Endlich reagiert auch der Gesetzgeber und legt einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Gutachtensqualität vor. Parallel entwickelten auch einige Berufsverbände Mindest-Qualitätsstandards.
In hochstreitigen Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht werden Gutachten eingeholt, aber auch im Aufenthaltsbestimmungsrecht. Letzteres ist besonders im internationalen Recht von größter Bedeutung.
Das gilt nicht nur in Scheidungsverfahren, sondern auch dann, wenn um die Kinder außerhalb von Scheidungen gestritten wird, etwa
- weil die Eltern nicht (mehr) miteinander verheiratet sind.
- weil die Eltern nie verheiratet waren oder zwar verheiratet sind, aber sich nicht einigen können.
- weil die Eltern verheiratet sind, aber die Scheidungsvoraussetzungen, wie das Trennungsjahr, noch nicht vorliegen.
Zur Bewertung von Gutachten gehört Erfahrung und vor allem auch die Kenntnis vieler Gutachter/innen. Denn noch immer werden Gutachter von Gerichten aufgrund persönlicher Beziehungen und Sympathie bestimmt, was oft genug heißt: Es macht dem Gericht die geringsten Schwierigkeiten. Gutachten sind ein lukrativer Markt, ein Sorgerechtsgutachten kostet in der Regel zwischen 2.500,00 und 6.000,00 EUR.