Trennungsjahr zum ersten April abgeschafft

Frau Tanzt Auf Feier iurFRIEND® AG

Donnerstag, 01.01.1970 , geschrieben von

Hurra! Das Trennungsjahr wird abgeschafft! Für alle, die derzeit unglücklich verheiratet sind, gibt es eine erfreuliche Nachricht: Das Trennungsjahr wird abgeschafft! Dies bestätigte das Bundesministerium für Familie und Jugend in einem kürzlich gegebenen Statement. Die Entscheidung kommt durchaus überraschend. Noch Mitte März bestritt der Pressesprecher der Bundesregierung unsere Anfrage folgendermaßen: „Niemand hat vor, das Trennungsjahr abzuschaffen!“ Nun ist es dennoch soweit gekommen. Wir von Scheidung.de haben die Ereignisse verfolgt und für Sie zusammengefasst.

Pressemitteilung

Berlin, den 31.03.2017 (freuters)

Der Justizminister Heiko Maas (CDU) und die Familienministerin Manuela Schleswig (SPD) stellten gestern vor dem Kabinett die neue Gesetzesvorlage vor. „Das Trennungsjahr wird abgeschafft. Warum auch nicht!“. So äußerte sich Frau Schleswig gegenüber der Presse.

Auch Herr Maas gab sich zufrieden. Er nannte den Entwurf „einen notwendigen Schritt“.

Die genauen Details der Vorlage sind unbekannt. Erst Ende April soll das Schriftstück an die Öffentlichkeit gehen. Die wichtigsten Eckpunkte wurden heute früh während einer Pressekonferenz skizziert.  

Hin und her kostet zu viel

Einer der Hauptgründe für die Entscheidung ist die konsequente Sparpolitik der Bundesregierung. Im Sozialen und Kulturellen sei es kaum mehr möglich gewesen einzusparen. Deshalb seien auch andere Bereiche in den Blick gerückt. So heißt es in der ersten Pressemitteilung. Das Trennungsjahr sei vielen ein Dorn im Auge gewesen, denn die Gerichtskosten sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Überprüfung von Akten, Streitigkeiten und im schlimmsten Fall Versöhnung. Ein Teufelskreis.

 

Mit dem neuen Gesetz ändert sich die Lage drastisch. Dadurch, dass niemand mehr prüfen muss, ob das Jahr auch eingehalten wird, können jährlich 23 Millionen Euro eingespart werden. Dazu kommt, dass sich auch die Zuständigkeiten ändern. Nicht mehr das Familiengericht ist verantwortlich. Die Scheidung kann ab sofort formlos beim Standesamt beantragt werden. Die Logik dahinter ist atemberaubend. Die Auflösung der Bürokratie leuchtet am Ende des Tunnels.

Heirat und Scheidung ab sofort in einem Schritt möglich

Noch bis vor kurzem für frisch Verliebte ein Horrorszenario: Das Trennungsjahr. Anstelle von weißem Kleid und Altar, hieß es bisher: Warten, bis man endlich geschieden ist. Ein ganzes Jahr dauerte das Trennungsjahr bislang. Wer schon seit einiger Zeit eine nebeneheliche Affäre hatte, kann ein Album davor singen, wie ärgerlich das sein kann. Endlich hat man sich dazu durchgerungen, den Ehepartner vor die Tür zu setzen. Und trotzdem muss man mit der nächsten Hochzeit warten. Damit ist jetzt Schluss! Durch die neue Regelung kann Scheidung und Aufgebot im Paket abgehakt werden. Die regionalen Standesämter übernehmen ab sofort beide Aufgaben.

 

„Ehe und Scheidung gehören zusammen wie Leben und Tod. Dem wollten wir gerecht werden“, verlautete dazu Frau Schleswig. Nur konsequent also, die Verantwortung für beide Vorgänge in einer Behörde zu vereinen. Wie dies in der Praxis umsetzbar ist, wird sich zeigen. Aus dem Silikon Valley kam im Handumdrehen ein Vorschlag von Apple. Mit der App iWant(not) sollen sowohl Scheidung als auch Ehe per Wisch möglich sein. Gespräche hierzu werden aber erst Ende des Jahres stattfinden.

 

Nicht alle begrüßen den Entwurf. Vor allem die Kommunen ächzen unter der neuen Verantwortung. Und nicht nur die regionalen Ämter kritisieren.

Erste Reaktionen lassen Schockwelle vermuten?

Schon kurz, nachdem das Ministerium die Bombe platzen ließ, kamen erste Rückmeldungen von nationaler und internationaler Seite. Hierzulande sind es vor allem die Anwälte, sowie die Immobilienbranche, welche die neue Regelung ausbaden. Aus Protest wird die Anwaltskammer bis Ende nächster Woche „I will survive“ (Gloria Gaynor) in Dauerschleife abspielen und keine Anfragen beantworten.

