Elterliche Sorge

Im Jahre 1998 wurde die elterliche Sorge durch das Kindschaftsreformgesetz neu gestaltet. Die Stellung des Kindes ist hierdurch gestärkt worden. Eheliche und nichteheliche Kinder sind gleichgestellt worden.

Seit 1998 hat sich der Gesetzgeber zum Wohle des Kindes dazu entschlossen, dass es bei Trennung und Scheidung eines Ehepaares bezüglich der gemeinsamen Kinder grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht verbleibt.

Heute wird nur noch in den wenigsten Fällen das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen. Dieses geschieht nur dann, wenn das Kindeswohl ernsthaft gefährdet ist.

Die elterliche Sorge ist der Überbegriff über alle Fragen, die sich mit dem Thema Kinder befassen. Damit beide Elternteile auch weiterhin die Verantwortung für ihre Kinder haben und auf die Erziehung Einfluss nehmen wollen und können, soll grundsätzlich das Sorgerecht bei beiden verbleiben. Nur dann, wenn sich ein Elternteil als nicht geeignet zu Betreuung der Kinder erwiesen hat, kann ihm das Sorgerecht entzogen werden.

Zum Schutz der Kinder ist im Jahre 2001 eine weitere Vorschrift in das Gesetz eingeführt worden, mit der ein Kind vor gewalttätigen Übergriffen eines Elternteils geschützt werden kann.

Diese und viele andere Fragenkomplexe haben wir im folgenden für Sie beantwortet:

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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