Wenn eine Ehe scheitert, kann sie geschieden werden. Unter Scheitern versteht das Gesetz, dass die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht. Außerdem kann nicht erwartet werden, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Die Scheidungspapiere können bei Gericht jedoch erst eingereicht werden, wenn die Eheleute ein Jahr in Trennung leben. Die Trennungsfrist muss eingehalten werden - außer es handelt sich um Ausnahmefälle, die in der Praxis eher selten sind. Ehepartner werden vor Ablauf des Trennungsjahres nur geschieden, wenn es für eine Partei unzumutbar ist, noch weiter verheiratet zu sein.
Die Gründe für die Unzumutbarkeit dürfen nicht vom Antragssteller kommen, sondern müssen in der Person des anderen Partners begründet liegen. Das bedeutet: Unstimmigkeiten, Untreue und ähnliche ehetypischen Zerwürfnisse reichen nicht aus. Auch wer sich wegen einer geplanten Heirat mit einem neuen Partner oder einer Schwangerschaft von einem anderen Partner scheiden lassen will, kann sich nicht auf die Härtefallklausel berufen.
Folgende Umstände müssen bei einer Scheidung ohne Trennungsfrist vorliegen:
- Gewalt in der Ehe bzw. gegen Kinder
- Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch
- Beleidigungen und Bedrohungen
- dauernde Verweigerung des Geschlechtsverkehrs
- Prostitution
- Homosexuelle Beziehungen
- Nichtzahlung von Unterhalt
- schwere Krankheiten, die nicht vor der Ehe bekannt waren
Trifft eine dieser Voraussetzungen zu, sollte man sich zuerst mit einem Scheidungsanwalt in Verbindung sezten. Nur dieser kann einen Härtefallscheidungsantrag bei Gericht einreichen, um die Scheidung ohne Trennungsjahr gewährt zu bekommen. Weitere Hilfe, wie man den Prozess beschleunigen kann, finden Interessierte in Foren wie helpster.de.
Umstände müssen bewiesen werden
Man sollte bedenken, dass die Person, die die Härtefallscheidung möchte, die Voraussetzungen dafür darlegen und beweisen muss. Es reicht nicht, die unzumutbaren Umstände zu kennen, der Antragssteller muss sie auch beweisen können. Oft wird die Klage abgelehnt, weil der Vortrag zu pauschal ist.
Ein Beispiel:
Im Falle von Gewalt in der Ehe sollten Betroffene Folgendes beachten. Gewalt ist, wenn sie eine gewisse Zeit anhält, grundsätzlich ein Fall für eine Härtefallscheidung. Einzelne Gewalttätigkeiten im Affekt reichen oft nicht aus. Die Gewalttätigkeiten müssen zudem bewiesen werden. Schilderungen von zurückliegenden Ereignissen sind zu wenig. Das Gericht benötigt Zeugen oder Arztberichte, die genau über die Misshandlungen berichten können.