte dieser über verwertbares Einkommen oder Vermögen verfügen, kann das Gericht Ihren Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ablehnen.

Abschnitt H:  Wohnkosten

Die Kosten, die für Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus anfallen, können Sie in diesem Abschnitt eintragen. Häufig ist nicht ganz klar, welche genauen monatlichen Ausgaben unter die Mietnebenkosten fallen. Im folgendem greifen wir den häufigsten Irrtum auf.

Fallen unter die Nebenkosten auch meine Zahlungen für Strom, Telefon, Internet und GEZ?

Im Antrag auf Verfahrenskostenhilfe können nur die Nebenkosten erfasst werden, die direkt an den Vermieter gezahlt werden. Dies umfasst typischerweise Kosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr und ähnliche Mietnebenkosten. Die Zahlungen für Strom, Telefon, Internet oder die GEZ-Gebühren gehören nicht zu diesen erfassbaren Kosten, da sie separat und unabhängig von der Miete an andere Anbieter oder Behörden geleistet werden. Sie können Ihre Mietzahlungen belegen, indem Sie Ihren Mietvertrag dem Antrag beifügen.

Abschnitt I:  Sonstige Zahlungsverpflichtungen

In diesem Punkt können Sie aufgenommene Kredite bzw. Ratenzahlungen notieren. Zu ergänzen sind die Restschuld, die monatliche Gesamtbelastung sowie den Teil, den Sie selbst monatlich tragen. Sollte der Platz nicht reichen, können Sie ein Extrablatt beifügen.

Muss ich angeben, wofür ich den Ratenkredit aufgenommen habe?

Es ist sehr wichtig anzugeben, wofür Sie einen Kredit bzw. eine Ratenzahlung aufgenommen haben, da nicht alle Kredite im Zusammenhang mit der Verfahrenskostenhilfe berücksichtigt werden können. Es sollte sich um notwendige Anschaffungen für den persönlichen oder beruflichen Bedarf handeln. Dazu gehören bspw.:

  • Medizinische Ausgaben: Kosten für dringend benötigte medizinische Behandlungen, Arzneimittel oder medizinische Geräte.
  • Dringende Autoreparaturen: Wenn ein funktionierendes Auto notwendig ist, um zur Arbeit zu gelangen, können Reparaturen als notwendige Anschaffungen angesehen werden.
  • Wohnungsreparaturen: Reparaturen in der Wohnung, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass sie bewohnbar bleibt (z.B. Reparaturen am Dach oder an der Heizung).
  • Berufliche Ausrüstung: Investitionen in berufliche Ausrüstung oder Schulungen, die zur Sicherung oder Erhaltung des Arbeitsplatzes erforderlich sind.

Abschnitt K 

Der letzte Teil des Antrags dient dazu, die gemachten Angaben zu bestätigen und zu versichern, dass dieser wahrheitsgemäß ausgefüllt worden ist. Das Gericht belehrt Sie in diesem Abschnitt darüber, dass Sie dazu verpflichtet sind, etwaige Veränderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen.

In welchen Kasten setze ich meine Unterschrift?

Die „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ muss im mittleren Kasten unterzeichnet werden. Dieser Kasten ist für Sie selbst vorgesehen oder für die Person, die Sie gesetzlich vertritt (bspw. wenn Sie unter 18 Jahre sind). Wichtig ist auch, das Sie unbedingt Ort und Datum im dafür vorgesehenen linken Kasten ergänzen, damit für das Amtsgericht gewährleistet ist, dass die gemachten Angaben im Antrag aktuell sind.

Wie lange bin ich dazu verpflichtet, dem Gericht Veränderungen in meinen wirtschaftlichen Verhältnissen mitzuteilen?

Während des Gerichtsverfahrens und bis zu vier Jahre nach Beendigung des Prozesses, besteht die Pflicht, dem Gericht wesentliche Verbesserungen der wirtschaftlichen Situation mitzuteilen. Wesentliche Verbesserung bedeutet, eine Erhöhung von mehr als 100 Euro (brutto) bei laufenden monatlichen Einkünften (z.B. Gehaltserhöhung) sowie eine monatliche Entlastung von mehr als 100 Euro bei geltend gemachten Abzügen (z.B. Kredit). Bitte beachten Sie, das auch eine neue Anschrift dem Gericht unaufgefordert mitzuteilen ist. 

Alles in allem

Die Verfahrenskostenhilfe ist ein wichtiges Instrument, das auch Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln ermöglicht, die Scheidung durchzuführen. Der erste entscheidende Schritt zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe besteht darin, den Antrag korrekt auszufüllen und mit den erforderlichen Belegen zu versehen. Die Familiengerichte prüfen die Anträge sehr genau und bereits bei fehlenden oder missverständlichen Angaben, könnte Ihr Antrag zurückgewiesen werden. Wir stehen Ihnen gerne bei der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe zur Seite. Gerne können Sie uns noch heute für ein garantiert kostenfreies Orientierungsgespräch (0800 – 34 86 72 3) anrufen!

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