Namensrecht

Seit dem 01.04.1994 ist es den Ehegatten freigestellt, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder nicht.

Bei immer größeren werdenden Freiheiten bezüglich der Namensgebung stellt sich die Frage, welchen Namen die gemeinsamen Kinder erhalten können.

Nach einer Scheidung finden sich die Ehegatten in den häufigsten Fällen wieder mit einem neuen Partner zusammen. Wenn die Ehegatten dann einen gemeinsamen Ehenamen wählen, stellt sich häufig die Frage, ob auch das Kind, das mit in die Ehe gebracht wurde, den neuen gemeinsamen Ehenamen erhalten kann.

Bitte wählen sie bezüglich dieses Themenkomplexes aus folgenden Fragen aus:

Kundenmeinungen

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Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,

Herford

, 11.05.2012

Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.

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