Umgangsrecht
Das Umgangsrecht kann nur in den wenigsten Fällen ausgeschlossen werden, wenn durch das Umgangsrecht das Wohl des Kindes gefährdet wird.
Bevor das gesamte Umgangsrecht ausgeschlossen wird, ist immer zu prüfen, ob nicht ein beschützter bzw. begleiteter Umgang zwischen der Bezugsperson und dem Kind stattfinden kann.
In Fragen des Umgangsrechts ist - sofern sich die Eltern nicht einigen können und eine Gefahr für das Kind besteht - stets auch das Jugendamt in das Verfahren miteinzubeziehen.
Die wesentlichsten Fragen sind von uns nachstehend beantwortet worden:
- Was ist ein Umgangsrecht?
- Wie oft darf ich mein Kind sehen?
- Wie sollte der Besuch ablaufen?
- Wann ist das Umgangsrecht ausgeschlossen?
- Wann darf ich das Umgangs- und Besuchsrecht verweigern?
- Wer trägt die Koste des Umgangsrechts?
- Darf ich mit meinem Kind telefonieren, wenn das Umgangsrecht ausgeschlossen ist?
- Wie kann ich mit meinem Kind Kontakt aufnehmen, wenn der andere Elternteil mir den Umgang verweigert?
- Habe ich gegenüber dem anderen Elternteil einen Anspruch auf Information über die wesentlichen Belange im Leben des Kindes?
- Wann findet ein begleiteter Umgang statt?
- Was kann ich gegen die Vereitelung des Umgangsrechts tun?
- Wie können Umgangsregelungen vollstreckt werden?
- Was sind die Besonderheiten des gerichtlichen Umgangsverfahrens?
Kundenmeinungen
Hans Peter J.,
So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Arnsberg
, 16.05.2012So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,
Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Lüdenscheid
, 14.05.2012Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!
Jens H.,
Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
Herford
, 11.05.2012Das nenn ich mal schnell! Grüße aus Herford.
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