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Wie nehme ich an einer Videokonferenz teil?

 
 

Eine Videokonferenz ist im Wesentlichen ein Telefonat mit Bild, wobei mehr als zwei Gesprächspartner teilnehmen können. Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen kleinen Überblick über die Technik und erklären Ihnen, in welchen Zusammenhängen sie wichtig werden kann, wenn Sie sich in einem familienrechtlichen Verfahren wie z. B. einer Scheidung befinden.

Was haben Videokonferenzen mit dem Familienrecht zu tun?

Videokonferenzen erleichtern die Fern-Kommunikation, weil sie einem Austausch zwischen leibhaftig anwesenden Menschen sehr nahe kommen ohne dass die Teilnehmer gezwungen wären, sich an einen gemeinsamen Ort zu befinden. Diese Funktion können sie auch im Zusammenhang mit familienrechtlichen Verfahren erfüllen. So ist es traditionell in Deutschland vorgeschrieben, dass zum eigentlichen Scheidungstermin vor Gericht – der im Falle einer einvernehmlichen Scheidung übrigens kaum länger als eine Viertelstunde dauern muss – beide Ehepartner anwesend sein müssen, damit sich der Richter ein Bild der Beteiligten machen kann, bevor er die Scheidung ausspricht. Seit einem Musterfall im Jahre 2014 ist eine nur virtuelle Anwesenheit des scheidungswilligen Paares im Gerichtssaal jedoch prinzipiell zulässig. Obwohl deutsche Gerichte bis jetzt eher zurückhaltend sind, ist doch davon auszugehen, dass sich die Zuschaltung von Prozessbeteiligten aller Art per Videokonferenz in Zukunft verbreiten wird.

Daneben kann natürlich auch der Kontakt mit dem Anwalt durch Videokonferenzen vereinfacht werden – als Mandant sind Sie nicht mehr gezwungen, Zeit und Kosten für die Anfahrt aufzuwenden und müssen doch nicht darauf verzichten, sich einen persönlichen Eindruck von seinem Rechtsvertreter zu machen. Wir empfehlen auch den Service der Online-Scheidung, bei der – wie gesagt, in der Regel mit Ausnahme des eigentlichen Scheidungstermins – der Scheidungswillige sämtliche Schritte auf elektronischem Wege erledigen kann, ohne den Service-Anbieter oder seinen Anwalt persönlich treffen zu müssen. Es handelt sich um eine sehr bequeme Art der Scheidung, die besonders für einvernehmliche Scheidungen geeignet ist.

Aber wie funktioniert eine Videokonferenz?

Videokonferenzen können per Computer, Tablet oder Smartphone abgewickelt werden, wobei das Gerät natürlich Internetzugang haben muss. Falls Sie zu den reiferen Jahrgängen zählen und sehr viel Respekt vor allem haben, was einen Bildschirm und Tasten hat – wir können Sie beruhigen. Die Teilnahme an einer Videokonferenz ist kein Hexenwerk und auch für Sie machbar.

Sie benötigen eine Software, d. h. ein Programm („App“), das für Bild und Ton zuständig ist. In vielen Fällen reicht der Internet-Browser aus, der auf Ihrem Gerät bereits installiert ist und den Sie benutzen, wenn Sie Seiten im Internet – wie z. B. diese hier – anschauen. Außerdem muss Ihr Gerät über Mikrophon und Lautsprecher verfügen, was bei Tablets und Smartphones immer der Fall ist. Ein angeschlossenes „Headset“, d. h. Kopfhörer, die mit einem Mikrophon ausgerüstet sind, tut es auch und bietet den Vorteil, dass anwesende Personen die Äußerungen Ihres Gesprächspartners / Ihrer Gesprächspartner nicht mithören können. Mikrophon und Lautsprecher müssen aktiviert sein. Wenn Sie vom Programm gefragt werden, ob der Zugriff auf Mikrophon und Lautsprecher bzw. Kopfhörer erlaubt werden soll, bestätigen Sie das einfach.

