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Auch wenn Ihr Partner sie nicht will: Ihre Scheidung ist trotzdem möglich

Keine Angst, wenn Ihr Partner erstmal Nein zur Scheidung sagt: Ihre Scheidung ist möglich!

Wenn Ihr Mann oder Ihre Frau Ihren Antrag auf Scheidung oder allein schon die ganze Trennung ablehnt, verunsichert Sie das vielleicht im ersten Moment. Doch die wichtigste Nachricht für Sie vorweg ist: Niemand kann Sie gegen Ihren Willen in einer Ehe festhalten. Das deutsche Eherecht basiert auf dem sogenannten Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet: Für das Gericht ist nicht entscheidend, ob beide Partner die Trennung wollen, sondern, dass die Ehe gescheitert ist. Und dies lässt sich eindeutig feststellen.

 

Stimmt Ihr Partner nach Ablauf des ersten Trennungsjahres der Scheidung nicht zu, verzögert das den Ablauf zwar kurzfristig, verhindert ihn aber nicht. Nach Ablauf von drei Jahren Getrenntleben gilt die Ehe per Gesetz unwiderlegbar als gescheitert – der Widerstand des Partners ist ab diesem Zeitpunkt rechtlich völlig wirkungslos. Aber auch schon vor Ablauf der drei Jahre können die Kooperationsanwälte von SCHEIDUNG.de dem Gericht anhand konkreter Indizien zeigen, dass Ihre Ehe nicht mehr zu retten ist. Sie sind dem Willen Ihres Partners also keineswegs ausgeliefert: Sobald Sie mit iurFRIEND die Initiative ergreifen, läuft die Uhr unerbittlich für Ihre Freiheit.

 

Wichtig für Sie: Lesen Sie im Folgenden, welche Nachteile Sie hätten, wenn Sie dem Willen Ihres Partners folgen würden und trotz eigenem Scheidungswunsch noch länger in einer zerrütteten Ehe bleiben.

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Wie Ihr Vermögen ohne Scheidungsantrag einfach wegschmilzt

Durch Ihren Scheidungsantrag Stichtag setzen zur Vermögensabrechnung

Solange kein offizieller Scheidungsantrag beim Partner im Briefkasten liegt, läuft die gesetzliche Vermögensgemeinschaft der Ehe unerbittlich weiter. Das bedeutet im Klartext: Aller Vermögenszugewinn, was ab dem Tag der Trennung auf Ihrem eigenen Konto angespart, im Beruf erwirtschaftet oder an Vermögen aufgebaut wird, müssen Sie als finanziell stärkerer Partner immer noch mit dem/der Ex teilen

 

Selbst wenn man schon jahrelang in getrennten Wohnungen lebt, bleibt das eigene Geld gefährlich mit dem des Partners verflochten. Erst der offizielle Scheidungsantrag setzt hier einen harten Stichtag. Wer die Scheidung hinauszögert, verschenkt also unter Umständen einen Gutteil der Früchte seiner eigenen Arbeit der nächsten Jahre.

Trennungsunterhalt ohne Diskussion beenden - Kindesunterhalt bleibt

Trennungsunterhalt als endlose Falle erkennen und stoppen

Beim Trennungsunterhalt für den Partner zeigt sich während einer Trennung ohne Scheidung eine besonders unfaire Dynamik. Da das Scheidungsverfahren nicht vorangetrieben wird, gibt es keinen harten zeitlichen Cut. Der Unterhalt im reinen Trennungszustand wirkt dadurch oft wie eine endlose, lebenslange Rente für den Noch-Partner. Jener gewöhnt sich an die monatlichen Zahlungen und hat keinerlei Motivation, sich selbst eine Vollzeitbeschäftigung zu suchen. Zwar sinkt die Pflicht zur Unterstützung nach dem ersten Jahr theoretisch, doch ohne den Druck eines laufenden Scheidungsverfahrens verfestigt sich dieser Zustand oft über viele Jahre hinweg zu Lasten des Zahlers

 

Je länger Ihre Ehe auf dem Papier übrigens dauert, desto mehr Argumente findet die Gegenseite dafür, dass Sie nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt zahlen sollten. Besser ist es, diesem Treiben zeitnah ein Ende zu setzen.

 

Der Kindesunterhalt ist davon unberührt. Für die Unterstützung der Jüngsten ist es unerheblich, ob Sie als Eltern verheiratet waren oder nicht. Die Zahlhöhe des Kindesunterhalts bleibt gleich.

Hier können Sie bequem, schnell & sicher Ihr
Scheidungsformular ausfüllen

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Monat für Monat verschenken Sie Rentenpunkte

Stoppen Sie den Zähler der Altersvorsorge jetzt durch Ihren Scheidungsantrag

Beim Ausgleich der Rentenpunkte zeigt sich die Passivität bezüglich Ihrer Scheidung besonders schmerzhaft, vor allem, wenn Sie mehr als der Partner in die Rentenkasse einzahlen. Solange die Ehe auf dem Papier besteht, läuft der Zähler für die Aufteilung der Altersvorsorge nämlich unbarmherzig weiter. 

 

Das bedeutet: Die im Beruf hart erarbeiteten Rentenansprüche werden weiterhin Monat für Monat für den Partner mitverdient und bei einer späten Scheidung halbiert. Erst ein offizieller Scheidungsantrag stoppt diesen automatischen Transfer. Wer den Zustand der Trennung über Jahre einfach nur aussitzt, schmälert seine eigene spätere Rente massiv und finanziert den Lebensabend des Ex-Partners mit, von dem man eigentlich längst getrennt lebt.

