Frage: Kann mein Ex-Partner mir den Versorgungsausgleich vorenthalten?
Antwort: Nein, im Fall einer Scheidung gleicht das Gericht die Rentenansprüche der Eheleute untereinander aus. Der eine Ehegatte bekommt das, was ihm zusteht, hinzu. Die Ansprüche auf Rente des anderen verringern sich entsprechend. Beide Ehepartner bekommen die Rente direkt durch den entsprechenden Rententräger ausgezahlt.
Frage: Ändert sich der Versorgungsausgleich bei einer Wiederheirat?
Antwort: Nein, eine erneute Heirat des bedürftigen Expartners ändert an der bestehenden Regelung über den Versorgungsausgleich nichts. Die, durch die Scheidung festgelegte, Verteilung der Ansprüche auf die Rentengelder bleibt bestehen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Zusammenstellung häufig gestellter Fragen weiterhelfen konnte.
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