Gewöhnlich wird die Videokonferenz von einem der Gesprächspartner begonnen, der an den oder die übrigen Partner einen Link oder ein bestimmtes Kennwort verschickt. Falls Sie mit Ihrem Anwalt reden oder den Mitarbeitern unseres InfoPoints, kann dieser Schritt von Ihren Gesprächspartnern übernommen werden. Der Link muss dann angeklickt oder das Kennwort im Programm eingegeben werden.

Zum Abschluss gehen wir noch etwas ins Detail, indem wir Ihnen den Vorgang anhand von drei sehr gängigen Programmen erläutern, wobei wir der Einfachheit halber unterstellen, dass Sie der Eingeladene sind.

Zoom

  • Laden Sie die kostenlose Zoom-App herunter, entweder über Google Play, den Apple App Store oder Ihren Browser (https://zoom.us/de/download) und installieren Sie sie.
  • Öffnen Sie die Zoom-App auf Ihrem Gerät.
  • Klicken Sie auf den Link, den Sie per Mail oder SMS erhalten haben oder geben Sie das Kennwort (die „ID“) in die App ein, die in der Einladungsmail steht. (Tun Sie das aber erst zum vereinbarten Zeitpunkt!)
  • Geben Sie Ihren Namen ein und aktivieren Sie ggf. Mikrophon und Lautsprecher, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
  • Klicken Sie auf „Meeting beitreten“. Wenn die Videokonferenz beendet ist, klicken Sie auf „Meeting verlassen“.

Microsoft Skype

  • Laden Sie die kostenlose Skype-App herunter, über Play / App Store oder über https://www.skype.com/de/get-skype/download-skype-for-desktop/
  • Für die Verwendung von Skype müssen Sie sich mit einer Mail-Adresse registrieren. Das Programm wird Ihnen nach dem Öffnen die entsprechenden Anweisungen geben. Falls Sie bereits ein Konto haben, melden Sie sich an.
  • Fügen Sie den Skype-Benutzernamen Ihres Gesprächspartners, den Ihnen dieser geben wird, zu Ihrer Kontaktliste hinzu.
  • Wenn der Gastgeber die Videokonferenz startet, erhalten Sie eine Einladung auf Skype, die Sie anklicken müssen.
  • Aktivieren Sie ggf. Mikrophon und Lautsprecher.

3CX

  • Für 3CX benötigen Sie keine besondere App, ein Internet-Browser ist ausreichend.
  • Klicken Sie auf den Link in der Einladung, und Ihr Browser wird sich öffnen.
  • Aktivieren Sie ggf. Mikrophon und Lautsprecher.

 

Gut zu wissen: Geschichtliches

Schon kurz nach Erfindung des Telefons kam der Gedanke auf, ob man die gehörte Stimme nicht durch ein gesehenes Bild ergänzen könnte. In der Science Fiction wurden Bildtelefone zu einem selbstverständlichen Stück der „futuristischen“ Ausstattung – in dem berühmten deutschen Stummfilm „Metropolis“ von 1927 gibt es sie schon und wenn Captain Kirk mit Menschen oder Aliens auf einem anderen Raumschiff oder einem Planeten spricht, sieht er seine Gesprächpartner „live“ auf einem Schirm. – In der Wirklichkeit kam die Sache aber erst gegen Ende des letzten Jahrhunderts mit der Verbreitung von Computern und Smartphones richtig in Gang. Heute gehören Videotelefonate und „Videokonferenzen“ zum beruflichen und privaten Alltag vieler Menschen.

Fit für die Videokonferenz zum Scheidungstermin

Ob Sie nun im Ausland wohnen und sich erst bei unserem InfoPoint kostenlos über die ersten Schritte vor einer Scheidung informieren wollen, oder Sie kurz vor dem finalen Scheidungstermin stehen – die Videokonferenz macht vieles leichter. Wenn Sie übrigens WhatsApp haben, können Sie uns auch darüber bitten, einen Bildanruf zu starten. Haben Sie Fragen zur Technik, hilft Ihnen unser Legal Tech Unternehmen sowohl dazu als auch zu allen Fragen bezüglich Ihrer Scheidung (oder Unterhaltsberechnung) weiter.

 

 

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