Ein Buch und gleichzeitig eine Hilfe für Leidensgenossen, die ebenfalls mit einer Scheidung, Anwälten und dem Familienrecht zu kämpfen haben.
Wenn Sie gerade vor einer Scheidung stehen oder anderweitig familienrechtliche Unterstützung brauchen, werden Sie sich sicherlich auch für folgende Fragen interessieren: Mit welchen Tricks und Kostenfallen sollte ich rechnen? Wie wähle ich den richtigen und kompetenten Anwalt aus? Wie können die Kosten effektiv reduziert werden? All das können Sie in dem Buch „Das Abzockersystem“ anhand eines mitten aus dem Leben gegriffenen Falles von Uwe Land erfahren – von Mandant zu Mandant, von Scheidungswilligen zu Scheidungswilligen. Dabei nimmt sich der Autor auch nicht zu ernst, sondern lässt die Wirkung der ungefilterten Realsatire sich uneingeschränkt entfalten, denn, wie es so schön heißt: Das Leben schreibt die besten Geschichten! Entgegen den vielen von Anwälten geschriebenen Ratgebern zeigt dieses Buch die wahre Natur vieler Anwälte und nutzt die schlechten Erfahrungen des Autors, um seine Leser für ähnliche Erfahrungen zu wappnen und sie durch Informationen über die Tricks, Arbeitsweisen und Angewohnheiten mancher Anwälte davor zu bewahren.
Scheidung.de gibt Ihnen einen ersten Eindruck wie der Autor seinen eigenen Rosenkrieg erlebt hat:
"(...) Nach diesem Hammerschreiben, was meine finanzielle Vernichtung einleiten sollte, suchte ich sofort meine Anwältin auf. Schließlich wollte ich nachts wieder schlafen können! Sie zeigte sich unbeeindruckt von der Berechnung. Entweder lag es an ihrer täglichen Berufspraxis, in der sie nichts anderes kannte, oder es war ihre Passivität, Gleichgültigkeit, die zu einem späteren Zeitpunkt mir noch sehr schadete. Dennoch stellte sie eine eigene Berechnung des Unterhalts auf, die sich gravierend von der ihres Kollegen M unterschied. Hier standen meiner Ehefrau nur etwa die Hälfte an Unterhalt, sprich 629 statt 1191 € zu! Sprich 6744 € pro Jahr weniger, was mich aufatmen ließ und mir wieder Hoffnung gab. Frau H berücksichtigte die Hypotheken der Eigentumswohnung in ihrer Berechnung und ging auf den unzulässigen Wohnwertvorteil meiner Frau ein. Aber zu früh gefreut, wie sich später herausstellen sollte. Zwei schwere Fehler unterliefen meiner Anwältin schon hier: Erstens wollte ich erst Unterhalt leisten, wenn die Zahlen stimmten, was meine Anwältin in dem Schreiben als Zahlungsunlust ausdrückte. Zweitens hätte sie mich darauf hinweisen müssen, sofort mit den Zahlungen zu beginnen, und wenn es nur ihre errechnete Summe gewesen wäre. Schön war, dass meine RA auf die fehlerhafte Unterhaltsberechnung hinwies, die nicht berücksichtigte, dass ich für die Wohnung nach wie vor 711,00 € Schulden tilgt, so daß von einem Wohnwert nicht die Rede sein kann. Der Unterhaltsanspruch der beiden Kinder wurde mit monatlich 481,00 € anerkannt. (...)"