
Vermögensfragen
Grundsätzlich tritt mit der Eheschließung automatisch der vom Gesetz festgelegt Güterstand ein. Dieser ist jedoch nicht in jeder Situation für die Ehegatten vorteilhaft.
Grundsätzlich sollten die Ehegatten sich deswegen im Vorfeld der Eheschließung oder während bestehender Ehe überlegen, ob sie nicht einen anderen Güterstand wählen, der ihrer jeweiligen Lebenssituation besser entspricht.
Zur Festlegung eines anderen Güterstandes muss ein notariell beurkundeter Ehevertrag geschlossen werden.
Der Güterstand bestimmt,
- welcher Vermögensfluss zwischen den Ehegatten
zu Beginn, während und bei Beendigung der Ehe stattfindet; - wer das Vermögen verwaltet;
- wer das Vermögen nutzen darf und
- wer für die Schulden haftet.
Nach dem Gesetz leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Durch einen Ehevertrag kann entweder die Zugewinngemeinschaft abgeändert werden, was in der heutigen Zeit mehrheitlich getan wird. Ansonsten kann je nach der individuellen Interessenlage auch die Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart werden.
Unabhängig vom Güterstand stellt sich die Frage, wie gemeinsames Vermögen auseinandergesetzt wird, ob Geschenke nach der Scheidung zurückgefordert werden können, ob nach einer Scheidung ein Ausgleich für erbrachte Arbeitsleistung gefordert werden kann etc.
Kundenmeinungen
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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