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Zählt WhatsApp als "schriftlich zugestellt" im Familienrecht?

 
 

Viele nutzen den Messengerdienst WhatsApp zur privaten Kommunikation, und viele weitere Nachrichtendienste wie Telegram oder Signal. Auch wenn solche Nachrichten auf dem Handy geschrieben werden, bleibt immer noch die Frage, ob eine WhatsApp-Nachricht rechtlich betrachtet das Attribut „schriftlich“ besitzt. Sollen Sie sich schriftlich zu etwas äußern, könnte es sein, dass WhatsApp-Nachrichten dafür nicht taugen. Erfahren Sie hier, wann eine WhatsApp-Nachricht bei Scheidungen und Unterhaltsfragen rechtlich relevant sein kann, und wann man besser traditionelle Kommunikationswege nutzt. Mit unserem InfoPoint können Sie übrigens auch per WhatsApp kommunizieren, falls Sie zum Beispiel gerade im Ausland weilen – senden Sie uns dazu einfach eine Anfrage per E-Mail an infopoint@iurfriend.com.

Sind WhatsApp Nachrichten rechtlich bindend?

Bei einer WhatsApp Nachricht stehen Sie Ihrem Gesprächspartner nicht gegenüber. Es handelt sich um eine sogenannte „Erklärung unter Abwesenden“. Diese wird nach § 130 BGB in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Empfänger zugeht. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bonn in einer rechtsgeschäftlichen Angelegenheit soll eine WhatsApp-Nachricht als zugegangen gelten, wenn der Empfänger unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (LG Bonn, Urteil v. 31.1.2020, Az. 17 O 323/19).

Bedeuten zwei blaue Haken „gelesen“?

WhatsApp-Nachrichten gelten daher als zugestellt, wenn sie das Handy des Empfängers erreichen und dort unter normalen Umständen dauerhaft und abrufbar gespeichert werden. Bei WhatsApp ist es so, dass

  • zwei graue Haken darüber informieren, dass die Nachricht dem Empfänger zugestellt wurde, während
  • zwei blaue Haken bestätigen, dass der Empfänger die Nachricht gelesen hat.

Deshalb könne man davon ausgehen, dass der Empfänger die Nachricht geöffnet habe. Dies begründe auch rechtlich die Zustellung. Bestreitet der Empfänger den Zugang, könnten Sie also anhand Ihrer bei WhatsApp gespeicherten Nachricht beweisen, dass Sie den Empfänger verbindlich kontaktiert haben.

Was, wenn längere Zeit gar nicht miteinander gewhatsappt wurde?

Daran ändere auch nichts, dass die Parteien über einen längeren Zeitraum nicht miteinander kommuniziert hatten. Es sei nicht ungewöhnlich, dass nur anlassbezogen kommuniziert werde. WhatsApp sei so verbreitet, dass aus einer Phase ohne Kommunikation nicht der Schluss gezogen werden könne, der andere Teil habe diesen einmal genutzten Kommunikationskanal wieder aufgegeben.

Kommunikationsweg WhatsApp muss vorher vereinbart werden

Allerdings stellte das Gericht in der Urteilsbegründung einschränkend fest, dass zwischen den Parteien vereinbart werden müsse, dass auch über WhatsApp kommuniziert werden solle. Ist dies nicht der Fall oder bestreitet der Empfänger eine derartige Vereinbarung, ist WhatsApp ein schlechter Kommunikationsweg, um rechtlich verpflichtende Erklärungen abzugeben oder dem Empfänger solche zuzustellen. Ansonsten kommt es darauf an, ob und inwieweit WhatsApp im Hinblick auf gesetzliche Vorschriften überhaupt als Kommunikationsweg in Betracht kommt.

Sind WhatsApp-Nachrichten als Beweis vor Gericht zulässig?

Über die Zulässigkeit entscheidet das Gericht nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen. Das oben benannte Urteil des LG Bonn ist dafür ein Beispiel. Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, dass WhatsApp-Nachrichten zulässig oder nicht zulässig sind.

