Das Abzockersystem
"(...)Ich dachte oft kurzzeitig an Anwalt Ri, dessen menschlichen Eigenschaften mir noch heute gefallen, und der in meinem Kopf tief verankert ist. Herr Ri hatte sich bei mir im März 2008 gemeldet wegen eines ausstehenden Betrags in Höhe von 775 €. Der Schriftsatz war für mich als Insider schon schwer zu verstehen. Selbst auf meine Nachfragen verstand ich den Sachverhalt nicht, alles kam mir so wirr vor, dabei lautete meine Frage nur, wofür dieses Geld sei. Ich vermutete für die fehlerhafte Vollstreckungs-gegenklage, aber dafür zahlte ich nicht, schließlich hatte ich hierdurch 335 € Gerichtskosten in den Sand gesetzt, weil die Richterin als Nichtinsiderin überhaupt nicht diese Klage verstand, selbst nach dreimaligem Lesen nicht. Da ich schon glaubte, mein Kopf sei blockiert aufgrund meiner enorm gestiegenen Scheidungsaktivitäten, fragte ich bei meiner Freundin nach, aber auch sie hatte erhebliche Verständnisprobleme, gut für mich. Dennoch bot ich RA Ri an, Einigung vorausgesetzt, eine Klage wegen ausbleibender unterschriebener Anlage U gegen meine Frau zu starten, hier konnte man eigentlich nichts falsch machen. Leider beharrte Herr Ri auf seine Gebühr für die misslungene Zwangsvollstreckungsabwehrklage, aber auch sein wirres Schreiben schreckte mich ab. Besonders schockierte mich aber sein zweites. Er ließ den Streitwert vom Gericht von 4020 € auf sage und schreibe 10.000 € korrigieren, was für mich ein Mehr an Gebühren von fast 300 € pro Rechnungsposten bedeutete! Ich fragte mich, ob der Mann nicht ganz dicht sei, denn ein Anwalt soll die Interessen seines Mandanten vertreten, was aber nicht Kostentreiberei bedeuten kann. Ich stellte ihn darauf hin schriftlich zur Rede, leider hörte ich lange nichts mehr von ihm, allerdings nur bis einen Tag vor unserem Osterurlaub. Da hatte ich nämlich wieder den berühmt berüchtigten gelben Umschlag im Briefkasten, eine förmliche Zustellung durch das Gericht in Wipperfürth, genau wie bei meiner ZV. Ängstlich öffnete ich den Umschlag. Anwalt Ri hatte nun seine Kosten von etwa 775 € durch das Gericht festsetzen lassen, und dieses erwartete von mir innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme. Ohne meine Reaktion hätte dann sofort eine ZV in Höhe von 775 € gegen mich stattgefunden. (...)"