 

Die Vertreter der Immobilienbranche geben sich weniger geschlossen. „Man werde aber entsprechende Schritte einleiten, um einen angemessenen Protest zum Ausdruck zu bringen“, munkelte ein anonymer Sprecher der Bewag. Durch die Abschaffung des Trennungsjahres wird die Nachfrage nach Ein-Zimmer-Wohnungen deutlich sinken. Ein herber Einschnitt für die Immobilienbranche.

 

Im Gegensatz zu den eher verhaltenen Reaktionen aus den eigenen Reihen, sind international ganz andere Töne vernehmbar. Donald Trump twitterte, dass „ihm dies einigen Ärger in der Vergangenheit erspart hätte“. Er fügte jedoch hinzu, dass er bereits ein verbessertes Gesetz unter dem Namen „The best law act ever“ ausarbeitet. Fast zeitgleich reichte seine Frau, Melania Trump, einen Einbürgerungsantrag ein.

 

Theresa May, die britische Premierministerin, ließ verlauten, dass die Vorlage eventuell als Blaupause für einen beschleunigten Brexit gelten könnte.

Kann ich heute schon?

Für alle Scheidewilligen heißt es bis zum Inkrafttreten des Gesetzes: Abwarten. Wer schon heute sicher ist, dass eine Scheidung der einzig richtige Weg ist, kann auch noch auf das bis dato geltende Trennungsjahr setzen. Das neue Gesetz wird voraussichtlich erst ab 1. April 2018 gelten. Wenn Sie also heute noch auf das Familiengericht gehen, sind Sie genauso schnell geschieden.

 

Hinzufügen muss man hier jedoch, dass die Formalitäten ein Klacks sind bei der Scheidung ohne Trennungsjahr. Die neue Regelung scheint hier einfacher gestrickt. Nach bisheriger Auskunft reicht ein formloser Scheidungsantrag. Bleibt dieser Wortlaut so bestehen, können Sie ab nächstem Jahr mit Ausweis und einer bekritzelten Serviette auf dem Standesamt einlaufen. Geplant sind jedoch Alkohol-Schnelltests, um Entscheidungen im Affekt zu vermeiden. Hier lehnt sich das neue Gesetz dann doch an der alten Vorlage an.

 

Einen Anwalt brauchen Sie nur noch, wenn es um die Regelung der Besitztümer geht. Da die Scheidung im Prinzip schon ab dem Moment rechtskräftig ist, wenn Sie Ihren Antrag im Standesamt abgeben, ist es ratsam, besonders lieb gewonnene Möbelstücke und das Auto beim Nachbarn unterzustellen.

Fazit: Ein Gesetz für das 21.Jahrhundert

Abgesehen von ein paar ungeklärten Details und eventuell eintretenden Nebenwirkungen, ist die Gesetzesvorlage äußerst begrüßenswert. Urs Kurlin, von der Gesellschaft für Sozialforschung, verweist an dieser Stelle auf den Rhythmus der heutigen Gesellschaft. „Noch vor 40 Jahren dauerte das Partnerfinden eine Ewigkeit. Heutzutage kann man innerhalb weniger Minuten dutzende Menschen online ansprechen und aussortieren. Es ist nur gut und richtig, dass wir diese Beschleunigung in andere Bereiche übersetzen.“

 

Dem ist kaum etwas hinzuzufügen. Eine Parallele lässt sich an dieser Stelle zum Berufsleben ziehen. Unsere Eltern oder Großeltern saßen jahrelang im selben Job fest. Die heutige Generation X und Y wechselt aber im Durchschnitt nach 3-4 Jahren die Stelle.

 

Man stelle sich vor, die Kündigungsfrist läge bei einem Jahr! Unvorstellbar!

 

Weshalb sollte es in der Liebe also anders sein? Weshalb Zeit vergeuden mit einem Trennungsjahr, wenn man prinzipiell jeden Monat neu heiraten kann? Eine kleine Revolution haben die beiden Minister hier auf den Weg gebracht. Vieles wird sich dadurch verändern.

 

In Zukunft werden Menschen ab 35 sicher nicht mehr gefragt, ob sie verheiratet sind, sondern wie oft! 

CHECKLISTE

Was bedeutet das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr gehört in der Regel zu den Voraussetzungen für die Scheidung. Was ist zu beachten?

Checkliste

Trennungsjahr

Auf diese Punkte müssen Sie im Trennungsjahr achten, wenn Sie sich anschließend zügig scheiden lassen möchten.

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April, April..

Ob Sie verliebt, verlobt, verheiratet oder bereits (einige Male) geschieden sind: Genießen Sie den 1. April und lachen Sie reichlich über diesen und andere Scherze. Soweit wir wissen, macht Lachen glücklich.