Dabei ist auch zu unterscheiden, ob zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden oder ob der Nachrichtenverkehr über WhatsApp in einem strafrechtlichen Verfahren berücksichtigt wird. In strafrechtlichen Verfahren sind WhatsApp Nachrichten Beweismittel, die zur Klärung der Schuld oder Unschuld des Angeklagten beitragen. In zivilrechtlichen Verfahren sind WhatsApp-Nachrichten unter dem Gesichtspunkt zu bewerten, ob sie im Hinblick auf eventuelle gesetzliche Formvorschriften rechtsverbindliche Wirkung entfalten oder nicht. Sind sie rechtlich nicht relevant, spielen sie als Beweis vor Gericht keine Rolle. Sind sie relevant, kommen sie durchaus als Beweis vor Gericht in Betracht.

Beispiel: Sie fordern Kindesunterhalt

Nach § 1613 BGB ist der Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt ab dem Augenblick begründet, ab dem Sie den unterhaltspflichtigen Elternteil in Verzug gesetzt haben. Eine Option ist, den Elternteil aufzufordern, über Einkünfte und Vermögen Auskunft zu erteilen. Die gesetzliche Regelung schreibt keine besondere Form vor. Sie könnten die Mitteilung also durchaus über WhatsApp übersenden und den Elternteil in Verzug setzen. Im Zweifel müssten Sie den Zugang Ihrer Erklärung beweisen.

Insoweit kommt es nicht auf die Form der Nachricht an, sondern darauf, ob die Nachricht als Beweismittel taugt. Soweit Sie WhatsApp als Kommunikationsweg vereinbart haben und auch üblicherweise nutzen, könnten Sie mit dem oben genannten Urteil des Landgerichts Bonn argumentieren. Ist dies nicht der Fall, ist WhatsApp ein eher schlechter Kommunikationsweg.

Beispiel: Sie recherchieren die Wohnadresse des Ex-Partners

Möchten Sie die Scheidung beantragen, muss Ihr Scheidungsantrag eine zustell- und ladungsfähige Adresse Ihres Partners enthalten. Grund ist, dass das Familiengericht in der Lage sein muss, den Scheidungsantrag dem Partner zuzustellen und darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie die Scheidung beantragt haben.

Ist die aktuelle Adresse nicht bekannt, müssen Sie alle Anstrengungen unternehmen, um die aktuelle Wohnadresse des Ex-Partners herauszufinden. Erst wenn Sie nachweislich alles unternommen haben, was zumutbar ist, kommt ersatzweise die öffentliche Zustellung des Scheidungsantrags in Betracht. Sie könnten also im Rahmen Ihrer Bemühungen versuchen, mit dem Ex-Partner über WhatsApp zu kommunizieren und dessen aktuelle Wohnadresse in Erfahrung zu bringen.

Ungeachtet dessen bleiben Sie trotzdem verpflichtet, zur Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift auch sonstige zumutbaren Recherchemöglichkeiten zu nutzen (z.B. Nachfrage bei Verwandten, Einwohnermeldeanfrage). Eine bloße WhatsApp-Recherche dürfte allein für sich betrachtet nicht ausreichen, um Ihre Anstrengungen nachzuweisen.

Alles in allem

Nicht alles, was heutzutage technisch möglich ist, ist im Einzelfall unbedingt sinnvoll. WhatsApp ist zwar ein sehr komfortabler Kommunikationsweg, aber in rechtlichen Angelegenheiten eher nicht zu empfehlen. Ihre Scheidung können Sie natürlich auch nicht per WhatsApp beantragen, allerdings trotzdem weiterhin modern online: Füllen Sie hier ganz bequem von zuhause aus Ihren Scheidungsantrag aus – statt zweier blauer Haken erhalten Sie von uns einen Bestätigungsanruf, dass wir alles gut erhalten haben. Außerdem informieren wir Sie so darüber, wie es weitergeht bei Deutschlands Scheidungsservice Nr. 1. Ihre Scheidung ist emotional mit Sicherheit kein einfacher Schritt. Bei uns aber dank über 15 Jahren Erfahrung in sicheren Händen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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