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Was gilt als "kurz", und greift hier die Blitzscheidung ohne Trennungsjahr?
Perfekt vorbereitet ohne Stress - dank iurFRIEND und SCHEIDUNG.de
Das Gesetz verlangt leider auch nach einer dreimonatigen oder sechswöchigen Ehe, dass vor Ihrer Scheidung ein Trennungsjahr erfolgt. ABER der riesige Vorteil bei einer kurzen Ehe ist: Diese Zeit ist für Sie völlig stressfrei!
Wieso?
Ganz einfach: Da Sie in der kurzen Zeit normalerweise kaum gemeinsame Baustellen angehäuft haben, müssen Sie nicht monatelang streiten. Die Kooperationsanwälte von SCHEIDUNG.de nutzen diese Phase, um die wenigen verbleibenden Details in aller Ruhe und ohne jeden Zeitdruck einzutüten.
Wenn das Trennungsjahr um ist, liegt alles fertig bereit – schneller und entspannter kann man ein Verfahren nicht starten.
Beim Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt profitieren Sie beide
Win-Win bei kurzer Ehe, auch wenn Sie verschieden viel verdienen
Verdienen Sie unterschiedlich viel, kann der Trennungsunterhalt unabhängig von der Ehedauer ein Thema werden. Die Unterstützung durch den finanziell stärkeren Partner kann jedoch einfacher beendet werden als bei längeren Ehen, vor allem, wenn das Trennungsjahr bereits dem Ende zugeht. Nachehelicher Unterhalt fällt dann noch weniger in Betracht, da Sie wirtschaftlich weniger stark verflochten waren.
Der Kindesunterhalt ist davon jedoch unberührt - das ist sicher die beste Nachricht. Für die Unterstützung der Jüngsten ist es unerheblich, ob Sie als Eltern verheiratet waren oder nicht. Die Zahlhöhe des Kindesunterhalts bleibt gleich. Auf der anderen Seite gibt es indes Möglichkeiten und Modelle, dass die Eltern untereinander gar nichts zahlen. Das ist der Fall, wenn
Sie gleich viel verdienen und nach der Trennung das echte Wechselmodell bzw. Nestmodell praktizieren,
Sie gleich viel verdienen und jeweils gleichviele gemeinsame Kinder aus derselben Altersgruppierung der Düsseldorfer Tabelle betreuen,
der die Kinder betreuende Elternteil um ein Vielfaches mehr verdient als der andere,
Sie sich in einer Freistellungsvereinbarung anders in der Aufteilung der Unterhaltslast einigen.
Vermögensteilung bei kurzer Ehe kaum der Rede Wert
Warum der Zugewinnausgleich bei kurzer Ehedauer kein Hindernis ist
Bei einer klassischen Scheidung wird das während einer langen Ehe aufgebaute Vermögen bzw. das, was dazugekommen ist, mühsam zusammengerechnet und geteilt. Bei einer kurzen Ehe fällt dieser nervige Aufwand meist komplett weg! Denn binnen wenigen Monaten entsteht meist kein nennenswerter Zugewinn.
Das bedeutet für Sie dann:
Kein stundenlanges Suchen nach alten Kontoauszügen,
keine teuren Immobiliengutachten und
kein Streit um Ersparnisse.
Jeder nimmt das mit, was er mitgebracht hat.
Versorgungsausgleich dank Kurzehe einfach überspringen
Wochen an Wartezeit einsparen und Rentenpunkte behalten
Das ist die größte bürokratische Erleichterung überhaupt: Hat die Ehe weniger als drei Jahre gedauert, findet der komplizierte Ausgleich der Rentenpunkte gar nicht statt. Das Gericht fordert nicht einmal die dicken Formulare von den Rentenkassen an. Ihre Altersvorsorge bleibt komplett unangetastet, es sei denn, ein Partner beantragt das ausdrücklich.
Für Sie bedeutet das: Der Gerichtstermin kann ohne die monatelangen Wartezeiten auf die Rentenversicherung angesetzt werden. Das spart Ihnen nicht nur Nerven, sondern verkürzt das gesamte Verfahren um mehrere Monate!
Gerichtstermin online, da bei Kurzehen wenig zu klären ist
Dazu bequem & schnell in ganz Deutschland: SCHEIDUNG.de kennt alle Familiengerichte des Landes
Der abschließende Termin ist bei einer einvernehmlichen Scheidung nach kurzer Ehe meist eine Formsache von gerade einmal 10 bis 15 Minuten. Sie und Ihr Partner werden vom Gericht lediglich kurz nach dem Trennungszeitpunkt und Ihrem gemeinsamen, positiven Wunsch nach dem Neuanfang gefragt. Das Gespräch verläuft dank der guten Vorbereitung durch SCHEIDUNG.de in einer sehr freundlichen, ruhigen und lockeren Atmosphäre. Direkt im Anschluss verkündet das Gericht den Scheidungsbeschluss, der nach nur 4 weiteren Wochen rechtsgültig wird. Damit ist der Weg in Ihre freie, glückliche und selbstbestimmte Zukunft sofort weit geöffnet.
Guter Hinweis für Sie: Standardmäßig verschickt Ihr Anwalt an das Gericht einen Antrag auf Durchführung des Scheidungstermins per Onlinekonferenz. Damit sparen alle Beteiligten Wege, Zeit und damit Geld ein. Bei einvernehmlichen Scheidungen nach kurzen Ehen ist die komplette Online-Variante mittlerweile Regel statt Ausnahme.
Individuelle Betreuung bei Ihrer Scheidung
Möchten Sie nicht auch die Sicherheit und das gute Gefühl bei Ihrem Scheidungsverfahren haben, dass Sie rund-um-die-Uhr Ihre Fragen, Wünsche und Anliegen vorbringen können? Genau dies bieten wir Ihnen!
Wenn Sie Fragen oder ein anderes Anliegen haben (egal, was es ist), melden Sie sich bitte gerne bei uns! Sie können uns jederzeit anrufen unter der kostenlosen Kundenhotline 0800 34 86 72 3 oder eine Nachricht schreiben.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr iurFRIEND-Team von scheidung.de


Nick Diehl
Manager InfoPOINT

Helena Krombholz
Managerin InfoPOINTDie SEHR GUTEN Kundenbewertungen motivieren uns, jeden Tag für Sie unser Bestes zu geben.
Seit über 15 Jahren tun wir alles, damit Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.