Trennung gegen Widerstände durchsetzen: Was ist mit der Ehewohnung?

Welche Optionen und Zwischenlösungen Sie jetzt haben, in Eigentum und in Miete

Verweigert Ihr Partner die Scheidung, wird das Thema Wohnen oft zum Druckmittel oder emotionalen Streitpunkt. Umso wichtiger ist es, dass Sie hier frühzeitig und strategisch planen, anstatt abzuwarten. Egal ob Eigentum oder Mietwohnung: Wer die Initiative ergreift, sollte seine Wohnalternativen vorausschauend ordnen, um gar nicht erst unter Zugzwang zu geraten. 

 

Wenn Sie aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen möchten oder müssen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen, die Sie frühzeitig vorbereiten können: 

 

Vorübergehende Zwischenlösungen nutzen 

Ein kurzfristiger Einzug bei Familie oder guten Freunden verschafft Ihnen im ersten Schritt sofort den nötigen Abstand und nimmt den emotionalen Druck aus der Situation. 

 

Wohnen auf Zeit & Möbliertes Wohnen 

Nutzen Sie möblierte Wohnungen, Aparthotels oder Monteurszimmer als flexible Brücke. Das gibt Ihnen die Freiheit, in aller Ruhe nach einer dauerhaften Bleibe zu suchen, ohne überstürzt schlechte Mietverträge zu unterschreiben. 

 

Rückzug in eine Zweit- oder Ferienwohnung 

Sollten Sie über eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus verfügen, kann dies die ideale Sofortlösung sein, um die räumliche Trennung sofort offiziell und vollkommen stressfrei zu vollziehen. 

 

Nutzungsentschädigung bei Immobilien im Eigentum 

Bleibt Ihr Ex-Partner stur in der gemeinsamen Eigentumswohnung wohnen und verweigert die Mitwirkung, steht Ihnen für Ihren Miteigentumsanteil in der Regel eine finanzielle Nutzungsentschädigung zu. 

 

SCHEIDUNG.de hilft Ihnen dabei, die Weichen für Ihre Wohnsituation frühzeitig richtig zu stellen. So sichern Sie sich eine neue Bleibe in aller Ruhe und verhindern, dass Ihr widerwilliger Partner Ihre Wohnsituation als Druckmittel gegen den Scheidungsantrag nutzt.

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Lassen Sie sich bequem & schnell in ganz Deutschland scheiden

Scheidung.de bietet die vielleicht kundenfreundlichste Online-Scheidung in Ihrer Stadt und kennt alle Familiengerichte in Deutschland

Was muss ich nun tun, damit meine Scheidung auf den Weg gebracht werden kann?

 

Wenn Sie nun Ihre Scheidung auf den Weg bringen wollen, wird es für Sie ganz einfach! Zuerst füllen Sie bitte das Scheidungsformular online aus (das dauert ca. 3-5 Minuten). Sie können sich natürlich auch das Scheidungsformular bequem hier herunterladen, ausdrucken und dann in Ruhe das Papier ausfüllen und anschließend per E-Mail (infopoint@iurfriend.com), per Fax (+49 (0)211 99 43 95 – 16), per Post (Scheidung.de, Corneliusstrasse 15, 40215 Düsseldorf), per WhatsApp als Photo (+49 (0)211 99 43 95 – 0) oder auf einem anderen Weg uns zukommen lassen. Wenn Sie in der Nähe unseres Hauptbüros in Düsseldorf sind, dann kommen Sie gerne einfach vorbei! Sie sind bei uns immer herzlich Willkommen!

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Ihre Scheidung immer zu einem vorbildlichen Preis

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iurFRIEND (Scheidung.de) garantiert seit über 15 Jahren mit unseren handverlesenen Kooperationspartnern, dass Ihre Scheidung immer zu einem vorbildlichen Preis durchgeführt wird! Das sind Preise, die legal nicht zu unterbieten sind. Bei den Scheidungskosten schöpfen wir dabei jede Einsparmöglichkeit für Sie aus, denn wir möchten, dass SIE als unser Kunde zufrieden sind!

Wir gehen sogar noch einen Schritt für Sie weiter, und geben Ihnen die iurFRIEND-Preisgarantie*: Sollten Sie (und das ist normalerweise nicht möglich) ein günstigeres Angebot finden, erstatten wir Ihnen die Differenz!

*) Hinweis für Sie: Die iurFRIEND-Preisgarantie unterliegt spezifischen Bedingungen.

Unsere handverlesenen Kooperationskanzleien bieten den gleichen Preis!

Wenn Sie Ihre Scheidung (bzw. die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft) über eine andere Webseite zu einem günstigeren Preis finden, können Sie sich die Differenz erstatten lassen.

Bitte beachten Sie, dass für die Scheidung (bzw. die Aufhebung der Lebenspartnerschaft) der Gesetzgeber einen Gebührenrahmen vorsieht mit dem FamGKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen) und dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz); am Ende des Verfahrens setzt der Richter die genauen Gebühren fest.

Checkliste Unsere Kooperationskanzleien bieten den gleichen Preis:

  • Dem anderen "Angebot" müssen die selben von Ihnen getätigten Angaben zu Grunde liegen
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Wenn Sie Fragen oder ein anderes Anliegen haben (egal, was es ist), melden Sie sich bitte gerne bei uns! Sie können uns jederzeit anrufen unter der kostenlosen Kundenhotline 0800 34 86 72 3 oder eine Nachricht schreiben.

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihr iurFRIEND-Team von scheidung.de

  • Nick Diehl

    Nick Diehl

    Manager InfoPOINT
  • Helena Krombholz

    Managerin InfoPOINT

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