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Wer erhält das Kindergeld bei getrennt lebenden und geschiedenen Eltern?

Wenn sich die Eltern getrennt haben oder geschieden sind, steht das Kindergeld demjenigen Elternteil zu, der das Kind in seinem Haushalt betreut.

Der andere Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, darf allerdings einen Teil des Kindesgeldes auf seine Unterhaltszahlung anrechnen. Die Höhe, wie viel angerechnet werden darf, hängt davon ab, wie viel Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird.

EXPERTENTIPP: 
Meist wird das Kindergeld, wenn nur ein Elternteil arbeitet und der andere die gemeinsamen Kinder betreut, an den arbeiteten Elternteil ausgezahlt.

Trennen Sie sich von Ihrem Ehepartner und wurde ihm als Alleinverdiener das Kindergeld auf sein Konto überwiesen, müssen Sie schnellstens dafür sorgen, dass Sie bei der Familienkasse einen Antrag stellen, dass das Kindergeld an Sie als betreuenden Elternteil ausgezahlt wird. 

Dieses geschieht, wie gesagt, nicht automatisch, sondern muss von Ihnen beantragt werden. 

Kundenmeinungen

Letze KundenmeinungenKundenmeinungen zu Scheidung.de › mehr Kundenmeinungen
Jens K.,

Siegburg

, 21.05.2012

Danke für den tollen Service.
Hans Peter J.,

Arnsberg

, 16.05.2012

So unkompliziert hätte ich mir das nicht vorgestellt.
Klaus S.,

Lüdenscheid

, 14.05.2012

Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Scheidung!

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