Es bedeutet, dass die Unterhaltspflicht nicht verringert wird.
Was genau wird unter "außergewöhnlichem" Umgang verstanden? Das wird leider nicht genau definiert. Laut dem BGH (Bundesgerichtshof) haben selbst 3 Tage pro Woche keine Auswirkung auf die Unterhaltspflicht. Nur das sogenannte Wechselmodell verändert die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt und auch nur dann, wenn dieses Modell die Regel ist und dauerhaft angewendet wird.
Forschungen und auch lange Erfahrung haben gezeigt, dass der Umgang in der Regel dem Kind oder den Kindern sehr gut tut. Besonders in Trennungssituationen vermissen sie den Vater oder die Mutter sehr und ein erweiterter Umgang wirkt unterstützend in dieser Zeit und hilft den Kindern die Trennung zu verarbeiten. Dahingehend ist es fraglich, ob die Entscheidung des obersten Berliner Gerichts wirklich kindgerecht und sinnvoll ist.
Zum Wohl des Kindes sollte natürlich das Wechselmodell nicht aus der Motivation, Unterhalt zu sparen, heraus begründet werden, sondern um mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen und um ihnen zu helfen, die Trennung schonend aufzunehmen. Kooperation ist hier das Stichwort!