Wer einen Antrag von einer Behörde braucht, um ihn ausgefüllt dort einzusenden, sucht heutzutage gezielt danach im Internet und findet das PDF meist auch zügig. So braucht man nicht erst zum zuständigen Amt zu gehen. Allenfalls muss man darauf Acht geben, dass man seinen Antrag auf eine Adressänderung für Bielefeld nicht von der Webseite von Ludwigsfelde herunterlädt, da eventuell nicht alle erforderlichen Felder dort ausfüllbar sind. Wie sieht es jedoch mit Scheidungsanträgen aus – stellen Portale der Länder oder Städte jeweils eigene Formulare in PDF-Form als Download zur Verfügung? Oder gibt es ein bundesweit gültiges Formular mit einheitlichem Dokumentenkopf? Wer die Angaben zu seiner Scheidung ohne Lektüre dieses Artikels lieber sofort in ein Online-Formular eintragen möchte, kann übrigens auch auf diese Weise die Scheidung beantragen!
Gehört der Scheidungsantrag zu den Scheidungspapieren?
Der Scheidungsantrag wird zusammen mit den eventuell notwendigen Scheidungspapieren beim Familiengericht eingereicht. Der Antrag ist sozusagen das Deckblatt, dem gewisse Scheidungspapiere angehängt werden. Möchten Sie Ihr Scheidungsverfahren beschleunigen, sollten Sie Vorarbeit leisten und einige Sachen beschaffen. Dazu gehören insbesondere:
- Kopie Familienstammbuch oder Heiratsurkunde (erhalten Sie auch bei Ihrem Standesamt),
- Kopie Geburtsurkunde der Kinder (erhalten Sie auch bei Ihrem Standesamt),
- Kopie einer eventuell vereinbarten notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung,
- Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses im Scheidungstermin,
- Kopie Ihrer Gehaltsbelege, Nachweise über Verbindlichkeiten, Kopie des Mietvertrags, für den Fall, dass Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten.
Wo bekomme ich einen Scheidungsantrag her? Gibt es einen Antrag nur für einvernehmliche Scheidungen? Vielleicht sogar als Word-Datei?
Nun, in § 133 FamFG (Familienverfahrensgesetz) gibt das Gesetz vor, welche Angaben in einem Scheidungsantrag enthalten sein müssen. Dazu gehören:
- die Personendaten der Ehegatten,
- die ladungsfähige Anschrift beider Ehegatten,
- die Namen, Geburtsdaten und Aufenthaltsorte der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder,
- die Erklärung der Ehegatten, ob eine Regelung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen jährigen Kindern getroffen wurde,
- ob die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und
- die Rechtsverhältnisse an den Haushaltsgegenständen geklärt sind.
Das klingt erst einmal recht einfach, und vielleicht würden Sie diese Angaben auch ohne einen Musterantrag aus dem Internet in eine schöne Form bekommen.
Leider müssen wir Sie an dieser Stelle insoweit mitnehmen, dass es keinen Scheidungsantrag gibt, den Sie in Word, PDF oder nur für einvernehmliche Scheidungen einfach downloaden, ausfüllen und an das zuständige Gericht Ihres Bezirks senden können. Einen Scheidungsantrag kann nur ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin bei dem für Sie zuständigen Familiengericht einreichen. Ihr Antrag wäre rechtlich nicht relevant, auch wenn er noch so gut und treffend formuliert wäre.
Anwälte und Gerichte kommunizieren über ein elektronisches Anwaltspostfach
Selbst wenn Sie Ihren Scheidungsantrag selbst formulieren könnten, könnten Sie den Antrag trotzdem nicht ordnungsgemäß beim Familiengericht einreichen. Seit 2022 sind Anwälte verpflichtet, Anträge und Schriftsätze als elektronische Dokumente über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach bei den Gerichten einzureichen. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, muss der Anwalt die technische Störung glaubhaft machen. Ziel ist es, die elektronische Verfahrensakte auch bei den Gerichten einzuführen.
Scheidungsantrag: Formular von scheidung.de
Auf unserer Website finden Sie ein Formular Scheidungsantrag. Dieser Antrag ist aber nicht der Antrag, den der zu beauftragende Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin nach Maßgabe Ihrer Information erstellt und beim Familiengericht einreicht. Unser Formular hat die Aufgabe, Ihre persönlichen Verhältnisse zu erfassen, die der Anwalt* dann in seinem Antrag an das Familiengericht verarbeitet. Unser Formular soll den Ablauf Ihres Scheidungsverfahrens von Anfang an beschleunigen. Dazu fragen wir alle notwendigen Informationen ab, die für die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens von Bedeutung sind. Dieses Formular ist
- bundesweit gültig,
- hängt nicht davon ab, wo Sie wohnen
- oder wo Sie die Scheidung einreichen möchten
- und wird von uns online hier oder als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Falls Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an unseren kostenfrei erreichbaren InfoPoint unter 0800 34 86 72 3. Gerne unterstützen wir Sie in den ersten Schritten vor der Scheidung und darüber hinaus. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Wichtige PDF-Dateien zu Scheidung und Unterhalt nach Bundesland
Rund um Ihre Scheidung gibt es je nach Bundesland noch hilfreiche Dokumente, Broschüren und Flipbooks zum Download, die dann aber tatsächlich für Ihre Region maßgeblich sind. Nicht jedes Bundesland bietet alles davon an, aber schauen Sie selbst, was für Sie hilfreich sein könnte.